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Praxisfragen zum Investitionsfreibetrag – Investitionsanreiz und Steuerersparnis?

Der Investitionsfreibetrag (IFB gemäß § 11 EStG) fördert unternehmerische Investitionen in das Anlagevermögen derzeit mit 10 % bzw 15 % und reduziert damit im Ergebnis die Steuerbelastung Ihres Unternehmens. Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, dass zur Konjunkturbelebung für den Zeitraum November 2025 bis Dezember 2026 eine Erhöhung auf 20 % bzw 22 % erfolgen wird. Der IFB wurde im Jahr 2023 (wieder)eingeführt, in der Praxis tauchen aber nach wie vor zahlreiche Fragen auf: Steht etwa für eine Photovoltaik stets ein erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag zu, qualifiziert sich ein Vorführwagen für den IFB und was ist im Konzern zu beachten? Unsere Experten geben Ihnen Praxistipps, was Sie bei der Geltendmachung dieser steuerlichen Investitionsförderung beachten sollten und welche Zweifelsfragen beim IFB in der Praxis zu beachten sind.

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Themen

  • Welche Investitionen sind begünstigt?
  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Was ist bei der Geltendmachung zu beachten?
  • Wann steht der erhöhte IFB zu?
  • Wie ist der IFB steuerlich und unternehmensrechtlich zu behandeln?
  • Was ist bei der Beantragung in den Steuererklärungen zu beachten?
  • Aktuelle Aussagen aus den ESt-Richtlinien sowie der Rechtsprechung
  • Überlegungen zur temporären Erhöhung des IFB:
    - Zeitliche Optimierung von Investitionsprojekten
    - ​​​​​​​Abgrenzung von Teil-Anschaffungs- bzw -Herstellungskosten

Spezialpreis für ICON-Klienten: 145,— + USt Normalpreis: 175,— + USt Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:

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Diese Veranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-ARL.

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Das Handout zum Webinar steht Ihnen 2 Stunden vor Webinar-Beginn in ihrem Profil im ICON.PORTAL als PDF zum Download zur Verfügung.

Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Webinar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem anberaumten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Webinar-Gebühr fällig. Wir behalten uns vor, Webinare bei zu geringem Interesse bzw. aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Rechnungsdaten, dass für eine Rechnungskorrektur eine Gebühr von 30,-EUR verrechnet wird.

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  • Lautsprecher - damit Sie dem gesprochenem Wort des Referenten folgen können
  • Headset (Mikrofon + Kopfhörer) - bei direkter Kommunikation, wird ein Headset empfohlen
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* Teilnehmer mit diesen System-Voraussetzungen werden auf einen Live-Stream umgeleitet, um das Webinar per Video und Ton mitverfolgen zu können. Zu beachten ist, dass hier keine aktive Teilnahme am Webinar möglich ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Webinare live aufgezeichnet werden.