AUDIT
ICON. Firmenbucheinreichnung
Verpflichtende elektronische Einreichung des Jahres-(Konzern)Abschlusses Ihrer Gesellschaft(en) zum Firmenbuch.
Offenlegungsfristen für Jahres-(Konzern)-Abschlussunterlagen beim Firmenbuchgericht
Sonderregelungen gemäß COVID-19-GesG (idF BGBl I 224/2022)
- Abschlüsse bis 30.06.2022. | Einreichung bis 30.06.2023 (zwölf statt neun Monate)
- Abschlüsse 31.7. bis 30.9.2022 | Einreichung bis 30.06.2023 (Einschleifregelung)
- Abschlüsse ab 31.10.2022 | Neunmonatsfrist (§ 277 UGB)
Gerne erledigen wir die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung für Sie effizient und kostengünstig um rund 250,- EUR zuzüglich Gerichtsgebühren.
Benötigen Sie Hilfe bei der Verkürzung Ihres Jahresabschlusses bzw. ist der Jahresabschluss in strukturierter Form zu erstellen (ACHTUNG: Neue Formvorschriften ab 1.7.2022), fallen zusätzliche Kosten nach Aufwand an.
Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung und Übermittlung eines Angebots zur Verfügung.
Ihre ICON Benefits
- Sichere elektronische Übermittlung Ihrer Abschlüsse
(im neuen XML-Format über Finanzonline oder in ESEF-Format
über die Justix-Box) an das Firmenbuch (gemäß ERV 2021 ab 1.7.2022) - Überwachung der ordnungsgemäßen Einbringung
- Rückmeldung der erfolgreichen Eintragung an Sie
- Erinnerung im Folgejahr für eine fristgerechte Einreichung
Unterlagen zur Einreichung
ANTRAG
Zur Einreichung beim Firmenbuch (unterfertigt von sämtlichen gesetzlichen Vertretern -
bitte führen Sie auch Zu- und Vorname sowie Geburtsdatum an)
- Antragschreiben KLEIN
- Antragschreiben MITTELGROSS
- Antragschreiben GROSS
- Antragschreiben KONZERN
-
Zweigniederlassung
Bei Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften haben die Vertreter der Zweigniederlassung die Unterlagen der Rechnungslegung, die nach dem für die Hauptniederlassung der Gesellschaft maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt worden sind, gemäß den §§ 277, 281 und 282 in deutscher Sprache offenzulegen. Wir stehen Ihnen auch hier bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
JAHRESABSCHLUSS
Einzureichende Unterlagen | Kleinstkapital- gesellschaften | Kleine GmbH | Mittelgroße GmbH | Große GmbH; Kleine u. mittelgroße AG | Große AG |
Bilanz | X* | X* | X* | X | X |
GuV | X* | X | X | ||
Anhang + Anlagenspiegel | X* | X | X | X | |
Lagebericht | X*** | X | X | X | |
Bestätigungsvermerk | X** | X | X | X | |
Umlauf- bzw. Gesellschafter- beschluss über die Ergebnis- verwendung | X** | X | X | X | |
Bericht des Aufsichtsrates | X | X | X | ||
Nachweis über die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung) | X |
Es besteht die Möglichkeit, alle Posten in vollen 1.000 EUR anzugeben. Die einzelnen Posten können nach Maßgabe der Wesentlichkeit iS § 196a UGB in größeren Einheiten veröffentlicht werden.
* Verkürzung bzw Verdichtung möglich
** nur bei gesetzlichen Pflichtprüfungen (kleine GmbH mit AR-Pflicht!)
*** im Falle einer Kleinst-AG
KONZERNABSCHLUSS
- Konzern-Bilanz
- Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
- Cash-Flow-Rechnung
- Eigenmittelüberleitung
- Konzernanhang
- Konzernlagebericht
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Service Line "Audit" gerne zur Verfügung.