AUDIT

ICON. Firmenbucheinreichnung​​​​​​

Verpflichtende elektronische Einreichung des Jahres-(Konzern)Abschlusses Ihrer Gesellschaft(en) zum Firmenbuch.

Offenlegungsfristen für Jahres-(Konzern)-Abschlussunterlagen beim Firmenbuchgericht​​​​​​

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse grundsätzlich innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2022 nach allgemeinem Unternehmensrecht bis spätestens 30.09.2023 offenzulegen.​​​​​​​


​​​​​​​Gerne erledigen wir die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung für Sie effizient und kostengünstig um rund 500,- EUR zuzüglich Gerichtsgebühren.

Benötigen Sie Hilfe bei der Verkürzung Ihres Jahresabschlusses bzw. ist der Jahresabschluss in strukturierter Form zu erstellen (ACHTUNG: Neue Formvorschriften ab 1.7.2022), fallen zusätzliche Kosten nach Aufwand an.

​​​​​​​Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung und Übermittlung eines Angebots zur Verfügung.​​​

Ihre ICON Benefits​​​​​​​

  • Sichere elektronische Übermittlung Ihrer Abschlüsse
    (im neuen XML-Format über Finanzonline oder in ESEF-Format
    ​​​​​​​über die Justix-Box) an das Firmenbuch (gemäß ERV 2021 ab 1.7.2022)
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Einbringung
  • Rückmeldung der erfolgreichen Eintragung an Sie 
  • Erinnerung im Folgejahr für eine fristgerechte Einreichung

Unterlagen zur Einreichung

ANTRAG

​​​​​​​​​​​​​​Zur Einreichung beim Firmenbuch (unterfertigt von sämtlichen gesetzlichen Vertretern -
​​​​​​​​​​​​​​bitte führen Sie auch Zu-  und Vorname sowie Geburtsdatum an)

  • Antragschreiben KLEIN​​​​​​​ 
  • Antragschreiben MITTELGROSS​​​​​​​ 
  • Antragschreiben GROSS​​​​​​​     
  • Antragschreiben KONZERN​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​
    ​​​​​​​
  • Zweigniederlassung
    ​​​​​​​Die Vertreter von inländischen Zwiegniederlassungen müssen gemäß § 280a UGB die Unterlagen der Rechnungslegung, die nach dem für die Hauptniederlassung der Gesellschaft maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt worden sind, in deutscher Sprache oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Unterlagen im nationalen Register der Hauptniederlassung reicht aus, sofern die Unterlagen dann über das Business Register Interconnection System (BRIS) abrufbar sind (Befreiung von der Offenlegung gem. §§ 277, 281 und 282 UGB). Sind die geforderten Unterlagen nicht über das BRIS zugänglich, muss eine Offenlegung dieser Unterlagen beim österreichischen Firmenbuch und ggf. auf EVI (große Aktiengesellschaft) gemäß §§ 277, 281 und 282 UGB erfolgen.

JAHRESABSCHLUSS
​​​​​​​

  Einzureichende Unterlagen      Kleinstkapital-
​​​​​​gesellschaften
Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH;
   Kleine u. mittelgroße AG
  Große AG    
  Bilanz X* X* X* X X
  GuV     X* X X
  Anhang + Anlagenspiegel   X* X X X
  Lagebericht X***   X X X
  Bestätigungsvermerk   X** X X X
  Umlauf- bzw. Gesellschafter-    
  beschluss über die Ergebnis-
​​​​​​​  verwendung 
  X** X X X
  Bericht des Aufsichtsrates     X X X
  Nachweis über die Veröffentlichung des  ​​​​​  Jahresabschlusses auf der elektronischer
  Verlautbarungs- und ​​​​​ Informationsplattform
  des Bundes (EVI)​​​​     
                     
        X

 

Es besteht die Möglichkeit, alle Posten in vollen 1.000 EUR anzugeben. Die einzelnen Posten können nach Maßgabe der Wesentlichkeit iS § 196a UGB in größeren Einheiten veröffentlicht werden.

* Verkürzung bzw Verdichtung möglich
** nur bei gesetzlichen Pflichtprüfungen (kleine GmbH mit AR-Pflicht!)
​​​​​​​*** im Falle einer Kleinst-AG

 

KONZERNABSCHLUSS
​​​​​​​

  • Konzern-Bilanz
  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 
  • Cash-Flow-Rechnung
  • Eigenmittelüberleitung
  • Konzernanhang
  • Konzernlagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
    ​​​​​​​

 

​​​​​​​Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Service Line "Audit"​​​​​​​​​​​​​​ gerne zur Verfügung.

 

SERVICE LINES IM ÜBERBLICK