CORPORATE TAX

ICON. PROVISIONS-CHECK

Stellen Sie sicher, dass Ihre Provisionszahlungen Betriebsausgabe bleiben!

Auslandsgeschäfte bedürfen der Unterstützung durch erfahrene Personen, die für den österreichischen Unternehmer Marktchancen ausloten, Kundenkontakte herstellen und Geschäfte vermitteln.

Die an diese Vermittler unter dem Titel „Provision“, „Vermittlungsgebühr“ oder „Consulting Fee“ geleisteten Vergütungen werden von der österreichischen Finanzverwaltung ins Visier genommen.

Denn mangelnde Nachweise über die Identität des Zahlungsempfängers und den konkreten Inhalt der von ausländischen Vertretern erbrachten Leistungen nährt den Verdacht des „Schmierens und Bestechens“. In diesem Fall kann der Fiskus nicht nur den Betriebsausgabenabzug versagen, sondern auch einen Strafzuschlag zur Körperschaftsteuer auslösen. Auch straf- und finanzstrafrechtliche Folgen können bei mangelhafter Nachweisführung nicht ausgeschlossen werden. Die Unterstellung von Scheingeschäften oder Zahlungen an „Stohmänner“ lösen den finanzstrafrechtlichen Tatbestand des Abgabenbetrugs aus.

Jeder Unternehmer sollte deshalb die bestehenden Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Vermittlern, Handelsvertretern und „Konsulenten“ auf Grundlage der sich ständig verschärfenden rechtlichen Rahmenbedingungen einer sorgfältigen Analyse unterziehen.

​​​​​​​Unterziehen Sie Ihre Provisionszahlungen ins Ausland einer Gesundenuntersuchung
​​​​​​​mit dem ICON. Provisions-Check!

​​​​​​​

  • ​​​​​​​Sie erfahren, welche Zahlungen von steuerlichen Abzugsverboten bedroht sind
  • Wir sagen Ihnen, was Betriebsprüfer wissen wollen
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Beziehungen zu Vermittlern dokumentieren müssen
  • Wir unterziehen bestehende Verträge einem steuerlichen "Gesundheitscheck"​​
  • Sie werden darauf hingewiesen, wo konkret Nachbesserungsbedarf besteht

​​​​​​​

    Jetzt Folder herunterladen

​​​​​​​

SERVICE LINES IM ÜBERBLICK​​​​​​​