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Wegzug aus Österreich​​​​​​​

​​​​​​​Sie beabsichtigen aus Österreich wegzuziehen?

​​​​​​​Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise was Sie dabei beachten müssen. ​​​​​​​
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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Längerfristiger Lebensmittelpunkt im Zielland?

Vor dem Wegzug sollten Sie sich sicher sein, dass Sie in Ihrem Zielland auch tatsächlich längerfristig LEBEN wollen. Setzen Sie sich vor dem Wegzug ausführlich mit dem Zielland auseinander. Wir empfehlen einen längeren Aufenthalt im Zielland, um das Land kennenzulernen. Fehlende Infrastruktur (zB Stromausfälle, schlechtes Internet, kein öffentlicher Verkehr), hohes Verkehrsaufkommen, fehlende/mangelhafte Grundversorgung (zB medizinische Versorgung, Hygiene, sauberes Wasser), schwierige Immobilienmärkte, mangelnde Sicherheit, hohe Korruption, fremde Kulturen, fehlende soziale Kontakte, sprachliche Schwierigkeiten und ähnliche Faktoren können das Traumland schnell zum Alptraum machen.

Prüfung der steuerlichen Folgen des Wegzugs

Die steuerlichen Folgen des Wegzugs sollten mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater besprochen werden. Insbesondere wenn Sie über einen Betrieb, Gesellschaftsbeteiligungen oder sonstiges Kapitalvermögen verfügen, kann es zur „Wegzugsbesteuerung“ kommen. 

Darüber hinaus sollten Sie sich mit den steuerlichen Konsequenzen im Zuzugsland auseinandersetzen und prüfen, ob es steuerliche Begünstigungen für Zuzügler gibt, die auf Sie aufwendbar sind.

Gesellschaftsbeteiligung

Insoweit kein Marktpreis existiert (zB Börsenkurs), wird im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung ein Bewertungsgutachten auf Basis von der österreichischen Finanzverwaltung anerkannten Grundsätzen benötigt. Bitte beachten Sie, dass im Zuzugsland andere Grundsätze gelten können. 

 

Folgende Unterlagen werden im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung benötigt

  • Depotauszug zum Wegzugszeitpunkt, aus welchem der aktuelle Wert sämtlicher Vermögenswerte im Wegzugszeitpunkt ersichtlich ist.

  • Aktueller KESt-Status/Steuerbericht zum Wegzugszeitpunkt. Daraus sollte Folgendes ersichtlich sein:
    ​​​​​​​- (Fortgeführte) steuerliche Anschaffungskosten/Einstandswert sämtlicher zum Wegzugszeitpunkt bestehender Vermögenswerte.
    ​​​​​​​- Unterscheidung Alt-/Neubestand für sämtliche Vermögenswerte, alternativ Anschaffungszeitpunkt.
    ​​​​​​​- Eventuell bereits bezahlte Steuer im Wegzugsjahr.
    ​​​​​​​​​​​​​​-  Eventuell bestehender KESt-Verlusttopf des Wegzugsjahres.

Von österreichischen Depotbanken erhalten Sie einen KESt-Status-Bericht/Steuerbericht, der sämtliche dieser Informationen zeigen sollte. Auch ausländische Depotbanken (insbesondere in Deutschland und der Schweiz) bieten derartige Auszüge nach österreichischen Grundsätzen teilweise an. Klären Sie mit der Bank rechtzeitig vor dem Wegzug ab, welche Informationen diese bereitstellen kann. Liegt ein solcher Auszug nicht vor, müssen die relevanten stillen Reserven und sonstige Erträge unter Umständen aufwändig je Vermögenswert ermittelt werden.

Soll ein österreichisches Wertpapierdepot beibehalten werden, so lassen Sie sich von der Bank auf
„Steuerausländer“ umstellen, um die Einbehaltung von Inländer-KESt zu vermeiden.

Insofern Banken im Zielland zum Steuereinbehalt im Hinblick auf Kapitaleinkünfte verpflichtet sind, könnte eine Depotübertragung sinnvoll sein. Sie sparen sich dann uU die Durchführung einer jährlichen Veranlagung oder bekommen von der Bank die notwendigen Daten für die Durchführung der Selbstveranlagung. Gerne beraten wir Sie zu den steuerlichen Konsequenzen in Österreich.

Die Änderung der steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit Ihrem Wegzug (Aufgabe unbeschränkte Steuerpflicht bzw Verlagerung der Ansässigkeit) ist der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Gerne stellen wir ein entsprechendes Schreiben zur Verfügung. Üblicherweise legen wir diesem Schreiben die Ab-/Ummeldung im Zentralen Melderegisters (ZMR) bei. 

Wir empfehlen, eine Auflistung sämtlicher wesentlichen Vermögenswerte zu erstellen, mit denen Sie ins Ausland wegziehen (zB Kunstgegenstände, Antiquitäten, Fahrzeuge, Immobilien, Geldbestände, Goldvorräte, etc). Insofern möglich sollten die ursprünglichen Anschaffungskosten und der aktuelle Wert festgehalten werden. Etwaige steuerliche und zollrechtliche Folgen dieses Besitzes (zB Vermögenssteuer, Aufwertungsmöglichkeit bei Zuzug, Besteuerung von laufenden Einkünften oder Veräußerungsgewinnen) sollten Sie unbedingt mit einem Steuerberater im Zielland besprechen.

 

  • Gültigkeitsdauer ihrer Reisedokumente, Besorgung Visum, Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigung im Zielland

  • Abmeldung des (Haupt-)Wohnsitzes in Österreich

  • Der Wohnsitz ist innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedelung bei der

  • zuständigen Meldebehörde abzumelden.

  • Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz

  • Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes führt zur automatischen Streichung in der Wählerevidenz.

  • Abmeldung von Kraftfahrzeugen

  • Rechtzeitige Information über Zollbestimmungen im Zielland im Hinblick auf Übersiedelungsgut und KFZ

  • Besorgung eines internationalen Führerscheins bei Wegzug außerhalb der EU/EWR

  • Besorgung notwendiger Unterlagen bei Übersiedelung von Feuerwaffen (zB europäischer Feuerwaffenpass)

  • Militär- und Zivildienstpflichtige

  • Auslandsaufenthalte über sechs Monate, von wehr- bzw zivildienstpflichtigen Personen unterliegen einer

  • unverzüglichen Meldepflicht beim zuständigen Militärkommando bzw der Zivildienstserviceagentur.

  • Einholung von Informationen über Sicherheits- und Warnhinweise sowie Reiseinformationen des Ziellandes

  • Freiwillige Registrierung bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland

  • Auch im Ausland haben Sie ggf Anspruch auf österreichisches Arbeitslosengeld oder

  • die Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüchen

  • Abstimmung mit Kranken- und Pensionsversicherungsträger

  • Durchführung notwendiger/freiwilliger Impfungen für das Zielland

  • Besorgung/Durchführung notwendiger Unterlagen, Impfungen und Untersuchungen für Haustiere

  • Besorgung beglaubigter Übersetzungen wichtiger Dokumente (zB Geburts-, Heirats- oder

  • Scheidungsurkunde, Schulzeugnis, Universitätsabschluss)

  • Verträge rechtzeitig kündigen oder pausieren (zB Mobiltelefon, Internet und Fernsehen, GIS,

  • Fitnessstudio, Bahnkarte, Zeitungsabo, Vereinsmitgliedschaft)

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