Allgemeiner Überblick Die AFRAC-Stellungnahme 21 betreffend die „Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB“ wurde erstmals im März 2013 veröffentlicht und seither mehrfach überarbeitet. Gegenstand der Stellungnahme sind Zweifelsfragen zur Anwendung des § 245a UGB. Behandelt werden insbesondere der Anwendungsbereich der Bestimmung, die weiterhin anzuwendenden österreichischen Rechnungslegungsvorschriften sowie die zusätzlichen Angabe- und Berichtspflichten bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den von der Europäischen Union übernommenen IFRS. AFRAC 21 idF vom Juni
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