Allgemeiner Überblick Die AFRAC-Stellungnahme 21 betreffend die „Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB“ wurde erstmals im März 2013 veröffentlicht und seither mehrfach überarbeitet. Gegenstand der Stellungnahme sind Zweifelsfragen zur Anwendung des § 245a UGB. Behandelt werden insbesondere der Anwendungsbereich der Bestimmung, die weiterhin anzuwendenden österreichischen Rechnungslegungsvorschriften sowie die zusätzlichen Angabe- und Berichtspflichten bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den von der Europäischen Union übernommenen IFRS. AFRAC 21 idF vom Juni
Was versteht man unter Stetigkeit? Unter Stetigkeit versteht man die grundsätzliche Beibehaltung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Darstellungsmethoden über mehrere Perioden hinweg. Damit soll vermieden werden, dass sich Jahresabschlüsse allein wegen geänderter Rechnungslegungsmethoden erheblich verändern und dadurch ein verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens entsteht. Die Stetigkeit zeigt sich dabei in unterschiedlichen Bereichen der Rechnungslegung. Dazu zählen insbesondere die Bilanzierungsstetigkeit , die eine einheitliche Erfassung vergleichbarer Geschäftsvorfälle
Definition und Verständnis der Montagelieferungen und Werklieferungen im EU Raum Vorgehensweise bei der Beurteilung und Abwicklung von Projekten Tipps zur umsatzsteuerrechtlichen Gestaltung Vergleich der Handhabung in zwei Mitgliedstaaten (Praxisbeispiele)
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