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UNTERNEHMENSBEWERTUNG | Liquidationswert als Wertuntergrenze

Heidrich Gerhard  |  Lang Evelyn

Am 16. Jänner 2019 hat die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Empfehlung zur Ermittlung des Liquidationswertes als Wertuntergrenze für Unternehmensbewertungen beschlossen und diese am 31. Jänner 2019 veröffentlicht. 

Nach dem Fachgutachten KFS/BW 1 des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bildet grundsätzlich der Liquidationswert die Untergrenze für den Unternehmenswert (Rz 13), sofern der Liquidation nicht rechtliche oder tatsächliche Zwänge entgegenstehen. Definiert wird der Liquidationswert als Barwert der finanziellen Überschüsse aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Tilgung der Schulden. Dabei sind auch die Liquidationskosten sowie Steuerwirkungen aus der Liquidation zu berücksichtigen (Rz 133). 

Der Liquidationswert muss aber nicht per se bei jeder Unternehmensbewertung ermittelt werden, sondern nur dann, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass der auf Grundlage von Diskontierungsverfahren ermittelte Fortführungswert niedriger sein könnte. Ein solcher Anhaltspunkt könnte etwa dann gegeben sein, wenn der im Rahmen der Unternehmensbewertung ermittelte Fortführungswert unter dem bilanziellen Eigenkapital des Bewertungsobjekts zum Bewertungsstichtag liegt. 

Empfehlung „Liquidationswert als Wertuntergrenze“ 

Die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der KSW schlägt in der neuen Empfehlung KFS/BW1 E8 vom 16. Jänner 2019 die Ermittlung des Liquidationswertes auf Basis eines Liquidationskonzepts und einer Liquidationsplanung vor: 

Liquidationskonzept 

Das Liquidationskonzept ist unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Verwertbarkeit der Unternehmensvermögens unter rein finanzieller Zielsetzung zu erstellen. Nur ausreichend konkretisierbare Verwertungsmaßnahmen sind in das Konzept aufzunehmen. Es sind sämtliche bilanziellen als auch außerbilanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen wie Patent- und Markenrechte, Kundenlisten etc einer Beurteilung zu unterziehen. 

Im Liquidationskonzept werden darüber hinaus der zeitliche Rahmen der Liquidation (Zerschlagungsgeschwindigkeit) und der Grad der Teilung des Vermögens (Zerschlagungsintensität) festgelegt. Beide Parameter können einen entscheidenden Einfluss auf den Liquidationswert haben. Während eine raschere Abwicklung meistens zu geringeren Erträgen bzw zusätzlichen Liquidationskosten führen, können bei abnehmender Zerschlagungsintensität in der Regel höhere Liquidationserlöse erwartet werden. 

Liquidationsplanung 

Mit der Liquidationsplanung erfolgt die quantitative Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Unternehmensliquidation. Bei mehrjährigen Liquidationszeiträumen ist jedenfalls eine integrierte Planungsrechnung, die den gesamten Liquidationszeitraum umfasst, zu erstellen. Zusätzlich kann es zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erforderlich sein, innerhalb des Abwicklungszeitraumes Planungsperioden von unter einem Jahr vorzusehen. 

Die vereinfachte Erstellung eines Vermögensstatus unter Berücksichtigung der zu erwarteten Liquidationskosten und Steuern kann dann ausreichen, wenn der Liquidationszeitraum nur kurz ist oder die Unternehmensstruktur nur eine geringe Komplexität aufweist. 

Phasen der Liquidation 

Der Liquidationszeitraum kann generell in eine Leistungsauslaufphase, Verwertungsphase sowie eine Verteilungsphase eingeteilt werden. In der Leistungsauslaufphase werden laufende Aufträge abgearbeitet bzw auch Vorräte abgebaut. Hier sind bei der Bewertung all jene Kosten zu berücksichtigen, die mit der Publizität der Liquidation einhergehen, wie beispielsweise höhere Beschaffungskosten bei Lieferanten oder entgangene Aufträge bei Kunden. 

Während der Verwertungsphase erfolgt die Veräußerung der Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Für einzeln zu verwertende Vermögensgegenstände sind die auf aktiven Märkten erzielbaren Preise anzusetzen. 

In die Liquidationsplanung sind auch alle Kosten und Verpflichtungen aufzunehmen, die aufgrund der Liquidation entstehen, wie beispielsweise Kosten in Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Sozialplänen, Rekultivierungen, Entsorgungs- oder Abbruchkosten, Vorfälligkeitsentschädigungen etc. 

Berücksichtigung der Unsicherheit 

Wie bei der Ermittlung eines Fortführungswertes sind auch die für den Liquidationsfall zu erwartenden Zahlungsströme mit Untersicherheiten behaftet. Ein solches Risiko kann grundsätzlich durch Abschlag vom Erwartungswert der Zahlungsströme (Sicherheitsäquivalenzmethode) oder in Form eines Zuschlages zum risikolosen Basiszinssatz (Risikozuschlagsmethode) berücksichtigt werden. 

Während im Rahmen der Ermittlung eines Fortführungswertes in der Regel die Risikozuschlagsmethode verwendet wird (zB Risikozuschlag auf Basis des CAPM), könnte im Fall der Ermittlung eines Liquidationswertes die Sicherheitsäquivalenzmethode zu bevorzugen sein. Dies deshalb, weil das aus den Geschäftsmodellen börsenotierter Unternehmen resultierende operative Risiko nicht mit jenem eines zu liquidierenden Unternehmens vergleichbar ist. 

Für Rückfragen zu diesem Themenkomplex stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung!