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IFRS | Aktuelles zur internationalen Rechnungslegung

Vrba Maria  |  Walchshofer Mario

Im Bereich der internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS sind stetig Neuerungen zu verzeichnen. Nachfolgend geben wieder Ihnen auch heuer wieder einen aktuellen tabellarischen Überblick über neue bzw geänderte Standards (IFRS/IAS) sowie deren Interpretationen (IFRIC/SIC).

Die „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ sowie deren Interpretationen durch das „International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)“ werden vom Standardsetter IASB („International Accounting Standards Board“) herausgegeben. Um diese auch in der Europäischen Union anwenden zu können, bedarf es entsprechender „Endorsements“ zur Übernahme in das EU-Recht. Bei der Umsetzung im EU-Recht wird jeweils auch festgehalten, bis wann die betreffenden Regelungen umzusetzen sind.

Die Einführung neuer Regelungen und ihre Anwendung ist bereits vor Beginn der Bilanzierungsarbeiten mit umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen verbunden, die ein der internationalen Rechnungslegung unterliegendes Unternehmen rechtzeitig in Angriff nehmen sollte, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen.

Bei Anwendung eines neuen oder geänderten IFRS müssen laut IAS 8.28 in den Notes (Anhangangaben) auch die Auswirkungen auf die Berichtsperiode oder auf eine frühere Periode aufgezeigt werden. Diese Angaben umfassen ua folgende Inhalte:

  • Titel des Standards
  • Art der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Beschreibung der Übergangsvorschriften (falls zutreffend)
  • Anpassungsbetrag für die Berichtsperiode sowie für jede dargestellte Vorperiode jedes betroffenen Abschlusspostens (soweit durchführbar)

In den Abschlüssen nachfolgender Perioden müssen diese Angaben aber nicht mehr wiederholt werden.

Bei vorzeitiger Anwendung eines Standards gelten die obigen Angaben ebenfalls.

Weiters ist in den Notes gemäß IAS 8.30 und IAS 8.31 auch über neue bzw geänderte Standards zu berichten, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und auch noch nicht angewendet werden. Diesfalls sind ua folgende Angaben in die Notes aufzunehmen:

  • Hinweis, dass die neue Regelung noch nicht angewendet wurde
  • Titel des neuen oder geänderten Standards
  • Art der bevorstehenden Änderung der Rechnungslegungsmethode
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung
  • Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen die Anwendung vorsieht
  • Auswirkungen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erwartet werden

Die nachstehende Tabelle zeigt ua die Zeitpunkte der Veröffentlichung sowie das Inkrafttreten der einzelnen Standards und Interpretationen (entnommen aus dem EU-Endorsement Status Report vom 14.01.2021):
 

 

Die nachstehende Tabelle zeigt neue Standards bzw geplanten Änderungen einzelner Standards, deren Zeitpunkt der Umsetzung in das EU-Recht noch offen ist (ebenfalls entnommen aus dem EU-Endorsement Status Report vom 14.01.2021):
 

 

FAZIT

Wie den obigen Tabellen zu entnehmen ist, stehen im Bereich der IFRS wieder einige Neuerungen bzw Änderungen an oder noch bevor. Planen Sie daher rechtzeitig die erforderliche Umstellung beziehungsweise bedenken Sie die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Anwendung. Insbesondere ist zu beachten, dass Änderungen von IFRS-Standards auch Veränderungen bei den Vorjahreswerten nach sich ziehen können (retrospektive Anwendung).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen des Bilanzierungs- und WP-Teams der Service Line "Audit"​​​​​​​ gerne zur Verfügung!