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BETRIEBSSTÄTTEN | Gewinnabgrenzung

Zur Abgrenzung des Ergebnisses von Stammhaus und Betriebsstätte hat sich in der Praxis die Kostenschlüsselmethode eingebürgert. In manchen Fällen wird diese jedoch von der Betriebsprüfung nicht mehr anerkannt. ICON hat ein effizientes Tool entwickelt, um die richtige Methode und Dokumentation vorzugeben.

Ausgangssituation

Bei internationalen Bau- und Montageprojekten hat sich in den vergangenen Jahren die Kostenschlüsselmethode als in der Praxis bedeutsamstes Verfahren zur Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus- und Betriebstättenstaat etabliert. Praktiker schätzen dabei den einfachen und intuitiven Ansatz:

In einem ersten Schritt werden die gesamten Projektkosten kostenartenweise möglichst verursachungsgerecht zwischen Stammhaus und Betriebstätte aufgeteilt. Das Verhältnis der Betriebstättenkosten zu den gesamten Projektkosten entspricht dem Betriebstättenschlüssel. In einem zweiten Schritt wird das auf steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften adaptierte Gesamtprojektergebnis mit dem Betriebstättenschlüssel multipliziert. Somit ergibt sich der der Betriebstätte zurechenbare Ergebnisanteil, der je nach Gesamtprojektergebnis positiv (Betriebstättengewinn), aber auch negativ (Betriebstättenverlust) sein kann.

Verstärktes Hinterfragen der Anwendungsvoraussetzungen bei Betriebsprüfungen

Aktuelle Erfahrungen zeigen, dass sich auch ausländische Betriebsprüfer immer intensiver mit den Anwendungsvoraussetzungen der Kostenschlüsselmethode auseinandersetzen und die Zulässigkeit der Methode hinterfragen.

Besonders beim Vorliegen von Betriebstättenverlusten werden oft tiefer greifende Analysen der Projektstruktur verlangt. Dies betrifft etwa eine Funktions- und Risikoanalyse oder eine Darstellung der projektbezogenen Wertschöpfungskette.

Ergibt diese Analyse, dass es sich bei der Betriebstätten begründenden Baustellentätigkeit um eine (risikoarme) Routinefunktion handelt, stehen die ausländischen Steuerprüfer der Zuweisung eines Betriebstättenverlustes nach der Kostenschlüsselmethode oft kritisch gegenüber. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Betriebsprüfer der Nachweis gelingt, dass der Projektverlust auf einen Fehler des Stammhauspersonals (zB. Fehler im Konstruktions- oder Fertigungsbereich) zurückzuführen ist.

In solchen Fällen wird von den Prüfungsorganen oftmals die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode gefordert. Eine Ergebnisabgrenzung nach der Kostenaufschlagsmethode führt aber regelmäßig dazu, dass der Betriebstätte ein positiver Ergebnisanteil zugerechnet werden muss, obwohl das Projekt insgesamt einen Verlust erzielt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wäre Österreich diesfalls sogar verpflichtet, den ausländischen Betriebstättengewinn als zusätzlichen steuerlichen Verlust des (österreichischen) Stammhauses anzuerkennen. In der Praxis werden solche Konstellationen wohl oft in ein Verständigungsverfahren münden.

Praxistipp

Die bisher vor allem im Bereich von Verrechnungspreisen bedeutsamen Dokumentationspflichten werden auch für die Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und (Bau-)betriebstätte im Rahmen von Betriebsprüfungen immer mehr eingefordert. Es empfiehlt sich daher bereits zu Beginn des Projektes bzw. in dessen Verlauf die "Rollenverteilung" zwischen Stammhaus und Betriebstätte projektspezifisch zu analysieren und zu dokumentieren und daraus die sachgerechte Ergebnisabgrenzungsmethode abzuleiten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Zur raschen und richtigen Erfassung der Sachverhalte haben wir eine Checkliste dazu ausgearbeitet. Diese ist Bestandteil des neuen ICON-Standards "Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebstätte bei Bau- und Montageprojekten", der uns als Leitfaden für die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen dient. Sollten Sie diesbezüglich Interesse bzw. Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Verfasser bzw. an Ihren Betreuer.