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BILANZIERUNG | Neuer Qualitätsstandard

Hochreiter Barbara  |  Loy Judith

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert eine optimale Zusammenarbeit zwischen Klient und Steuerberater. Dieser strukturierte Prozess wird nunmehr auch durch ein neues Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterstützt.

Das neue Fachgutachten zur Erstellung des Jahresabschlusses

Im Oktober 2012 veröffentlichte die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein neues Fachgutachten über die Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen (KFS/RL 26).

In diesen Fachgutachten wird insbesondere die Berufsauffassung über die Erstellung von Abschlüssen durch Wirtschaftstreuhänder dargelegt. Es sollen Grundsätze der beruflichen Verantwortung gewahrt und Leitlinien für Form und Inhalt geschaffen werden. Mit dem Fachgutachten soll die Qualität der Erstellung vereinheitlicht und verbessert werden.

Welche Änderungen sind auch für Sie relevant?

 

  • Auftragsschreiben:
    Im Auftragsschreiben werden die Aufgaben eindeutig festgelegt und in einer schriftlichen Auftragsbestätigung im Einzelnen beschrieben. Es soll helfen, Missverständnisse hinsichtlich Ziel und Umfang des Auftrages zu vermeiden und die Verantwortlichkeiten klar regeln.

  • Berichterstattung:
    Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses wird in einem Muster vorgegeben.  

  • Vollständigkeitserklärung:
    Mit Versand des Berichtsentwurfes wird eine Vollständigkeitserklärung eingeholt. Sie soll sicherstellen, dass alle Informationen richtig und vollständig vorliegen, die für die Erstellung erforderlich sind.
     

 

Was wir für Sie tun können?

Wir haben das neue Fachgutachten zum Anlass genommen, den ICON Bilanzierungs-Standard zu aktualisieren und weiter zu verbessern.

Gerne erstellen wir die Jahresabschlüsse für Sie. Auch für Spezialfragen der Bilanzierung oder zum Fachgutachten stehen wir gerne zur Ihrer Verfügung.