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GESELLSCHAFTSTEUER | Aktuelle Rechtsprechung und Zweifelsfragen (II)

Tausch Hubert

In letzter Zeit ergingen mehrere Judikate zur Gesellschaftsteuerpflicht von Zuschussleistungen an Kapitalgesellschaften. Dabei wurden einige Zweifelsfragen geklärt, mehrere Unklarheiten bestehen aber auch weiterhin. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand.

Aktuelle Fragen zur Gesellschaftsteuerpflicht

Um einen besseren Überblick über die aktuellen Rechtsmittelentscheidungen zu gewähren, haben wir sie in drei Themenbereiche eingeteilt, die im Rahmen dieser Newsletter-Artikelserie abgehandelt werden. In einem vierten Teil soll schließlich noch auf die womöglich mangelhafte Umsetzung der europarechtlichen Kapitalansammlungs-Richtlinie im österreichischen Gesellschaftsteuerrecht (KVG) eingegangen werden. Die im Rahmen dieser Serie behandelten Themenkreise stellen sich wie folgt dar:

  • I.    Verlustabdeckungszusagen (siehe NL-Beitrag vom 12.07.2013)
  • II.    Leistungen von Nichtgesellschaftern (außerhalb von Umgründungen)
  • III.    Umgründungsnahe Großmutterzuschüsse
  • IV.    Mangelhafte Umsetzung der Kapitalansammlungs-RL


Leistungen von Nichtgesellschaftern (außerhalb von Umgründungen)

Teil II unserer Serie befasst sich mit Leistungen von Nicht-Gesellschaftern an inländische Kapitalgesellschaften, die unter bestimmten Umständen ebenfalls der Gesellschaftsteuerpflicht iS § 2 KVG unterliegen können:

Grundsätzlich unterliegen - abgesehen vom Ersterwerb von Gesellschaftsrechten sowie dem Begriff des Doppelgesellschafters iS § 3 KVG - nur Leistungen von Gesellschaftern an inländische Kapitalgesellschaften der 1%-igen Gesellschaftsteuer. Dabei wurde bis zum Jahr 2002 die Frage einer Gesellschafterleistung nach rein formal- bzw zivilrechtlichen Kriterien ausgelegt. Aufgrund der sodann ergangenen EuGH-Rechtsprechung ist nunmehr die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch im Gesellschaftsteuerrecht zu beachten. Demgemäß können auch Leistungen der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegen, die von keinem unmittelbaren Gesellschafter stammen (diesem jedoch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zuzurechnen sind):

Treugeberleistungen

In einem vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS Graz vom 14.12.2012, RV/0841-G/08) entschiedenen Fall ging es um die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht eines Zuschusses, der von einem Nichtgesellschafter in seiner Funktion als Treugeber geleistet wurde.

Gemäß dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie aufgrund des Gesetzeszwecks ist laut UFS bei Treuhandkonstruktionen ggfs eine von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Leistungen des Treugebers unterliegen demnach ebenfalls der Gesellschaftsteuer, weil sie unmittelbar aus dem Vermögen des hinter dem Treuhänder (= zivilrechtlicher Gesellschafter) stehenden Geldgebers in das Vermögen der Kapitalgesellschaft fließen.

Zurechnung von Leistungen

Ein weiterer Ausfluss der zunehmenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist die Frage, wem eine Leistung überhaupt zuzurechnen ist. Ist die Leistung eines Nichtgesellschafters daher dem Gesellschafter zuzurechnen, so unterliegt sie grundsätzlich ebenfalls der Gesellschaftsteuerpflicht. Nach Maßgabe der jüngsten Rechtsprechung ist in folgenden Fällen die Leistung eines Nichtgesellschafters dem Gesellschafter zuzurechnen (und somit ggfs gesellschaftsteuerpflichtig):

    • Zeitliche Nähe zwischen Zuschussleistung und Anteilserwerb (UFS Wien RV/2293-W/08): Erwirbt die Großmutter fünf Tage nach erfolgter Zuschussleistung an die Enkelgesellschaft die Anteile an dieser Enkelgesellschaft, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise davon auszugehen, dass die Leistung bereits vom (unmittelbaren) Gesellschafter erfolgt ist.

    • Eingehen der Leistungsverpflichtung als Gesellschafter (UFS Wien RV/0056-W/11): Grundsätzlich wird ein gesellschaftsteuerpflichtiger Tatbestand im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung bewirkt. Erbringt allerdings ein
      Nicht(mehr)-Gesellschafter eine Leistung, zu der er sich noch als Gesellschafter verpflichtet hatte, so ist diese Leistung dem Gesellschafter zuzurechnen.

    • Gesellschafter übernimmt eine Erfolgsgarantie iS § 880a ABGB für Zuschussleistung (VwGH 2012/16/0104): Gibt ein Gesellschafter eine Erfolgsgarantie für die Zuschussleistung der Großmutter ab, so ist der Zuschuss in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Gesellschafter selbst zuzurechnen.


    Empfehlung

    Die jüngste Judikatur zeigt deutlich, dass in Zusammenhang mit Leistungen von Personen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr zivilrechtlich beteiligte Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind, der Frage, inwieweit solche Leistungen dennoch dem Gesellschafter zugerechnet werden könnten und somit steuerpflichtig sind, besondere Bedeutung zukommt.


    Für die gesellschaftsteuerliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte gerne an Ihren zuständigen Berater bei ICON!