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VERRECHNUNGSPREISE | Check am Jahresbeginn

Das neue Jahr sollte wiederum auch zum Anlass genommen werden, die Verrechnungspreis-Dokumentationen zu überprüfen. Denn nur eine aktuelle und den rechtlichen Voraussetzungen entsprechende VP-Doku kann die Position des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung wirksam stützen! 

Warum eine Dokumentation?

Aufgrund der verfahrensrechtlich gebotenen erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten kommt es de facto zu einer Beweislastumkehr zulasten des Steuerpflichtigen. Eine sorgfältige Dokumentation der Verrechnungspreise kann hier Abhilfe schaffen. Liegt eine entsprechende Dokumentation vor, muss nämlich die Finanzverwaltung nachweisen, dass die angewandten Verrechnungspreise nicht angemessen ist. Für eine gute Ausgangsposition im Prüfungsfalle ist es aber wichtig, dass das dokumentierte VP-System

  • den tatsächlichen Sachverhalten entspricht,
  • durch schriftliche Verträge untermauert ist und
  • auf fremdüblichen Verrechnungsmodalitäten beruht.   

Was sollten Sie checken?

Ihre bereits vorliegende Dokumentation der Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Sachverhalte sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte hin überprüfen und aktualisieren

  • Überprüfung der dargestellten Sachverhalte
  • Aktualität und Vollständigkeit der abgebildeten Transaktionen
  • Beteiligungsstruktur (Organigramm)
  • Funktions- und Risikoanalyse
  • Branchenanalyse
  • Marktumfeld
  • Unternehmenskennzahlen (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl etc)
  • Im Rahmen des Angemessenheitsnachweises sind die Finanzdaten des aktuellen Jahres auf deren Fremdüblichkeit hin zu überprüfen: Externe Preisvergleichsdaten können die Fremdüblichkeit untermauern bzw. sind Abweichungen davon entsprechend zu begründen.
  • Zu einem umfassenden Check gehört auch die Überprüfung bzw. Schaffung der zugrunde liegenden schriftlichen Vereinbarungen. Allenfalls sind Nach- bzw. Neuverhandlungen von Verträgen geboten. 

Sie haben noch keine Verrechnungspreis-Dokumentation?

  • Ist hingegen noch überhaupt keine VP-Dokumentation vorhanden, so sollte dies ehestens nachgeholt werden. Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung muss eine entsprechende VP-Doku nämlich bereits im Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung vorliegen (vgl. EAS 3198 vom 24.1.2011).

  • Für die maßgeblichen Transaktionen sollten jeweils schriftliche Verträge vorliegen.

  • Insbesondere bei „nicht greifbaren Leistungen“ ist die tatsächliche Leistungserbringung durch zusätzliche Belege nachzuweisen (E-Mail-Korrespondenz, Tätigkeitsbeschreibungen von Mitarbeitern, etc.).

  • Umstellungen im Konzern (Strukturänderungen, Änderungen der Geschäftspolitik, Funktionsverlagerungen und -abschmelzungen, Methodenwechsel, Änderungen der Vergütungshöhe, Einführung/Beendigung von Verträgen) und Dauerverluste sind besonders sorgfältig zu dokumentieren.  

Country-by-Country-Reporting?

Diesbezüglich dürfen wir Sie auf unseren ua Newsletter vom 15.10.2014 verweisen. Bei diesem neuen Dokumentationsansatz handelt es sich um eine Empfehlung der OECD, deren innerstaatliche Umsetzung abzuwarten bleibt.  

Was können wir für Sie tun?

In unseren Newsletter-Beiträgen finden sich laufend Hinweise zu den aktuellen  nationalen und internationalen Entwicklungen beim „Transfer Pricing“. Die letzten Beiträge waren:

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>15.10.2014 | VERRECHNUNGSPREISE | Aktueller Stand im Rahmen von „BEPS“

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>18.09.2014 | VERRECHNUNGSPREISE | Mitwirkungspflicht bei der VP-Methodenwahl

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>09.07.2014 | VERRECHNUNGSPREISE | Fristen für TP-Dokus in einzelnen Ländern

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>11.12.2013 | VERRECHNUNGSPREISE | Verpflichtende Dokumentation


Gerne können wir Ihre bestehende Verrechnungspreis-Dokumentation auch einem „Belastungstest“ unterziehen und notwendige Adaptierungen mit Ihnen gemeinsam umsetzen.

Für den erstmaligen Aufbau einer VP-Dokumentation haben wir zudem „<link http: www.icon.at external-link-new-window externen link in neuem>Packages“ entwickelt, die einen planbaren und effizienten Ablauf gewährleisten. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen.

Alle Informationen zu unserer <link de leistungen verrechnungspreise externen link in neuem>DienstleistungspaletteVerrechnungspreise“ finden Sie hier!

ICON TAX ACADEMY 
Seminartipp: <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>„Verrechnungspreise und Dokumentation in der Praxisam 11.03.2015 in Linz

Alle unsere Fortbildungsveranstaltungen zu Verrechnungspreisen bzw verwandten Themen finden Sie in unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender.