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M&A-TRANSAKTIONEN | Ablauf eines Unternehmensverkaufs

Rund 60.000 Unternehmen sollen in den nächsten 10 Jahren verkauft werden. Änderungen durch die Steuerreform könnten geplante Eigentümerwechsel noch beschleunigen. Solche komplexen Transaktionen bedürfen einer zeitgerechten Planung und professionellen Abwicklung. Erfahren Sie im folgenden Artikel sowie im Detail in einer kostenlosen ICON LOUNGE am 8.7.2015, wie’s geht!

Im Laufe der kommenden 10 Jahre sollen seriösen Schätzungen zufolge bis zu 60.000 heimische, überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zum Verkauf anstehen. Häufig handelt es sich dabei um das „Lebenswerk“ des bisherigen Unternehmers, welches natürlich zu bestmöglichen Konditionen veräußert werden soll. Eine rechtzeitige sorgfältige Planung des Verkaufsprozesses ist daher unabdingbar. In diesem Beitrag sollen überblicksartig die wesentlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion dargestellt werden. 

Exklusivverfahren versus Bieterprozess

Im Rahmen eines sog. „Exklusivverfahrens“ wird das Verkaufsobjekt (vorerst) nur einem Interessenten angeboten. In einem Bieterprozess („private Auktion“) wird das Verkaufsobjekt hingegen zugleich mehreren Interessenten angeboten. Die damit entstehende Wettbewerbssituation zwischen den potentiellen Erwerbern soll für den Verkäufer zu günstigeren Konditionen (insbesondere höherer Verkaufspreis) führen.

Der nachfolgend dargestellte (idealtypische) Ablauf einer Verkaufstransaktion skizziert einen solchen Bieterprozess:

Die Phasen eines Verkaufsprozesses

Die möglichen Phasen eines Transaktionsprozesses, von der Vorbereitung des Verkaufsobjektes bis hin zum Closing seien eingangs wie folgt grafisch dargestellt: 

  

Vorbereitung des Verkaufsobjektes

Ist die Grundsatzentscheidung für den Unternehmensverkauf gefallen, so gilt es, das Unternehmen fit für den Verkauf zu machen. Schließlich soll vor allem ja ein möglichst hoher Verkaufspreis erzielt werden (vgl dazu auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 17.10.2014: "UNTERNEHMENSBEWERTUNG - Wertsteigerung durch Working Capital Management").

Am Anfang dieses Prozesses steht häufig eine verkäuferseitige „Due Diligence“ (vorbereitende bzw interne DD). Im Rahmen einer solchen Due Diligence wird das Unternehmen aus Sicht eines potenziellen Erwerbers „auf Herz und Nieren“ geprüft. Ziel ist die Identifikation von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Damit sollen einerseits die Möglichkeiten für wertsteigernde Maßnahmen festgestellt und andererseits auch Grundlagen für den Verkaufsprospekt („Informationsmemorandum“) erarbeitet werden. Darüber hinaus wird auf Grundlage der Erkenntnisse dieser internen Due Diligence eine Wertindikation für den Verkäufer ermittelt.

Da die Umsetzung von wertsteigernden Maßnahmen oft längere Zeit in Anspruch nehmen, sollte mit der Vorbereitung des Verkaufsobjektes möglichst frühzeitig begonnen werden. Der dafür erforderliche Zeitrahmen ist natürlich individuell unterschiedlich. Im Idealfall sollten die Vorbereitungsarbeiten bereits ein bis drei Jahre vor dem eigentlichen Verkaufsprozess starten (siehe auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 05.12.2012: "UNTERNEHMENSVERKAUF - Vorbereitung ist entscheidend!).

Vorbereitung der eigentlichen Transaktion

           In dieser Phase ist eine ganze Reihe von Aufgaben zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Festlegung der Verkaufsstrategie (Exklusiv- vs Bieterverfahren),

  • Identifikation und Auswahl möglicher Kandidaten,

  • exakte Planung und Organisation des weiteren Transaktionsablaufs (zB Fixierung verbindlicher Termine für die Abgabe von Angeboten, des Datenraums, Präsentationen, Beginn Vertragsverhandlungen etc),

  • Festlegung von Angebotskriterien,

  • Organisation des Datenraumes,
  • Erstellung eines (belastbaren) Informationsmemorandums etc.

Angebotsphase

Sind die wesentlichen Vorbereitungsarbeiten erledigt und ist insbesondere auch das Informationsmemorandum fertiggestellt, so erfolgt die Kontaktierung möglicher Käufer (Erstansprache, idR durch einen externen Berater).

Bei Interesse erhalten diese Kandidaten das Informationsmemorandum, freilich nicht vor Unterzeichnung einer strengen Geheimhaltungsvereinbarung. Die Interessenten werden eingeladen, auf Grundlage des Verkaufsprospektes (zunächst) unverbindliche Angebote abzugeben. Um die einlangenden Angebote vergleichbar zu halten, sollten jedenfalls von allen Anbietern zu beachtende Kriterien vorgegeben werden.

Die Interessenten mit den günstigsten Bedingungen werden sodann eingeladen, am weiteren Transaktionsprozess teilzunehmen. Dazu erfolgt eine Einladung zur Durchführung einer Due Diligence. Gleichzeitig erhalten diese Interessenten auch einen sog. „Procedure Letter“, in welchem der weitere Ablauf des Transaktionsprozesses und damit insbesondere auch der Zeitplan vorgegeben werden.

Die Zahl der Interessenten, die tatsächlich eingeladen werden, sollte sich vor allem an der Organisation des Prozesses und den Kapazitäten des verkäuferseitigen Transaktionsteams orientieren. Erfahrungsgemäß sind mehr als drei Kandidaten nur schwer zu bewältigen.

Due Diligence Phase

Die Due Diligence Phase (vgl dazu auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 09.05.2012: "DUE DILIGENCE - Vermeidung von Haftungsfolgen beim Unternehmenskauf") ist für das verkäuferseitige Transaktionsteam in der Regel die anspruchsvollste Zeit. Um hier einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, ist eine sorgfältige Planung des Datenraums bzw. der Datenraumphase erforderlich. Insbesondere wird auch festzulegen sein, inwieweit Fragen der – häufig zeitgleich prüfenden - Due Diligence-Teams zugelassen werden (was wiederum abhängig von der Qualität und vom Umfang der Unterlagen im Datenraum ist). Jedenfalls muss aber sichergestellt werden, dass zugelassene Fragen auch beantwortet werden können. Ist das Transaktionsteam dazu nicht in der Lage, kann das rasch zu Frustration und sogar auch zum Scheitern der gesamten Transaktion führen.

Im Zuge der Due Diligence Phase finden meistens auch Betriebsbesichtigungen sowie bei nicht eigentümergeführten Unternehmen häufig auch Managementpräsentationen statt. Diese Präsentationen dienen einerseits dazu, das Verkaufsobjekt nochmals umfassend darzustellen, andererseits bieten diese Termine dem Management auch die Möglichkeit, gegenüber dem potenziellen Käufer sich selbst „in Position“ zu bringen.

Vertragsverhandlung

Nach Abschluss der Due Diligence-Prüfungen können die Interessenten innerhalb einer bestimmten (im Procedure Letter festgelegten) Frist ihre verbindlichen Angebote abgeben. Es ist durchaus denkbar, dass sodann mit mehreren Interessenten in Vertragsverhandlungen eingetreten wird. Meistens wird das allerdings nur mit dem Bestbieter der Fall sein, der in dieser Phase häufig auch eine Exklusivitätszusicherung verlangt.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages („Signing“) ist die Sache aber oft noch nicht abgeschlossen. Der Grund dafür sind allenfalls vereinbarte aufschiebende Bedingungen. Erst mit Eintritt dieser Bedingungen würde der Vertrag in Kraft treten und das Eigentum am Verkaufsobjekt übergehen. Solche aufschiebenden Bedingungen könnten etwa sein:

  • erforderliche Vorstands-, Aufsichtsratsgenehmigungen auf Verkäufer- und/oder Käuferseite,

  • kartellrechtliche Genehmigungen (bei KMU eher selten),

  • Herstellung bestimmter Zustände beim Unternehmen (zB Modellierung des Targets durch Herauslösen von Liegenschaften oder Unternehmensteilen),

  • Kaufpreiszahlungen (allenfalls auf unterschiedlich gewidmeten Treuhandkonten) usw.

Closingphase

Mit Unterzeichnung des Vertrages tritt – bei Vereinbarung von aufschiebenden Bedingungen – der Prozess in die Closingphase ein, also in jene Phase, in der diese Bedingungen zu erfüllen sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt dabei oftmals in enger Abstimmung zwischen Käufer und Verkäufer.

Häufig finden sich im Kaufvertrag auch Regelungen, wonach die Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen im Rahmen eines gesonderten Termins förmlich festgestellt wird. Diese formale Feststellung erfolgt dann regelmäßig im Rahmen eines Closingprotokolls. Mit dessen Unterfertigung ist die Transaktion förmlich abgeschlossen und findet der (zivilrechtliche) Eigentumsübergang statt.

Das „Closing“ ist idR auch maßgeblich für den steuerlichen Veräußerungs- bzw Erwerbszeitpunkt (wirtschaftliches Eigentum bzw Verfügungsmacht).

Nach dem Closing

Genau genommen ist aber der Unternehmensverkauf mit dem Closing noch nicht gänzlich abgeschlossen. Häufig ist nämlich - va in Abhängigkeit der gewählten Kaufpreisvereinbarungen (siehe dazu auch unsere div. NL-Beiträge, zuletzt vom <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>10.07.2013: "M&A-TRANSAKTIONEN - Kaufpreis nach Earn-Out-Methode") - nach dem Closing noch ein Zwischenabschluss zum Closingstichtag zu erstellen. Diese „Closing-Bilanz“ wird freilich bereits vom Käufer zu erstellen sein. Der Verkäufer wird sich idR ein Recht einräumen lassen, diese Closingbilanz auch prüfen zu dürfen.

Darüber hinaus werden in Kaufverträgen üblicherweise verschiedene Zusicherungen (Gewährleistungen) vereinbart. Auf Käuferseite wird daher zu beobachten sein, inwieweit tatsächlich Ansprüche aus den vertraglichen Zusicherungen geltend gemacht werden können. Verkäuferseitig wird man natürlich prüfen müssen, ob allfällige Ansprüche auch tatsächlich gerechtfertigt sind. Diese Phase kann durchaus sowohl für Käufer als auch Verkäufer noch recht anspruchsvoll sein. Die Dauer dieser Phase ist vor allem abhängig von den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährungsbestimmungen.

Und was können wir für Sie tun?

Für weitergehende Fragen und Hilfestellungen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung. Herr Mag. Gerhard Heidrich verfügt über jahrelange einschlägige Erfahrungen im Bereich „Mergers & Acquisitions“ und hat in der Vergangenheit viele Prozesse unterschiedlich großer Transaktionen persönlich begleitet, sowohl auf Verkäuferseite wie auch auf Käuferseite. Weiters hat sich auch ein schlagkräftiges ICON-Transaktionsteam formiert, welches sich je nach konkreter Aufgabenstellung aus den benötigten Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche unseres Hauses zusammensetzt und flexibel einsetzbar ist.

Falls Sie mehr über dieses spannende Thematik erfahren möchten, dürfen wir Sie herzlich zur ICON LOUNGE zum Thema „Abwicklung einer Unternehmenstransaktion – Wie geht das?am Mittwoch, 8.7.2015, einladen: Bei dieser kostenlosen Abendveranstaltung informieren wir Sie über den Ablauf von Unternehmenstransaktionen sowie Due Diligence-Prüfungen. <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>Melden Sie sich also am besten gleich hier dazu an!