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AUFLÖSUNGSABGABE | 110 EUR bei Arbeitgeberkündigung

Presslmayer Elisabeth

Mindestens 110 EUR muss der Arbeitgeber ab 2013 an das AMS entrichten, wenn er ein Dienstverhältnis aufkündigt. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen die Auflösungsabgabe anfällt oder nicht anfällt und an wen die Abgabe zu entrichten ist.

Kriterium: Arbeitslosenversicherungspflicht

Wenn der Dienstgeber nach dem 31.12.2012 ein echtes oder freies Dienstverhältnis beendet, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, muss er eine sogenannte Auflösungsabgabe an das AMS entrichten. Die Abgabe beträgt mindestens 110 EUR (der Aufwertungsbetrag für 2013 steht derzeit noch nicht fest) und ist vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung an die Gebietskrankenkasse abzuführen.

Abfuhr an die Gebietskrankenkasse

Die Auflösungsabgabe ist zu leisten bei Beendigung eines Dienstverhältnisses durch

  • Arbeitgeberkündigung
  • bei ungerechtfertigter Entlassung
  • bei berechtigtem vorzeitigem Austritt (ausgenommen Gesundheitsaustritte) und
  • bei Befristungen über 6 Monaten.

 

Ausnahmen von der Auflösungsabgabe

 

  • bei jeder Beendigung einer geringfügigen Beschäftigung, da kein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegt
  • bei einer Auflösung in der Probezeit  
  • wenn das Dienstverhältnis längstens 6 Monate befristet war
  • bei Arbeitnehmer-Kündigung (damit auch bei Mütter- und Karenzaustritten)
  • bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund
  • beim vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen
  • bei einvernehmlicher Auflösung nach Vollendung des Regelpensionsalters mit Pensionsanspruch (Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres/Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres)
  • bei einvernehmlicher Auflösung mit Sonderruhegeldanspruch
  • bei gerechtfertigter Entlassung
  • bei Auflösung von Lehrverhältnissen
  • bei Auflösung von verpflichtenden Ferial- oder Berufspraktika
  • bei unmittelbarem Wechsel im Konzern
  • bei Tod des Arbeitnehmers
  • wenn ein Anspruch auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension besteht