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BETEILIGUNGEN | KESt-Probleme bei Ausschüttungen aus DEUTSCHLAND

Ausschüttungen von deutschen Kapitalgesellschaften nach Österreich führen aufgrund der deutschen Rechtslage häufig zu Doppelbesteuerungsproblemen. ICON-Partner Stefan Bendlinger hat diese Thematik kürzlich mit einem Repräsentanten der deutschen Finanzverwaltung diskutiert und darüber auch einen Aufsatz verfasst.

Gemäß der deutschen Rechtslage (§§ 50d und 43b dEStG) können Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an ausländische Gesellschaften bei Erfüllung aller (strengen) Voraussetzungen entweder direkt an der Quelle vom Steuerabzug entlastet werden oder eine Rückerstattung der einbehaltenen deutschen KESt beantragen. Die dividendenempfangende ausländische Gesellschaft (unmittelbare Gesellschafterin) hat jedoch keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Entlastung bzw Erstattung, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und die von der ausländischen Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen sowie in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen oder die ausländische Gesellschaft nicht mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt (zB bloße Vermögensverwaltung bzw reine Finanz- oder Zwischenholdings).

Die KESt-Besteuerung nach innerstaatlichem deutschen Steuerrecht ist im ersten Schritt auch dann zulässig, wenn aufgrund der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) grds nicht oder nur mit einem niedrigeren KESt-Satz besteuert werden dürfte. Die deutsche Finanzverwaltung geht von einer Vorrangigkeit ihrer spezielleren innerstaatlichen Vorschriften aus, in der Fachwelt wird jedoch die Unionskonformität durchaus bezweifelt.

Im Hinblick darauf, dass Deutschland für die KESt-Frage auch auf die hinter der unmittelbar beteiligten Auslandsgesellschaft stehenden Personen abstellt (zB bloß mittelbar beteiligte natürliche Personen) kommt es häufig zu einem Doppelbesteuerungsproblem (internationaler Zurechnungskonflikt), zumal aus österreichischer Sicht eine KöSt-freie Ausschüttung aus einer internationalen Schachtelbeteiligung bzw EU-Gesellschaft vorliegt und daher bei der österreichischen Muttergesellschaft keine Anrechnung der deutschen KESt möglich ist (§ 12 Abs 2 iVm § 10 Abs 1 KStG).

Im Rahmen des Deutschen Steuerberatertages 2015 hat ICON-Partner Stefan Bendlinger die gegenständliche Problematik und Lösungsansätze mit Franz Hruschka, Leiter der Abteilung „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt München, diskutiert und dazu auch einen ausführlichen Aufsatz geschrieben, welcher in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Wirtschaftstreuhänder“ veröffentlicht wird. Hier geht’s zum Artikel:

·        <link file:3321 _blank externen link in neuem>Dividenden-KESt: Die unendliche Geschichte – Ein deutsch-österreichischer Besteuerungskonflikt