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BILANZIERUNG | Übernahme von IFRS/IAS in das EU-Recht

Die IFRS/IAS müssen von der Europäischen Union im Rahmen eines sog. "Endorsement-Verfahrens" anerkannt werden. Damit werden die internationalen Rechnungslegungsstandards gleichsam automatisch zu nationalem Recht. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der im letzten Jahr übernommenen IFRS.

Seit Dezember 2012 übernommene Rechnungslegungsstandards

  • IFRS 10 "Konzernabschlüsse"
  • IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen"
  • IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen"
  • IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts"
  • IAS 27 "Einzelabschlüsse"
  • IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"
  • Änderungen IAS 12 "Ertragsteuern" betreffend latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte
  • IFRIC Interpretation 20 "Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebauwerks"
  • Änderungen IFRS 1 "Erstmalige Anwendung" betreffend ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender
  • Änderungen IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" betreffend die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
  • Änderungen IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" betreffend  die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
  • Änderungen IFRS 1 "Erstmalige Anwendung" betreffend Staatsanleihen
  • Annual Improvements to IFRS 2009-2011 Cycle
  • Transition Guidance (Änderungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)

 

Was wir für Sie tun können?

Haben sie Fragen, etwa zum Inhalt und zur erstmaligen Anwendung der neuen Standards, so steht Ihnen die Verfasserin sowie auch die übrigen Mitarbeiter unseres WP-Teams gerne zur Verfügung.

Wir prüfen auch Ihre Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen, wie sie in der EU anzuwenden sind. Bitte holen Sie sich ein diesbezügliches von uns.