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DBA-RECHT | Österreichisches BMF veröffentlicht erste post-MLI-DBA!

Durch das multilaterale Instrument (MLI) sollen zahlreiche Maßnahmen aus dem OECD/G20-BEPS-Projekt in das internationale DBA-Netzwerk übernommen werden. Die ersten durch das MLI geänderten österreichischen DBA werden bereits 2019 wirksam. Die auf diese Weise geänderten DBA mit Polen und Slowenien sind seitens des BMF kürzlich in einer „synthesised Version“ veröffentlicht worden. 

Am 14. November 2018 hat die OECD die „Guidance for the Development of Synthesised Texts“ veröffentlicht. Demnach sollen die Änderungen durch das MLI nicht in Form von konsolidierten Abkommenstexten veröffentlicht werden, sondern soll dies durch den Einschub von Boxen mit dem relevanten MLI-Text in die bestehenden Abkommen umgesetzt werden. Die Guidance enthält dafür ua Textvorschläge und soll eine möglichst konsistente Umsetzung in allen teilnehmenden DBA-Staaten ermöglichen. Weltweit haben bisher 84 Staaten das MLI unterzeichnet, wovon bis dato 15 ihre Ratifikation an die OECD übermittelten. Zum 1. Jänner 2019 werden weltweit 47 geänderte Abkommen wirksam. 

Aus österreichischer Sicht werden die geänderten Abkommen mit Polen und Slowenien ab 2019 vollumfassend wirksam. Das BMF hat auf seiner Internetseite nun die deutschen „synthesised“ Textversionen dieser Abkommen veröffentlicht. Die Abkommen mit Serbien, Litauen, Israel, Slowakei und Frankreich werden nur hinsichtlich der Änderungen bei Abzug-/Quellensteuern bereits 2019 wirksam, während die restlichen Änderungen in diesen fünf Abkommen erst 2020 wirksam werden sollen. Zu diesen Abkommen gibt es auch noch keine „synthesised Version“. 

Das Abkommen mit Polen wird durch das MLI in folgenden Bereichen modifiziert: 

  • Präambel/Zweck des Abkommens
  • Art 24 – Methodenartikel Polen
  • Einführung einer Switch-Over Klausel (Option C).
  • Art 24 – Methodenartikel Österreich
  • Einführung einer Bestimmung betreffend abkommensbedingter Qualifikationskonflikte (Option A).
  • Einführung des Principal Purpose Tests (PPT) zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch 

Das Abkommen mit Slowenien wird durch das MLI in folgenden Bereichen modifiziert: 

  • Präambel/Zweck des Abkommens
  • Art 5 Abs 4 – Änderung der Bestimmung zu Hilfsbetriebsstätten
    Die in Art 5 Abs 4 DBA Österreich-Slowenien aufgezählten Hilfsbetriebsstätten (zB Lager) müssen zukünftig jedenfalls das Kriterium einer vorbereitenden oder Hilfstätigkeit erfüllen, um nicht als Betriebsstätte zu gelten (Option A).
  • Art 24 – Methodenartikel 
    Einführung einer Bestimmung betreffend abkommensbedingter Qualifikationskonflikte (Option A).
  • Art 26 – Einführung der Möglichkeit, ein verbindliches Schiedsverfahren zu beantragen
  • Einführung einer Bestimmung zu Betriebsstätten im Drittland
  • Einführung des Principal Purpose Tests (PPT) zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch 

Und was können wir für Sie tun?

Als Kompetenzzentrum für internationales Steuerrecht beschäftigen wir uns insbesondere auch laufend mit dem OECD/G20-BEPS-Projekt. Möchten Sie wissen, welche Auswirkungen das BEPS-Projekts auf Sie bzw Ihr Unternehmen hat, so zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. 

Unter der Herausgeberschaft von ICON-Partner Prof Dr Stefan Bendlinger sowie Univ-Prof DDr Georg Kofler, LL.M. (JKU Linz), Univ-Prof Dr DDr hc Michael Lang (WU Wien) und Dr Sabine Schmidjell-Dommes (BMF) ist - unter Mitwirkung weiterer ICON-Autoren - Anfang 2018 das SWI Spezial „Die österreichischen DBA nach BEPS“ im LINDE-Verlag erschienen. Darin finden Sie eine umfangreiche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des MLI und des aktuellen OECD-Musterabkommens (OECD-MA 2017) auf das österreichische DBA-Netzwerk. 

Zudem finden Sie auf unserer Homepage zahlreiche Newsletter-Beiträge und Fachpublikationen zum Thema MLI, insbesondere: 

  • BEPS | Multilaterales Instrument tritt am 1.7.2018 in Kraft! (10.4.2018)

  • BEPS | Multilaterales Abkommen für DBA-Anpassungen unterzeichnet! (16.6.2017)

  • BEPS | Multilaterales Abkommen für DBA-Anpassungen bereits veröffentlicht! (5.12.2016)

  • Bendlinger, Änderung des DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriffs durch das Multilaterale Abkommen der OECD, RdW 2017 

Für weitere Fragen zum MLI und dem österreichischen Abkommensrecht steht Ihnen der Verfasser mit dem Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!