GREEN DEAL und „fit for 55“ in der Europäischen Union
Mit dem sog. „GREEN DEAL“ hat sich die EU zum Ziel gesetzt, gegenüber dem Jahr 1990 die Netto-Emissionen bis 2030 um 55 % zu senken und bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Mit einem eigenen Europäischen Klimagesetz und einem Maßnahmenpaket soll die EU „fit für 55“ werden. Dabei soll das Thema Nachhaltigkeit bereits im EU-Haushalt eine wesentliche Rolle spielen.
Einführung einer Plastiksteuer ab 1.1.2021
Zu diesem Zweck und zur Finanzierung des EU-Haushalts infolge der hohen EU-Ausgaben wegen COVID-19 wurde im Rahmen des EU-Aufbaupakets eine „Plastiksteuer“ eingeführt, die auf der Menge von nicht recyceltem Kunststoffabfall basiert, welcher von jedem EU-Mitgliedstaat produziert wird. Dabei handelt es sich um keine Abgabe im herkömmlichen Sinn, sondern um Beiträge (Eigenmittel) zum gemeinsamen EU-Haushalt, die von den einzelnen Mitgliedstaaten aufgebracht werden müssen.
Die Abgabe beträgt 0,80 EUR pro Kilogramm der im jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen, nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Die Berechnung der Beiträge erfolgt zunächst anhand von Prognosen, im jeweils übernächsten Jahr werden die Beiträge sodann auf Basis der eingereichten EUROSTAT-Daten zu den Verpackungsabfällen der einzelnen Länder angepasst.
Genau genommen ist dies allerdings nur eine Methode zur Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt, diese EU-Einnahmen stellen aber keine „Steuer“ dar. Eine Verpflichtung zur Einführung einer nationalen Plastiksteuer ist damit nicht verbunden. Die EU-Mitgliedstaaten können vielmehr frei entscheiden, wie sie diese Beiträge finanzieren wollen. In vielen EU-Mitgliedsländern wird der Beitrag direkt aus dem Staatshaushalt bestritten und nicht an die Inverkehrbringer von Plastikverpackungen weitergegeben. Eine EU-weite Harmonisierung der Pläne ist derzeit weder geplant noch in Sicht.
WTS Global: Studie zur Plastikbesteuerung in Europa
Einige europäische Staaten haben jedoch bereits die Einführung einer Plastiksteuer beschlossen: Dabei konzentrieren sich die einen auf Verpackungen (idR Kunststoffverpackungen), während die anderen auf Einweg-Kunststoffprodukte zur einmaligen Verwendung abzielen oder davon abweichende nationale Regelungen platzgreifen. Die Ausgestaltung der verschiedenen nationalen Regelungen ist höchst unterschiedlich. In Österreich gibt es bis dato noch KEINE konkrete Konzeption für eine Plastikbesteuerung betroffener Unternehmen.
Im Sinne einer EU-weiten Bestandsaufnahme hat nunmehr das WTS-Netzwerk, dem auch ICON als Mitglied angehört, eine länderübergreifende Studie zum Thema Plastikbesteuerung in Europa („Plastic Taxation in Europe“) erstellt.
Begleitend dazu wurde eine länderübergreifende WTS-Abteilung („Climate Protection, Green Tax and Energy“) geschaffen, die sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Unterstützung in diesem Zusammenhang anbietet. Hier finden Sie die Links zu dieser neuen Abteilung und zur Studie:
Unternehmerische Herausforderungen und Plastikbesteuerung
Unternehmen, die aufgrund ihrer unternehmerischen Aktivitäten von einer „Plastiksteuer“ betroffen sein könnten, sollten die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Ländern verfolgen und sich über künftige Änderungen rechtzeitig informieren. Denn es können erhebliche Kosten entstehen, wenn betroffene Unternehmen gegen nationale Vorschriften verstoßen oder mit Verfahren zur Vollstreckung oder Geldstrafen belegt werden.
Daneben sind auch die Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und internen Abläufe zu bedenken. Insbesondere ist festzustellen, inwiefern die verwendeten Materialien den Bestimmungen betreffend einer Plastiksteuer unterliegen. Weiters sind Fakturierung und Preisgestaltung sowie zusätzliche Compliance-Pflichten zu beachten, die Schulung von Mitarbeitern zu planen, welche für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind, um nur einige der zu berücksichtigenden Bereiche zu nennen.
FAZIT
In Europa führte die EU mit 1. Januar 2021 eine Kunststoffabgabe („Plastiksteuer“) ein, wonach jeder Mitgliedstaat eine Abgabe auf Grundlage der Menge der erzeugten nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zahlen muss. Um diese Plastiksteuer aufzubringen, haben einige Mitgliedstaaten bereits einseitige Maßnahmen zur Besteuerung von Kunststoffverpackungen ergriffen (oder ziehen dies in Erwägung). Die Ausgestaltung der nationalen Maßnahmen ist jedoch sehr unterschiedlich. In Österreich gibt es bis dato noch keine konkreten Vorschriften für eine Plastikbesteuerung.
WTS Global hat eine Studie erstellt, um Unternehmen in der Europäischen Union dabei zu helfen, diesen schnell wachsenden Steuerbereich zu verstehen und insbesondere durch die komplexe Landschaft der Kunststoffsteuermaßnahmen in Europa zu navigieren. Informationen zu den bestehenden relevanten Bestimmungen finden Sie unter diesem LINK.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung zu diesem Themenbereich benötigen, stehen Ihnen die Verfasser mit der Service Line "Indirect Tax & Customs" gerne zur Verfügung!