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GROSSBRITANNIEN | ETA – Elektronische Reisegenehmigung

Seit dem 2. April 2025 müssen Staatsangehörige der EU, des EWR, der Schweiz und der Kleinststaaten vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Die Beantragung ist seit 5. März 2025 möglich. Lesen Sie in unserem Beitrag, wie die ETA zu beantragen ist, wer betroffen ist und wofür eine ETA verwendet werden kann.

ETA – elektronische Reisegenehmigung Vereinigtes Königreich

Seit dem 2. April 2025 müssen alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, der EWR-Länder und der Schweiz vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Betroffenen das Antragsverfahren frühzeitig in ihre Reiseplanung einbeziehen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Ein Reiseantritt ohne gültigem ETA führt entweder zur Verweigerung des Flugantritts durch die Airline, oder zur Abweisung an der britischen Grenze. 

Was ist eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA)?

Eine ETA ist eine obligatorische digitale Reisegenehmigung, die bestimmte nicht-visumspflichtige Staatsangehörige vor der Einreise ins Vereinigte Königreich beantragen müssen. Sie erteilt die Erlaubnis zur Reise, garantiert jedoch keine automatische Einreise, da die Grenzkontrollen weiterhin durchlaufen werden müssen.

Wer muss eine ETA beantragen?

Seit dem 2. April 2025 müssen Staatsangehörige folgender Länder vor der Reise in das Vereinigte Königreich eine ETA beantragen:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • EWR-Länder  
  • Schweiz

Falls eine Person aus diesen Ländern keinen britischen Visumstatus oder eine andere Einwanderungserlaubnis besitzt, ist eine ETA erforderlich. Altersgrenzen bzw Befreiungen für Kinder sind nicht vorgesehen. Dh auch für Kinder ist ein ETA zu beantragen. 

ETA-Antragsverfahren

Für Nicht-EU-Bürger ist die ETA bereits seit 2024 erforderlich. Für EU-Bürger ist die Beantragung am 5. März 2025 für Reisen ab dem 2. April 2025 möglich.

Die Anträge können über die UK ETA App (empfohlen für eine schnellere Bearbeitung) oder über die offizielle Webseite der britischen Regierung eingereicht werden. Antragsteller benötigen einen gültigen Reisepass (keine Scans oder digitalen Kopien), ein digitales Passfoto, eine E-Mail-Adresse und eine gültige Zahlungsmethode wie eine Kredit-/Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Werktage, in Einzelfällen kann es aber auch länger dauern, daher sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Die Gebühr beträgt £16 und die ETA ist zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Was kann man mit einer ETA tun?
Mit einer gültigen ETA können Personen bis zu sechs Monate zu touristischen Zwecken, für erlaubte Geschäftszwecke oder für Kurzzeitstudien ins Vereinigte Königreich reisen. Auch das Betreten des Vereinigten Königreichs auf der Durchreise durch einen Flughafen ist möglich, sofern dabei Grenzkontrollen durchlaufen werden müssen. Wird auf britischen Flughäfen lediglich umgestiegen, wird kein ETA benötigt. In Zweifelsfällen wird eine Abklärung mit der Airline empfohlen. 

Was erlaubt eine ETA nicht?

 Eine ETA ist kein Visum und berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Großbritannien, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte Erwerbstätigkeit. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate beschränkt und es wird keine automatische Einreiseerlaubnis erteilt - Grenzkontrollen sind weiterhin erforderlich. Auch die EU plant die Einführung einer ETA für Drittstaatsangehörige, die in die EU einreisen möchten. 

Außerdem ist ein Aufenthalt zur Umgehung der Visumspflicht durch aufeinanderfolgende oder häufige Besuche nicht gestattet.

 

 

FAZIT

Wie bei vielen anderen Staaten auch, ist nun bei Reisen nach Großbritannien vorab eine elektronische Reisegenehmigung (EAT) erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass dennoch Grenzkontrollen zu durchlaufen sind. Außerdem ist die ETA nicht für Arbeitseinsätze in Großbritannien anwendbar, wofür oftmals ein Visum erforderlich ist. 

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