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IRLAND | Relevant Contract Tax (RCT)

Krulanovic Sanja  |  Waser Karl

 

Die Bau-Abzugssteuer der Iren: Relevant Contract Tax (RCT).  Das irische Steuersystem sieht bei Zahlungen an Subunternehmer in der Baubranche einen Haftungseinbehalt iHv. 35% bzw. 20% des Bruttorechnungsbetrages vor. Dies unabhängig davon, ob es sich um einen irischen oder nicht-irischen Subunternehmer handelt.

INFO-Serie: Bau-Abzugssteuern in europäischen Ländern

Wir bringen eine Artikel-Serie zu Bau-Abzugssteuern in verschiedenen europäischen Ländern. Bisher ist dazu erschienen:

DEUTSCHLAND | Bauabzugsteuer in europäischen Ländern - 14.03.2013
NIEDERLANDE / Die Bauherrenhaftung - 16.04.2013
GROSSBRITANNIEN | Construction Industry Scheme (CIS) - 11.05.2013

Irland: Zahlungen an Subunternehmer

Der Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Bauleistungen ist in einem ersten Schritt in einem Online-Portal an die irische Finanzverwaltung zu melden. Sodann ist vor jeder Zahlung der betreffende Subunternehmer im Online-Portal zu verifizieren. Die Behörde teilt dann dem Zahlenden mit, ob und in welcher Höhe Quellensteuer einbehalten werden muss.

Entsprechend dieser Mitteilung ist danach durch den Zahlenden entweder ein Abzug

  • von 35 % (Subunternehmer ist in Irland steuerlich nicht erfasst)

    ODER

  • von 20 % (Subunternehmer ist in Irland steuerlich erfasst, hat aber zB. wegen offener Steuerschulden keinen "RCT zero rate status" zugeteilt bekommen)

    ODER

  • von 0 % (Subunternehmer hat wegen Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten "RCT zero rate status" zugeteilt bekommen)

vom Rechnungsbetrag vorzunehmen.

Vermeidung des Haftungseinbehalts

Der Subunternehmer kann den Einbehalt der RCT durch den Zahlenden nur durch Registrierung zur RCT und Beantragung eines "zero rate status" verhindern. Diese Schritte sollten unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages oder des Letter of Intent erfolgen.


Wobei kann Sie die ICON unterstützen?

 

  • RCT Registrierung und Beantragung des "zero rate status"

  • Verifizierung von Sublieferanten

  • Einreichung von RCT-Meldungen

  • Rückerstattung von RCT-Einbehalten

 



Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verfasser.