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LOHNVERRECHNUNG | Zusätzliche verpflichtende Angaben im Lohnkonto


Die Pflichtangaben im Lohnkonto wurden erweitert (BGBl Teil II Nr. 84/2013 vom 26.3.2013). Nunmehr ist im Lohnkonto verpflichtend zu vermerken, in welchen Monaten Dienstnehmern ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird.


Die Ursache liegt wohl darin, dass die Pendlerpauschale bei Dienstfahrzeugen nicht mehr gewährt wird und durch die Aufnahme in das Lohnkonto für den GPLA-Prüfer die Nichtgewährung des Pendlerpauschales einfach überprüft werden kann.


Als Anpassungsmaßnahme an die Neugestaltung der Pendlerförderung ist zu sehen, dass neben der Pendlerpauschale künftig auch der Pendlereuro im Lohnkonto zu vermerken sind.