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NAMIBIA | Investitionen in Namibias boomende Tourismusindustrie

Willkommen zum dritten Beitrag unserer Reihe „Namibia Tax & Investing Insights“! Namibia entwickelt sich zunehmend zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte Afrikas. Jüngste Reformen und ein investorenfreundliches regulatorisches Umfeld eröffnen vielfältige Chancen – insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Tourismus und Infrastruktur.

 

ICON unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderter Beratung, damit Sie das Potenzial dieses dynamischen Marktes optimal ausschöpfen. In unseren Namibia Tax & Investing Insights erfahren Sie, worauf es bei einem Engagement in Namibia wirklich ankommt. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei einem Investment in Tourismusprojekte in Namibia steuerlich besonders achten müssen.

Europäische Gäste sorgen für Rekordauslastungen in namibischen Resorts. Deutschland, Österreich und die Schweiz machen dabei rund 44 % der internationalen Ankünfte aus. Der boomende Tourismussektor in Namibia zieht insbesondere Entwickler von Boutique-Hotelprojekten und Investoren in Tourismusunternehmen an. Um von diesem Wachstum zu profitieren, müssen österreichische Investoren im Bereich Hospitality ihre Investitionen nach Namibia steuerlich effizient strukturieren. Bei einem Investment in Namibia ist stets zu bedenken, dass das DBA-Netzwerk sehr klein ist und vor allem Österreich über kein DBA mit Namibia verfügt. Dies kann je nach Tätigkeit und Art der Einkünfte auch von Vorteil sein. Durch die optimale Nutzung der aktuellen namibischen und österreichischen Steuervorschriften können Investoren ihre Nachsteuererträge deutlich erhöhen. Als ICON Namibia Desk sind wir Ihr erster Ansprechpartner für diese grenzüberschreitenden Chancen.  

Namibische Steuerlandschaft für Investoren im Tourismussektor

Laufende Besteuerung: 

Namibia erhebt derzeit eine Körperschaftsteuer in Höhe von 31 %; für Geschäftsjahre, die ab 1.1.2025 beginnen, beträgt der Steuersatz 30 %. Dieser Steuersatz gilt sowohl für eine separate namibische Kapitalgesellschaft als auch für die Tätigkeit über eine namibische Betriebsstätte (Branch) einer ausländischen Körperschaft. Spezifische Tax Holidays für den Tourismussektor werden aktuell nicht angeboten. Die Regierung finalisiert derzeit ein Sonderwirtschaftszonen-Regime (SEZ), das unter bestimmten Voraussetzungen auch Hospitality-Projekten offenstehen soll; für begünstigte Unternehmen ist eine reduzierte Körperschaftsteuer von 20 % vorgesehen. Die Abschreibung von Lodge- bzw Resortbaukosten beträgt grundsätzlich 4% jährlich. Im ersten Jahr steht jedoch eine erhöhte Gebäudeabschreibung von 20% zu. 

Fremdfinanzierung:

Um die hohe Körperschaftsteuerbelastung zu reduzieren, ist eine Fremdfinanzierung namibischer Gesellschaften anzudenken. Neben der Quellensteuer (siehe nächster Punkt) sind dabei allerdings die Thin-Capitalization Rules und sonstige Zinsabzugsbrenzen zu beachten. Historisch galt ein Safe-Harbour-Verhältnis von 3:1 für fremdfinanzierte Gesellschafterdarlehen. Seit 2024 wurde dies durch eine Zinsabzugsbeschränkung von 30 % des EBITDA ersetzt. Zusätzlich ist eine De-minimis-Schwelle von NAD 3 Mio (ca EUR 151.000) zu beachten. Höhere Zinsen können nicht abgezogen werden, allerdings fünf Jahre vorgetragen werden (bei Bergbau- und Energieprojekten zum Teil zehn Jahre). Beträgt das EBITDA einer namibischen Lodge zB EUR 5 Mio, sind maximal EUR 1,5 Mio abzugsfähig (30%). Beträgt das EBITDA EUR 12 Mio, sind maximal EUR 3 Mio abzugsfähig (De-minimis-Schwelle). Darüberhinausgehende Zinsaufwendungen bringen in Namibia keinen Steuervorteil. 

Quellensteuern: 

Ausschüttungen aus einer namibischen Tochtergesellschaft unterliegen in Namibia einer 10%igen Quellensteuer, sofern der ausländische Anteilseigner eine Körperschaft ist und zumindest 25% an der namibischen Gesellschaft hält. Anderenfalls beträgt die Quellensteuer 20%. Eine weitere Reduktion ist mangels DBA mit Österreich nicht möglich. Die Quellensteuer hat grundsätzlich Endbesteuerungswirkung.

Zins- und Lizenzzahlungen sowie Vergütungen für Management-, Consulting- und technische Leistungen an ausländische Empfänger unterliegen ebenfalls einer 10%igen namibischen Quellensteuer. Director's Fees werden einer 25%igen Quellenbesteuerung unterworfen. Mangels DBA mit Österreich sind auch diese Quellensteuern nicht vermeidbar. Auf Basis der Verordnung zu § 48 BAO sollte eine Anrechnung in Österreich möglich sein, wobei der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten ist. Bei quellenbesteuerten Director's Fees könnte uU sogar eine Freistellung dieser Einkünfte in Österreich möglich sein - siehe dazu im Detail unseren NL-Beitrag “AFRIKA | Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA”. 

Veräußerungsgewinne: 

Veräußerungsgewinne werden - mit Ausnahme von bestimmten Transaktionen im Zusammenhang mit Bergbau- und Ölrechten - in Namibia allgemein nicht besteuert. Dh der Verkauf eines Hotels oder einer Lodge ist somit in Namibia steuerfrei, unabhängig davon, ob dies im Wege eines Asset- oder Share-Deals erfolgt. 

 

Was österreichische Investoren beachten sollten! 

Laufende Besteuerung einer Branch

Bei Direktinvestments, dh ohne Zwischenschaltung einer namibianischen Gesellschaft, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Freistellung der in Namibia besteuerten Gewinne erfolgen (zB bei Einkünften aus unbeweglichem Vermögen in Namibia und einer Durchschnittsteuerbelastung von mehr als 15% in Namibia). Alternativ kommt die Anrechnungsmethode zur Anwendung. Dabei ist zu beachten, dass der reguläre namibische Körperschaftsteuersatz mit 30% höher ist als der österreichische (aktuell 23%). Es wird somit voraussichtlich nicht die gesamte namibische Bestuerung anrechenbar sein. 

Fremdfinanzierung: 

Ist angedacht ein namibisches Investment von Österreich aus mit Fremdkapital auszustatten, sollte jedenfalls eine Steuerbelastungsvergleich aufgestellt werden. Zwar senken die Zinszahlungen die namibische Steuer, es fällt jedoch 10% Quellensteuer in Namibia an. Die Zinseinkünfte sind bei der finanzierenden österreichischen Gesellschaft mit 23% Körperschaftsteuer steuerpflichtig. Die namibische Quellensteuer kann darauf idR voll angerechnet werden. 

Ausschüttungen einer namibischen (Tochter-)Gesellschaft: 

Ausschüttungen von namibischen Tochtergesellschaften sind unter den Anwendungsvoraussetzungen von § 10 KStG steuerfrei. Dies hat leider zur Folge, dass die namibische Quellensteuer nicht verwertet werden kann und zum Kostenfaktor wird. Dieser Aspekt ist bei einem Steuerbelastungsvergleich iZm einer angedachten Fremdfinanzierung aus dem Ausland jedenfalls zu bedenken. Während die namibische Quellensteuer auf Zinsen idR in Österreich voll angerechnet werden kann und die Zinsen steuerpflichtig sind, sind Ausschüttungen steuerfrei, es fällt dafür die namibische Quellensteuer an.

Treten in Österreich ansässige natürlichen Personen als Gesellschafter einer namibischen Gesellschaft auf, so wird eine Ausschütttung aus Namibia im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5% besteuert. Die namibische Quellensteuer beträgt diesfalls 20%, kann allerdings in Österreich angerechnet werden. 

Veräußerungsgewinne:

Ein Share Deal kann im Anwendungsbereich der internationalen Schachtelprivilegs (§ 10 Abs 2 KStG) bei österreichischen Körperschaften steuerfrei sein. Das heißt der Verkauf von Anteilen an einer namibischen Gesellschaft, die zu mindestens 10% durch eine österreichische Körperschaft für mindestens ein Jahr gehalten wurde, wird in keinem der beiden Staaten besteuert. Ein Asset Deal wird zwar in Namibia nicht besteuert, unterliegt auf Ebene der österreichischen Körperschaft jedoch der 23%igen Körperschaftsteuer. Ist ein zukünftiger Exit ein realistisches Szenario, sollten Investments in Namibia folglich aus diesem Aspekt heraus über eine namibische Kapitalgesellschaft getätigt werden. 

Bei natürlichen Personen wird ein Share Deal mit 27,5% im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Im Fall eines Asset Deals ist zu hinterfragen, welche Vermögenswerte veräußert werden. Grundsätzlich kommt der progressive Tarif von bis zu 55% in Frage. Bei der Veräußerung von unbeweglichem und Kapitalvermögen finden allenfalls fixe Steuersätze (30% bzw 27,5%) Anwendung. Durch die Nutzung einer österreichischen Holding, dies sich an einer namibischen Kapitalgesellschaft beteiligt, kann die Veräußerungsgewinnbesteuerung gänzlich vermieden werden. Der Veräußerungsgewinn kann dann in der Holding für weitere Investments verwendet werden. Wird dieser ausgeschüttet, fallen allerdings wiederum 27,5% Steuer an. Die Zwischenschaltung einer österreichischen Holding führt also zum gleichen steuerlichen Ergebnis, wie die direkte Beteiligung an einer namibischen Gesellschaft, durch die Holding kann die Besteuerung allerdings bis zur tatsächlichen Auszahlung an die natürliche Person hinausgeschoben werden. 

FAZIT

Namibias boomende Tourismusindustrie bietet viele Chancen für ausländische Investoren. Das fehlende DBA mit Österreich bietet sowohl Chancen, als auch Risiken bei Investments in Namibia. Ein umfassendes Steuerkonzept schützt vor unliebsamen Überraschungen und zeigt steuerliche Optimierungsmöglichkeiten auf. Gerne stehen wir zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Investment zu unterstützen. 

Sollten Sie die ersten beiden Beiträge unserer "Namibia Tax & Investment Insights zu steuerlichen Rahmenbedingungen bei Infrastrukturprojekten und zu Investments in erneuerbare Energien noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen dies nun nachzuholen. In der nächsten Ausgaben unserer „Namibia Tax & Investment Insights“ werden wir die steuerlichen Aspekten eines Investments in Land- und Forstwirtschaft in Namibia betrachten. 

ICON verfügt über dreißig Jahre Erfahrung in der Beratung von internationalen Projekten rund um den Globus. Sehr gerne unterstützt Sie unser Team der Service Line International Tax bei Ihren Projekten in Namibia. Unser Kollege Stefan van Zijl stammt ursprünglich aus Namibia. Treten Sie mit Ihm in Kontakt!