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NAMIBIA | Investments in erneuerbare Energien steuerlich strukturieren

Willkommen zum zweiten Beitrag unserer Reihe „Namibia Tax & Investing Insights“! Namibia entwickelt sich zunehmend zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte Afrikas. Jüngste Reformen und ein investorenfreundliches regulatorisches Umfeld eröffnen vielfältige Chancen – insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Tourismus und Infrastruktur.

ICON unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderter Beratung, damit Sie das Potenzial dieses dynamischen Marktes optimal ausschöpfen. In unseren Namibia Tax & Investing Insights erfahren Sie, worauf es bei einem Engagement in Namibia wirklich ankommt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Bedeutung, die erneuerbare Energien für die Wirtschaftsstrategie Namibias haben und was Sie bei einem Investment beachten sollten.

Namibia hat sich als künftiges Drehkreuz für erneuerbare Energien positioniert und setzt dafür auf umfangreiche Solar-, Wind- und Flächenressourcen. Die nationale Strategie für erneuerbare Energien zielt darauf ab, bis 2030 rund 70 % der Stromerzeugung aus Erneuerbaren zu decken. Grüner Wasserstoff ist dabei ein Eckpfeiler der Wirtschaftsstrategie. Die Ziele Namibias sollen über internationale Partnerschaften, wie zB über die Global-Gateway-Initiative mit der EU und Projekte wie das das belgisch-deutsch-namibische Joint Venture Cleanergy erreicht werden. 

Für Investoren bietet Namibia attraktive Anreize, darunter geplante Steuer- und Zollbegünstigungen, Landpacht sowie den geplanten “Synthetics Fuels Act”. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit lokalen Behörden (zB Namibia Investment Promotion and Development Board) und Beratern ist jedenfalls empfohlen, um Fördermöglichkeiten und allfällige Vorgaben (zB Schaffung lokaler Arbeitsplätze, lokale Ausbildung, nötige Infrastruktur) abzuklären. Das Umfeld in Namibia bietet jedenfalls viele Gelegenheiten für ausländische Investoren im Bereich erneuerbare Energien. Dabei sind allerdings die steuerrechtlichen Vorgaben Namibias zu beachten, da anderenfalls drastische Strafen drohen. 

Betriebsstätte 

Mangels Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Namibia bestimmt das namibische innerstaatliche Recht, wann eine Steuerpflicht vorliegt. Namibia wendet das Quellenprinzip an (§§ 1 und 15 Income Tax Act 1981). Wer in Namibia eine Geschäftstätigkeit ausübt oder ein Büro, eine Zweigniederlassung, Fabrik, Mine oder Baustelle unterhält, gilt als „doing business in Namibia“ und begründet regelmäßig eine steuerpflichtige Präsenz (Companies Act 2004, § 327; ITA § 15). Es gibt keine zeitliche Mindestgrenze für die Unternehmensbesteuerung. Dies begründet Registrierungs- und Steuerpflichten, etwa als External Company nach dem Companies Act 2004, § 327, einschließlich Einreichung von Jahresabschlüssen und Besteuerung der zurechenbaren Gewinne. Wird die Tätigkeit über eine lokale Gesellschaft durchgeführt, unterliegt diese mit ihren Gewinnen der namibischen Körperschaftsteuer; Dividenden an Nichtansässige unterliegen der Non-Resident Shareholders’ Tax (NRST). Auftraggeber in Namibia können verpflichtet sein, bei Zahlungen an nichtansässige Dienstleister 10 % Quellensteuer auf Management- bzw. Consultancy-Fees einzubehalten (ITA § 35A).

Devisenkontrolle und Gewinnrepatriierung

Namibias Devisenregime (gesteuert durch die Bank of Namibia - BoN) birgt versteckte Risiken. Zwei häufige Stolpersteine sind nicht genehmigte ausländische Gesellschafterdarlehen und Verzögerungen bei Auslandsüberweisungen. Ausländische Gesellschafterdarlehen bedürfen vorab der Genehmigung. Fehlt diese, blockiert die Bank die Zins- oder Tilgungszahlung ins Ausland, das Darlehen kann als unzulässig gelten, Zinsabzüge können steuerlich versagt werden.

Bei Dividendenausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen sind der Bank Nachweise vorzulegen, dass die ursprüngliche Investition als „non-resident capital“ erfasst wurde (Aktienurkunden mit „non-resident“-Stempel) und alle relevanten Steuern entrichtet sind. Für größere Auszahlungen sollten ein bis zwei Wochen Abwicklungszeit eingeplant werden, denn Banken holen bei größeren Abflüssen häufig eine Freigabe bei der Bank of Namibia ein. Dokumentationsfehler, etwa die Einzahlung aus einem lokalen Konto in NAD statt als ausländischer Kapitalzufluss, können die Repatriierung erschweren. Gemeinsam mit unserer namibischen Partnerkanzlei können wir Ihnen helfen, steuerlich compliant zu bleiben, BoN-Genehmigungen und Tax Clearances einholen, um so Ihren Kapitalfluss sicherzustellen.

Lokale Geschäftsführung

Wenngleich eine lokale Gesellschaft für Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energie in Namibia nicht vorgeschrieben ist, kann sie dennoch Sinn machen. Wird eine lokale Gesellschaft gegründet, sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass der Ort der Geschäftsleitung in Namibia liegt. Dies kann am Besten durch lokale Geschäftsführer erreicht werden. Werden (auch) ausländische Geschäftsführer eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass die tatsächliche Geschäftsleitung (day-to-day business) von Namibia aus erfolgt. 

Weitere Compliance Verpflichtungen

Unternehmen, die in Namibia tätig sind, oder dort investieren, sollten außerdem die folgenden Compliance-Vorgaben beachten. 

  • Laufende Compliance: In Namibia sind zweimal jährlich Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten. Neben Jahreserklärungen für Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Quellensteuermeldungen für Auslandszahlungen, VAT-Meldungen (alle zwei Monate) und monatlliche PAYE-Meldungen (Pay-As-You-Earn, Lohnsteuer) zu beachten. Säumniszuschläge in Namibia sind hoch! So können Zinsen auf Steuernachforderungen bis zu 20% pa betragen. Wir empfehlen einen entsprechenden Compliance-Kalender aufzusetzen und insbesondere im ersten Jahr einen lokalen Berater einzubinden. 
  • Quellensteuern: Die namibischen Quellensteuerverpflichtungen werden regelmäßig übersehen. Wird etwa eine Service Fee an einen österreichscihen Berater gezahlt, so sind 10% Quellensteuer einzubehalten und binnen 20 Tagen an die Namibia Revenue Agency (NamRa) abzuführen. 
  • VAT: Namibia erhebt 15 % VAT auf die meisten Lieferungen und Leistungen. Importe von Ausrüstung für Erneuerbare unterliegen grundsätzlich der VAT, Projekte können jedoch für VAT- oder Zollbefreiungen bzw Zero-Rating bestimmter Investitionsgüter in Frage kommen. Eine VAT-Registrierung ist grundsätzlich erforderlich, wenn der Jahresumsatz NAD 500.000 (ca EUR 24.800) übersteigt. 
  • PAYE-Regime: Bei lokalen Mitarbeitern hat jedenfalls eine Registrierung für das PAYE-Regime zu erfolgen. Die erforderlichen Abzüge sind monatlich abzuführen. Die Einkommensteuer ist progressiv bis ca 37 %. Die Sozialversicherung ist gering, 0,9 % des Entgelts, je zur Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Einkommensteuerpflicht entsteht, sobald Arbeitsleistungen physisch in Namibia erbracht werden; eine zeitliche Mindestgrenze besteht nicht (§ 15 Income Tax Act 1981). Vorsicht: auch konzerninterne Entsendungen, die nur „at cost“ weiterbelastet werden, können quellensteuerpflichtig sein!
  • Immigration & Arbeitsrecht: Für Expatriates sind Arbeitsvisa oder - bewiligungen einzuholen. Lokale arbeitsrechtliche Vorgaben (zB Schulungsabgaben, Affirmative-Action Bericht) sind zu beachten. 
  • Verrechnungspreise: Verrechnen österreichische Konzerngesellschaften der namibischen Einheit Vergütungen für Geräte, Dienstleistungen oder Darlehen ist auf Fremdüblichkeit zu achten. NamRA kann die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen, Intercompany-Verträgen, Benchmarkstudien, udgl verlangen. 
  • Betriebsstätten-Dokumentation: Insbesondere bei der Entsendung von Dienstnehmern sollten Reisedaten, Zweck der Entsendung udgl dokumentiert werden, um im Zweifel belegen zu können, dass die Tätigkeiten lediglich vorbereitender oder unterstützender bzw von kurzer Natur waren, um zB Betriebsstätten zu vermeiden.

FAZIT

Erneuerbare Energien zählen zu einem wesentlichen Eckpfeiler Namibias Wirtschaftsstrategie. Für ausländische Investoren bieten sich hier viele spannende Gelegenheiten. Bei jeglichem Engagement müssen allerdings auch die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Anderenfalls können Strafen und Überbesteuerung ein erfolreiches Projekt ruinieren. 

Sollten Sie den ersten Beitrag unserer "Namibia Tax & Investment Insights zu steuerlichen Rahmenbedingungen bei Infrastrukturprojekten noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen dies nun nachzuholen. In den nächsten Ausgaben unserer „Namibia Tax & Investment Insights“ werden wir unter anderem die steuerlichen Aspekten eines Investments in Land- und Forstwirtschaft und in die Tourismusindustrie in Namibia betrachten. 

ICON verfügt über dreißig Jahre Erfahrung in der Beratung von internationalen Projekten rund um den Globus. Sehr gerne unterstützt Sie unser Team der Service Line International Tax bei Ihren Projekten in Namibia. Unser Kollege Stefan van Zijl stammt ursprünglich aus Namibia. Treten Sie mit Ihm in Kontakt!