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STEUERFREI | Kein Sachbezug bei Wohnungen bis 30 m²

 

Für die Nutzung von Wohnraum muss künftig in bestimmten Fällen keine Lohnsteuer bezahlt werden.

Rechtsgrundlage für diese Steuererleichterung ist eine Neufassung der Sachbezugswerteverordnung mit folgenden Neuregelungen:

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die auf die Nutzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit ausgerichtet ist, muss bei einer Größe bis zu 30 m2 kein Sachbezug angesetzt werden.

Damit soll eine Gleichstellung mit der bisher bereits üblichen Praxis im Fremdenverkehr hergestellt werden. Darüber hinaus wird in den Erläuterungen als Rechtfertigung angeführt, dass laut Richtwertgesetz eine mietrechtliche Normwohnung erst ab einer Größe von 30 m2 vorliegt.

Bei einer Wohnungsgröße zwischen 30 m2 und 40 m2 darf der Sachbezug pauschal um 35 % gekürzt werden, sofern die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Die Neuregelung gilt ab dem Jahre 2013.