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STEUERREFORM | Neuerungen auch bei der Abgabenentrichtung

Presslmayer Elisabeth  |  Schuler Jennifer

Wenngleich bis dato weniger beachtet, kam es mit dem Steuerreformgesetz auch zu div. Änderungen im Verfahrensrecht. Insbesondere sind seit 1.4.2016 Überweisungen an das Finanzamt nur mehr auf elektronischem Wege möglich und Vierteljahresbenachrichtigungen bzw Buchungsmitteilungen nur noch elektronisch abrufbar. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie künftig Ihren Abgabenverpflichtungen nachzukommen haben. 

Die aufgrund der SEPA-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr 260/2012) notwendigen Änderungen im Zahlungsverkehr mit den Finanzbehörden wurden in Österreich mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 in nationales Recht umgesetzt. In der Bundesabgabenordnung ist nunmehr in § 211 Abs 5 BAO idF StRefG 2015/2016 normiert, dass sämtliche Überweisungen an das Finanzamt mittels Electronic-Banking durchzuführen sind, soweit dies dem Abgabenpflichtigen zumutbar ist. Laut der die näheren Details regelnden Verordnung des BMF (BGBL II 2016/46 vom 16.2.2016) ist die elektronische Abgabenentrichtung nur dann verpflichtend, wenn der Abgabepflichtige über einen Internetanschluss verfügt und bereits ein Electronic-Banking-System verwendet.

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige über FinanzOnline, per Telefon, mittels formlosen Schreiben oder per Fax an das zuständige Finanzamt herantreten und die Zusendung der herkömmlichen Zahlungsanweisungen wieder aktivieren. Sodann erhält er (wie bisher) die  Vierteljahresbenachrichtigungen über Einkommen- bzw Körperschaftsteuer und die Buchungsmitteilungen vom Finanzamt wieder in Papierform, Zahlungsanweisungen (Zahlscheine) sind jedoch künftig nicht mehr dabei. Hier besteht die Möglichkeit, die Zusendung von Zahlungsanweisungen elektronisch über die Databox abzurufen.

Für den Fall, dass der Steuerpflichtige FinanzOnline-Teilnehmer ist und der elektronischen Zustellung zugestimmt hat, werden auch weiterhin die Mitteilungen nur mehr in der Databox zur Verfügung gestellt. 

Bei Erfüllung der vorgenannten technischen Voraussetzungen hat der Steuerpflichtige die Entrichtung unter Angabe der Abgabenkontonummer seit dem 1. April 2016 aufgrund der FinanzOnline-Verordnung 2006 idgF (gemäß § 7 FOnV) entweder über die Funktion „Finanzamtszahlung“ (soferne das Elektronic-Banking-System der Banken bereits eine derartige Funktion anbietet) oder über das EPS-Verfahren im FinanzOnline zu erfolgen. Zu den beiden Verfahren folgende nähere Details: 

„Finanzamtszahlungen“ in den Onlinesystemen der Banken

Die Finanzamtszahlungen erfolgen hier über den eigenen Online-Zugang der Bank („Internet-Banking“) mittels elektronischer Überweisung. Bis Juli 2016 werden alle Banken bei Überweisungen auf die IBAN eines Finanzamtes die verpflichtende Anwendung „Finanzamtszahlung“ umsetzen. Die Abgabenkontonummer ist verpflichtend bei der Überweisung anzugeben, hinsichtlich der Abgabenart steht ein entsprechender Auswahlbutton (inklusive Erläuterung der Abkürzungen) zur Verfügung. Eine automatische Übernahme der offenen Beträge bzw der Zahlungsreferenz aus dem FinanzOnline ist über diesen Einstieg aber naturgemäß nicht möglich. 

„Eps-Überweisungen“ über FinanzOnline

Bei der eps-Online-Überweisung („e-payment standard“)  handelt es sich um das Online-Zahlungssystem der österreichischen Banken, welches in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen für Anwendungen im öffentlichen Bereich weiterentwickelt wurde. Die eps-Schnittstelle stellt damit eine direkte Verbindung von FinanzOnline mit dem Internet-Banking-System der jeweiligen kontoführenden Bank dar.

Die Vorgehensweise gestaltet sich hier derart, dass nach erfolgtem Einstieg über FinanzOnline bereits auf der Hauptseite eine Meldung über anstehende Zahlungen angezeigt wird. Über die Funktion „Extern – Zahlungen“ oder direkt auf der Hauptseite unter „Zahlungen“ gelangt man anschließend direkt zur elektronischen Zahlung.

Bei mehreren Steuernummern hat der Steuerpflichtige zunächst die Steuernummer auszuwählen, für die eine Zahlung erfolgen soll. In der nächsten Anwendungsmaske sind die zu erfolgenden Zahlungen, das Durchführungsdatum und die Bank auszuwählen. Erst mit dem Button „Zahlung durchführen“ stellt die eps-Schnittstelle eine direkte Verbindung mit dem Internet-Banking-System des FinanzOnline-Teilnehmers her.

Im Internet-Banking-System erscheint die bereits vorausgefüllte Überweisungsmaske (inkl. Betrag und Zahlungsreferenz), die Bestätigung bzw Freigabe des Zahlungsauftrages erfolgt wie gewohnt über das Internet-Banking-System. 

Zusammenfassung

Die neuen Bestimmungen über den elektronischen Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung sind für Abgabenentrichtungen ab 1.4.2016 zu beachten. Als Vorteil der neuen elektronischen Zahlungsfunktion direkt aus Ihrem FinanzOnline-Zugang sollte die Sicherstellung einer raschen und fehlerfreien Zahlung der offenen Abgaben resultieren. In der Übergangsphase ist freilich darauf zu achten, dass anstehende Zahlungen nicht mangels Benachrichtigung in Papierform übersehen werden.

Die Verfasserinnen stehen Ihnen für die Klärung von (auch technischen) Fragen hinsichtlich der Neuerungen bei der Abgabenentrichtung gerne zur Verfügung!