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TRANSFER PRICING | Definition verbundener Unternehmen in der Slowakei

Die Slowakische Republik hat kürzlich die Definition wirtschaftlich verbundener Unternehmer im Bereich des Transfer Pricings konkretisiert. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Umfang jener Unternehmen zu erweitern, die den Fremdvergleichsgrundsatz zu befolgen haben. Dadurch sollen potenzielle Steuervermeidungspraktiken eingedämmt werden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick.

Gemäß den neuen Regelungen wird nicht nur das direkte Beteiligungsausmaß berücksichtigt, sondern es werden auch die Anteile, die durch nahestehende Personen, wie Ehepartner, gehalten werden, in die Berechnung einbezogen. In der Vergangenheit wurden solche indirekten Beteiligungen nicht berücksichtigt, was zu potenziellen Lücken bei der Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes führte.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Neuregelung: 

Ehepartner 1 hält einen Anteil von 100 % an Gesellschaft A und einen Anteil von 15 % an Gesellschaft B. Ehepartner 2 hält einen Anteil von 15 % an Gesellschaft B. Nach den neuen Regelungen gelten Gesellschaft A und Gesellschaft B als wirtschaftlich verbunden, da das zusammengerechnete Beteiligungsausmaß der Ehepartner an Gesellschaft B 25 % überschreitet. Unter den vorherigen Regelungen wäre dies nicht der Fall gewesen.

Im Vergleich dazu stellt die österreichische Rechtslage in § 6 Z 6 lit a) TS 3 EStG hinsichtlich des Fremdvergleichsgrundsatzes auf eine Beteiligung von mehr als 25% des Steuerpflichtigen ab. In § 6 Z 6 lit a) TS 4 EStG liegt Verbundenheit auch dann vor, wenn bei beiden Betrieben dieselben Personen die Geschäftsleitung oder die Kontrolle ausüben oder darauf Einfluss haben. 

Hinsichtlich des Beteiligungsausmaßes ist - anders als in der Slowakei - eine individuelle Betrachtung anzustellen. Das bedeutet, dass die Berechnung des kritischen Beteiligungsausmaßes hauptsächlich auf direkten Beteiligungen basiert. Allerdings sind familiäre Nahebeziehungen udgl in Österreich über die Geschäftsführung und die Kontrolle in beiden Betrieben erfasst. Die Regelungen in beiden Staaten sind damit vom Zweck her ähnlich, aber nicht deckungsgleich. 

In der Slowakei tätige Unternehmen müssen nun die neuen slowakischen Vorschriften beachten und sicherstellen, dass ihre Transfer-Pricing-Strukturen den erweiterten Definitionen entsprechen. Dies könnte insbesondere dazu führen, dass mehr Unternehmen den Fremdvergleichsgrundsatz beachten und erstmals eine belastbare Dokumentation aufbauen müssen. 

FAZIT

Die Slowakei ist bestrebt , ihre Transfer-Pricing-Regeln an internationale Standards (vgl das Base Erosion and Profit Shifting Projekt) anzupassen und Steuerumgehung zu bekämpfen. Unternehmen sollten sich daher mit den neuen Vorschriften vertraut machen und ihre Steuer- und Transfer-Pricing-Strategien entsprechend anpassen. Insbesondere könnte im Einzelfall die Verbundenheit erstmals zu einer Dokumentationspflicht führen. 

Im Zuge dessen möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare ​​​​​​​zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. 

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Expert: innen unserer Service Line "Transfer Pricing".