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UNTERNEHMENSBEWERTUNG | Basiszinssatz und Marktrisikoprämie

Am 28.11.2017 hat der Fachsenat für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine neue Empfehlung für den im Rahmen einer Unternehmensbewertung anzusetzenden Basiszinssatz sowie die Marktrisikoprämie beschlossen und diese am 14.12.2017 veröffentlicht. Die neue Empfehlung ist spätestens ab 1.1.2018 zu beachten. 

Die aktuelle Empfehlung ersetzt die vorangegangenen Empfehlungen vom 18.10.2006 zum Basiszinssatz und vom 4.10.2012 zur Marktrisikoprämie. Die neue Empfehlung ist ab 1.1.2018 wirksam, wobei jedoch eine vorzeitige Anwendung empfohlen wird. Nachfolgend die Kerninhalte der neuen Empfehlung KFS/BW 1 E 7: 

Basiszinssatz 

Hinsichtlich des Basiszinssatzes hält die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft an der bisherigen Vorgehensweise fest, diesen zukunftsorientiert aus der Zinsstruktur deutscher Bundesanleihen mit Hilfe der sog. „Svensson-Formel“ abzuleiten. Die vereinfachende Heranziehung der Spot Rate mit einer Laufzeit von 30 Jahren bei unbegrenzter Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens als Näherung wird als weiterhin zulässig erachtet. Dabei wird der Basiszinssatz im Zeitablauf, wie schon bisher, konstant gehalten. Diese Vorgehensweise gilt sowohl für den Detailplanungszeitraum, den Grobplanungszeitraum als auch für die Rentenphase. 

Marktrisikoprämie 

In der vormaligen Empfehlung vom 4.10.2012 hatte sich die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung hinsichtlich der Marktrisikoprämie für eine Bandbreite zwischen 5,5 % und 7 % ausgesprochen. Insbesondere vor dem Hintergrund des schon seit längerer Zeit bestehenden niedrigen Zinsniveaus und der damit verbundenen niedrigen Basiszinssätze gab es schon seit einiger Zeit Diskussionen darüber, ob diese Bandbreite für die Marktrisikoprämie noch zu halten ist. 

Mit ihrer neu veröffentlichten Empfehlung geht die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung nunmehr darauf über, die Höhe der Marktrisikoprämie aus den vom Kapitalmarkt geforderten Marktrenditen bzw. daraus erhobenen impliziten Marktrisikoprämien abzuleiten. Die implizit erwartete Marktrisikoprämie ist dabei als Differenz zwischen der erwarteten (impliziten) Marktrendite (Rendite eines Aktienportfolios) und dem Basiszinssatz zu ermitteln. 

Bei Festlegung der erwarteten Marktrisikoprämie hält es die Arbeitsgruppe für sachgerecht, sich derzeit an einer Bandbreite für die erwartete nominelle Markrendite von 7,5 % bis 9,0 % zu orientieren. 

Beispiel 

Geht man etwa von einer erwarteten Marktrendite von 9,0 % aus und berücksichtigt dabei einen Basiszinssatz von 1,25 % (Wert 30.11.2017), so ergibt sich daraus eine Marktrisikoprämie von 7,75 %. Damit liegt der Wert nunmehr um 0,75 %-Punkte über dem nach der bisherigen Empfehlung genannten obersten Wert von 7,0 %. 

Sollen Sie Fragen zu diesem Beitrag oder ganz allgemein zur Unternehmensbewertung haben, steht Ihnen der Verfasser jederzeit gerne zur Verfügung!