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UPDATE | Mitteilung für Auslandszahlungen gem § 109b EStG

Handl Renate  |  Mitterlehner Karl

 

Für bestimmte Auslandszahlungen (Provisionen etc.) ist erstmals 2011 eine Mitteilung an das Finanzamt zu machen. Sie ist primär in elektronischer Form bis Ende Februar, in Papierform bis Ende Jänner 2012, durchzuführen. Nunmehr finden sich auf der Website des BMF die entsprechenden Formulare.

 

Die allgemeinen Bestimmungen dazu wurden bereits in dem Newsletter-Beitrag vom 18.10.2011                näher erläutert.
PROVISIONEN | Neue Mitteilungspflicht für Auslandszahlungen

 

Die Mitteilung für Auslandszahlungen ist zum ersten Mal für Zahlungen im Kalenderjahr 2011 durchzuführen. Sie ist in elektronischer Form bis Ende Februar bzw. in Papierform bis Ende Jänner des folgenden Kalenderjahres zu übermitteln - also bis Ende Februar bzw. Jänner 2012. Nur wenn die Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist (es liegt keine EDV mit Internetverbindung vor), kann die Übermittlung in Papierform mittels der entsprechenden Formulare erfolgen. Zuständig ist in diesem Fall das Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig ist (oder zuständig wäre).

 

Die elektronische Übermittlung hat über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) zu erfolgen. Dieses Übermittlungssystem wird auch für die Lohnzettelübermittlung und die schon länger bestehende Mitteilungspflicht nach § 109a EStG verwendet. Alternativ ist auch eine Übermittlung über die Statistik Austria möglich (www.statistik.at)

 

Seit kurzem finden sich auf der Website des BMF die entsprechenden Formulare zur Mitteilung von Auslandszahlungen E 109b und E 109b-1. Das Formular E 109b-1 ist nur dann auszufüllen, wenn es mehr als eine im Inland maßgeblich auftretende natürliche Person gibt.

 

Das Formular E 109b verweist bezüglich detaillierter Erläuterungen zur Mitteilungspflicht auf die Randzahl 8319 ff der Einkommensteuerrichtlinien 2000. In der aktuell abrufbaren Version über die Finanzdokumentation (findok; www.findok.bmf.gv.at/findok) ist diese Randzahl jedoch noch frei.