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VERRECHNUNGSPREISE | Aktueller Stand im Rahmen von „BEPS“

Anfang 2013 hatte die OECD über ihre ersten Anstrengungen in Sachen „BEPS“ berichtet, die bekanntlich am 19.7.2013 in einem Aktionsplan mit 15 Maßnahmen konkretisiert wurden. Am 16.9.2014 wurden nunmehr die ersten Punkte dieses Aktionsplans veröffentlicht, darunter auch zum Thema Verrechnungspreisdokumentationen.

BEPS“ ist die Abkürzung für „Base Erosion and Profit Shifting“ und bezeichnet ein Projekt der OECD, die mit einem Bündel von Maßnahmen den Steuerlastverschiebungen international tätiger Konzerne entgegenwirken will (siehe dazu im Detail bereits unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 27.9.2013: „INTERNATIONALES STEUERRECHT – Aktionsplan der OECD gegen die Steuerflucht (BEPS)“).  

Veröffentlichung der ersten BEPS-Berichte

Im September 2014 wurden nunmehr die folgenden sieben Punkte des BEPS-Aktionsplans durch die OECD umgesetzt und diesbezügliche Empfehlungen und Berichte veröffentlicht:  

Action 1:    Lösung der mit der digitalen Wirtschaft verbundenen Besteuerungsprobleme

Action 2:    Neutralisierung unerwünschter Effekte von hybriden Instrumenten und Gesellschaften

Action 5:    Bekämpfung steuerschädlicher Praktiken

Action 6:    Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Action 8:    Entwicklung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Action 13:  Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation und Entwicklung eines Country-by-Country-Reporting

Action 15:  Entwicklung eines multilateralen Instruments zur schnellen Anpassung von DBA   

Country-by-Country-Reporting (CbC)

Action 13 beinhaltet die Überarbeitung der Dokumentationsanforderungen. Dieser Veröffentlichung vorausgegangen war ein Diskussionsentwurf vom 30.1.2014. Im Vergleich zum „Discussion Draft“ wurden die zu dokumentierenden Punkte von 14 auf nunmehr 8 reduziert. Unter anderem entfielen die viel diskutierten Punkte betreffend Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsgebühren. Die maßgeblichen Aspekte im Zusammenhang mit dem CbC-Reporting können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen soll vollständig überarbeitet werden.

  • Die OECD sieht einen dreigliedrigen Dokumentationsansatz vor: Neben dem masterfile und dem countryfile soll künftig auch ein country-by-country Report erstellt werden.
  • Dieser country-by-country Report soll tabellarisch unter anderem länderspezifische Informationen zur weltweiten Verteilung von Gewinnen, gezahlten Steuern und bestimmten Indikatoren für die Ansiedlung ökonomischer Aktivitäten in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, enthalten. Damit werden die Steuerverwaltungen in die Lage versetzt, eine fundierte Risikoanalyse (d.h. selektive Fallauswahl von Außenprüfungen in Fällen mit erhöhtem Steuerausfallrisiko) durchführen zu können. 

Für die Zukunft bedeutet dies, dass hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation die Anforderungen sicherlich noch steigen werden. Neben den detaillierten Anforderungen an das master- und das countryfile ist zudem ein CbC-Report erforderlich. Dieses country-by-country file soll dann allen Steuerverwaltungen zugänglich sein, sodass das TP System insgesamt transparenter wird. Zudem sind zwingend auch die Jahresabschlüsse zu übermitteln. 

Ausblick

Bei dem neuen Dokumentationsansatz handelt sich um eine Empfehlung der OECD. Die tatsächliche bzw konkrete innerstaatliche Umsetzung in den einzelnen OECD-Staaten bleibt daher abzuwarten. Einige Länder werden sicherlich dem neuen OECD-Ansatz folgen. Spannend bleibt in diesem Zusammenhang die Frage, wie das Verhältnis zum EU-Masterfile-Ansatz aufzulösen sein wird?

Die nächsten Berichte sollen sodann im September 2015 präsentiert werden. Deshalb bezeichnet die OECD die oa sieben Berichte – inklusive dem Dokumentationsbericht – formal auch noch als Entwürfe, zumal sich aufgrund der noch ausstehenden Berichte auch noch Rückwirkungen auf die am 16.9.2014 veröffentlichten Empfehlungen ergeben können. Wann also der CbC-Report auch formal finalisiert wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Es ist aber nicht zu übersehen, dass international ein relativ starker politischer Wille bestehen dürfte, das BEPS-Programm möglichst rasch zu realisieren. Es wird hier ein beabsichtigtes Datum 2016 genannt, was sicherlich sehr ambitioniert erscheint.     

Für konkrete Fragen im Einzelfall steht Ihnen der Verfasser selbstverständlich gerne zur Verfügung und werden wir Sie über die weitere Entwicklung in Sachen „BEPS“ natürlich auf dem Laufenden halten. 

Link zu den OECD-Berichten <link http: www.oecd-ilibrary.org taxation books>www.oecd-ilibrary.org/taxation/books

Unsere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Verrechnungspreise“ bzw verwandten Themenstellungen finden Sie in unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender. Nähere Informationen zu unserer <link http: www.icon.at de leistungen verrechnungspreise external-link-new-window externen link in neuem>Dienstleistungspalette zu „Verrechnungspreisen finden Sie hier.