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VERRECHNUNGSPREISE | Check zum Jahreswechsel im Lichte von BEPS

Das neue Jahr sollte wiederum auch zum Anlass genommen werden, die Verrechnungspreis-Dokumentationen zu überprüfen. Denn nur eine aktuelle und den rechtlichen Voraussetzungen entsprechende VP-Doku kann die Position des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung wirksam stützen. Dabei sind nunmehr auch die Erkenntnisse aus dem OECD-Projekt „BEPS“ zu beachten!

Warum eine Dokumentation?

Aufgrund der verfahrensrechtlich gebotenen erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten kommt es de facto zu einer Beweislastumkehr zulasten des Steuerpflichtigen. Eine sorgfältige Dokumentation der Verrechnungspreise kann hier Abhilfe schaffen. Liegt eine entsprechende Dokumentation vor, muss nämlich die Finanzverwaltung nachweisen, dass die angewandten Verrechnungspreise nicht angemessen sind. Für eine gute Ausgangsposition im Prüfungsfalle ist es aber wichtig, dass das dokumentierte VP-System 

  • den tatsächlichen Sachverhalten entspricht,

  • durch schriftliche Verträge untermauert ist und

  • auf fremdüblichen Verrechnungsmodalitäten beruht.   

Was sollten Sie also checken?

Ihre bereits vorliegende Dokumentation der Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Sachverhalte sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte hin überprüfen und aktualisieren:  

  • Überprüfung der dargestellten Sachverhalte

  • Aktualität und Vollständigkeit der abgebildeten Transaktionen

  • Beteiligungsstruktur (Organigramm)

  • Funktions- und Risikoanalyse

  • Branchenanalyse

  • Marktumfeld

  • Unternehmenskennzahlen (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl etc)

  • Im Rahmen des Angemessenheitsnachweises sind die Finanzdaten des aktuellen Jahres auf deren Fremdüblichkeit hin zu überprüfen: Externe Preisvergleichsdaten können die Fremdüblichkeit untermauern bzw. sind Abweichungen davon entsprechend zu begründen.

  • Zu einem umfassenden Check gehört auch die Überprüfung bzw. Schaffung der zugrunde liegenden schriftlichen Vereinbarungen. Allenfalls sind Nach- bzw. Neuverhandlungen von Verträgen geboten.

  • AKTUELL: Prüfung des Erfordernisses eines „CbC-Reporting“ bzw Anpassung der Gliederung des Master Files (siehe dazu gleich)

Sie haben noch gar keine Verrechnungspreis-Dokumentation?

  • Ist hingegen noch überhaupt keine VP-Dokumentation vorhanden, so sollte dies ehestens nachgeholt werden. Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung muss eine entsprechende VP-Doku nämlich bereits im Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung vorliegen (vgl. EAS 3198 vom 24.1.2011).

  • Für die maßgeblichen Transaktionen sollten jeweils schriftliche Verträge sowie Kalkulationen vorliegen.

  • Insbesondere bei „nicht greifbaren Leistungen“ ist die tatsächliche Leistungserbringung durch zusätzliche Belege nachzuweisen (E-Mail-Korrespondenz, Tätigkeitsbeschreibungen von Mitarbeitern etc).

  • Umstellungen im Konzern (Strukturänderungen, Änderungen der Geschäftspolitik, Funktionsverlagerungen und -abschmelzungen, Methodenwechsel, Änderungen der Vergütungshöhe, Einführung/Beendigung von Verträgen) und Dauerverluste sind besonders sorgfältig zu dokumentieren. 

Country-by-Country-Reporting? 

Über das OECD-Projekt „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting), also die bereits in Angriff genommenen Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinn- und somit Steuersubstratverschiebungen durch multinationale Unternehmen, haben wir im Rahmen unserer Newsletters bereits mehrfach informiert. Ebenso über das im Rahmen von BEPS angedachte „Country-by-Country-Reporting“ (CbCR), vgl zuletzt unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | Nationale Umsetzung des CbC Reportings“ vom 7.8.2015.

Am 5.10.2015 hat die OECD nunmehr die Ergebnisse des BEPS-Projekts veröffentlicht, ua den Bericht zur Verrechnungspreisdokumentation (Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting, ACTION 13: 2015 Final Report), welcher <link http: www.oecd-ilibrary.org taxation external-link-new-window externen link in neuem>HIER abrufbar ist:

Die gegenständliche BEPS Action 13 verlangt einen dreigliedrigen Ansatz für die VP-Doku: Stammdokumentation (Master File), landesspezifische Dokumentation (Local File) und länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country-Reporting). Das Master File sieht eine höhere Gliederungstiefe vor, als dies bisher nach dem EU-Verhaltenskodex der Fall war. Während das Master File allenfalls nur geringfügige Adaptierungen verursacht, wäre das CbC-Reporting mit erheblichem Mehraufwand und entsprechender Transparenz verbunden. Das CbC-Reporting ist - vorbehaltlich der nationalen Umsetzung – nur für Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. EUR vorgesehen. Derzeit ist die nationale Umsetzung im Laufen, wobei generell zu beobachten ist, dass sich die nationalen Gesetzgeber an die OECD-Empfehlung halten. Der BEPS-Bericht der OECD sieht vor, dass die Verpflichtung zum CbCR für Wirtschaftsjahre ab 2016 gelten soll, wobei die Dokumentation spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Wirtschaftsjahres (somit also 2017) vorgelegt werden muss. 

Dem Vernehmen nach soll in Österreich noch vor Jahresende ein Begutachtungsentwurf eines „CbC-Gesetzes“ versandt werden. Verabschiedet soll es dann im Rahmen der Frühjahrslegistik werden. Wir werden Sie natürlich auch diesbezüglich auf den Laufenden halten.

Was können wir für Sie tun? 

  • Gerne können wir Ihre bestehende Verrechnungspreis-Dokumentation einem „Belastungstest“ unterziehen und notwendige Adaptierungen mit Ihnen gemeinsam umsetzen. Dabei prüfen wir auch, ob die vorliegende Dokumentation im Lichte von BEPS ausreichend ist oder gegebenenfalls adaptiert werden sollte.

  • Für den erstmaligen Aufbau einer VP-Dokumentation haben wir zudem „Packages“ entwickelt, die einen planbaren und effizienten Ablauf gewährleisten. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer <link http: www.icon.at external-link-new-window externen link in neuem>Homepage.

  • Alle unsere Fortbildungsveranstaltungen zu Verrechnungspreisen und verwandten Themen finden Sie hier auf unserem <link de veranstaltungen veranstaltungskalender externen link in neuem>Seminarkalender


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