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VERRECHNUNGSPREISE | Neue BEPS-Richtlinien

Am 21. Juli 2018 hat die OECD zwei finale Berichte veröffentlicht, die demnächst in die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 Eingang finden werden. Damit scheint die Totalrevision der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien an einem vorläufigen Ende angekommen zu sein. 

Mit unserem NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | Neue OECD-Verrechnungspreisrichtlinien“ vom 2.8.2017 hatten wir bereits über die Veröffentlichung der neuen Verrechnungspreisrichtlinie 2017 der OECD in englischer Sprache berichtet. 

Teile dieser Richtlinie standen unter dem Vorbehalt der späteren Veröffentlichung weiterer Berichte. Nunmehr hat die OECD folgende zwei Berichte in finaler Form veröffentlicht:   

  • Revised Guidance on the Application of the Transaction Profit Split method (“Profit Splits Final Report”), basierend auf Action 10 und

  • Guidance for Tax Administrations on the Application of the Approach to Hard-to-Value Intangibles (“HTVI Final Report”), basierend auf Action 8 des BEPS Reports 2015. 
     

Der Profit Split Report ersetzt den vorläufigen Text in Kapitel II der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Profit Split Methode dann anzuwenden ist, wenn sie die am besten geeignete Methode darstellt. Sonach wird erläutert, wann dies der Fall ist. Überdies werden zahlreiche Beispiele gegeben, wie die Methode anzuwenden ist. 

Der Bericht zu den HTVI (Hard-to-Value Intangibles) ersetzt den vorläufigen Text in Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017. Die Ausführungen geben Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen schwer bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter vorliegen und wie die Gefahr der Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Überdies werden wiederum zahlreiche Beispiele gegeben. 

Die beiden Berichte werden kurzfristig in eine englische konsolidierte Fassung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 überführt werden. Mit diesen Berichten dürften die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 nunmehr in ihrer Gesamtheit als final zu betrachten sein, sodass auch einer deutschen Übersetzung derselben nichts mehr im Wege stehen sollte. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der Verrechnungspreise und der Implementierung einer steuerlich belastbaren, der aktuellen Rechtslage entsprechenden VP-Dokumentation (nähere Details zu unserer Leistungspalette im Servicebereich „Verrechnungspreise“ finden Sie HIER).


Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung!