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VERRECHNUNGSPREISE | Transfer Pricing Check 2018

Hofmann Robert  |  Hummer Martin

Der bevorstehende Jahreswechsel 2018/2019 ist wohl ein guter Anlass für eine Überprüfung, inwieweit den Dokumentations- und Meldepflichten für das Transfer Pricing im In- und Ausland hinreichend Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals an die Erstattung der CbCR-Mitteilung bis spätestens 31.12.2018 erinnert! 

Wenn im In- oder Ausland bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, besteht in aller Regel eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Daher fordert die Finanzverwaltung im Zuge von Außenprüfungen mittlerweile schon standardmäßig das Master File und das länderbezogene Local File an. Davon abgesehen hat bei Vorliegen einer entsprechenden TP-Dokumentation die Finanzverwaltung ihrerseits nachzuweisen, dass die angewandten Transferpreise nicht angemessen sind. Vielfach sind auch massive Strafandrohungen im Falle der Nichtbefolgung vorgesehen. Und schließlich sind auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nicht zu vernachlässigen. 

Es ist insbesondere zu überprüfen, ob die gesetzlich definierten betraglichen Dokumentationsschwellen im In- oder Ausland überschritten werden. Eine bestehende Dokumentation (Master File & Local File) ist inhaltlich dahingehend zu überprüfen, ob sich die Funktionen und Risiken, die anwendbaren Methoden und die konkrete Anwendung der Methoden geändert haben. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, sind jedenfalls die entsprechenden Zahlenwerte zu adaptieren, die zugrunde gelegten Jahresabschlüsse zu aktualisieren und die maßgeblichen Verträge auf Vollständigkeit zu überprüfen. 

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang, Wartungsstichtage im Arbeitskalender zu implementieren. Dies gewährleistet, dass Sie stets die erforderlichen Maßnahmen im Blick haben. Zudem raten wir Ihnen, eine verantwortliche Person im Unternehmen zu bestimmen oder einen kompetenten externen Berater beizuziehen. 

Unterstützung durch digitale Tools 

Die Digitalisierung schreitet vor allem auch im Bereich des Transfer Pricings rasant voran. Deshalb freuen wir uns, Ihnen mit Beginn des neuen Jahres 2019 erstmals auch die Möglichkeit anbieten zu können, für die Erstellung der Dokumentation, die Wartung von Fristen und Zuständigkeiten etc. sowie die Konvertierung der CbCR-Daten in XML digitale Tools zu nutzen (TPmanager & TPCbCR-2-XML Converter). Über die diesbezüglichen Möglichkeiten werden wir Sie in einem unserer nächsten Newsletters noch im Detail informieren. 

BMF-Info Verrechnungspreisdokumentation 

Mit 23.11.2018 wurde die BMF-Information vom 4.12.2017 einem Update unterzogen. Die aktuelle Info können Sie unter dieser website downloaden. 

CbCR-Meldepflicht per 31.12.2018 

Von der Meldepflicht per 31.12.2018 umfasst sind alle österreichischen Geschäftseinheiten (Unternehmen und Betriebsstätten) von Konzernen, welche aufgrund ihrer Größe einen CbC-Report einreichen müssen und deren berichtspflichtiges Wirtschaftsjahr mit dem 31.12.2018 endet. Weicht das berichtspflichtige Wirtschaftsjahr der obersten Konzerngesellschaft vom Kalenderjahr ab, so sind CbCR-Mitteilungen erst bis zum Ablauf des abweichenden berichtspflichten Wirtschaftsjahres einzureichen. Die Meldung ist via FinanzOnline zu erstatten.  

Wird auf die Abgabe der CbCR-Mitteilung vergessen, so kann dies Strafen bis zu EUR 5.000 pro Täter nach sich ziehen. Fehlerhafte Mitteilungen können im folgenden Jahr 2019 noch Korrekturen unterzogen werden, es sollte daher zumindest eine fristgerechte Vorsorgemeldung abgegeben werden. 

Wir verweisen dazu auch nochmals auf unseren NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2018!“ vom 10.11.2018. 

Was sollten Sie nun also checken? 

  • Ist eine bloße Aktualisierung der Zahlenwerte oder aber eine Anpassung bzw überhaupt eine Erstdokumentation entsprechend der VPDG-DV notwendig?
  • Sind Daten im Hinblick auf das CbC-Reporting an die Obergesellschaft zu liefern?
  • Liegen für die wesentlichen konzerninternen Transaktionen schriftliche Verträge vor?
  • Sind die Benchmarks zu aktualisieren?
  • Sind noch End-Year-Adjustments durchzuführen?
  • Ist eine VPDG-Meldung zu erstatten? 

Und was können wir für Sie tun? 

  • Wir unterstützen Sie gerne beim Update Ihrer VP-Dokumentation.
  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob alle maßgeblichen Verträge vorhanden sind und unterstützen Sie auch bei der Erstellung zivilrechtlicher Vereinbarungen.
  • Wir stellen Ihnen auch gerne unsere digitalen TP Tools betreffend die Dokumentation oder die Konvertierung der CbCR-Daten vor.   
  • Wir führen für Sie auch gerne die VPDG-Meldungen bis Ende des Jahres durch, falls der Konzern einen CbC-Report zu erstellen hat. 

Wir helfen Ihnen gerne … rufen Sie uns bitte einfach an!