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Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 Mitarbeiterrabatte an ehemalige Arbeitnehmer - Rz 75 und 104 Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten ist in § 3 Abs 1 Z 21 EStG geregelt. Demnach sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in Form von vergünstigten Waren oder Dienstleistungen gewährt, unter den im Gesetz angeführten Voraussetzungen steuerfrei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 27. Mai 2025 (Ro 2025/15/0004) klargestellt, dass die Steuerbefreiung auch auf frühere Arbeitnehmer anwendbar ist. Zur Begründung verweist der VwGH
Abb. 1: Prüfung der fremdüblichen Vermietung bei fehlendem bzw. funktionierendem Mietenmarkt (eigene Darstellung nach KStR 2013 Rz 637 ff idgF) Umsatzsteuerliche Anerkennung der Immobilienvermietung Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist für die Anerkennung einer Vermietung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Diese wird primär an die Fremdüblichkeit des Mietentgelts geknüpft, wobei ein moderates Abweichen vom fremdüblichen Entgelt die Unternehmereigenschaft nicht tangiert. Eine umsatzsteuerlich nichtunternehmerische Vermietung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn
Wichtige Grundlagen und Begriffe, relevante Zollverfahren Einfuhren aus Zoll und USt-Sicht Ausfuhren aus Zoll und USt-Sicht Auswirkungen der Incoterms Relevante Melde- und Nachweisverpflichtungen Praktische Herangehensweise bei einem Projektgeschäft aus EU Sicht