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UMSATZSTEUER | EU-OSS - Bestimmung der USt-Sätze mittels Zolltarif!

Seit 1. Juli 2021 besteht für Versandhändler die Möglichkeit, Versendungen in diverse EU-Mitgliedstaaten vereinfachend via EU-OSS zu melden. Vorteil dieses Systems ist, dass sich der Versandhändler nur in einem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen muss. Die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgrund seiner Versendungen geschuldete Umsatzsteuer muss er freilich selbst berechnen. Dafür stellt die Europäische Union die bisher kostenpflichtige Datenbank „Access2Markets“ nunmehr kostenlos zur Verfügung, sodass die Versandhändler relativ einfach den im Einzelfall anzuwendenden USt-Satz im jeweiligen Mitgliedstaat ermitteln können. Die Bestimmung der maßgeblichen Steuersätze richtet sich hierbei nach der Zolltarifnummer, konkret nach dem 10-stelligen TARIC. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie darüber, wo sie diese Zolltarifnummern abrufen können bzw worauf Sie bei der Einordnung der Waren achten sollten und wie Ihnen bei Bedarf gerne auch die Zollexperten unseres Hauses helfen können.

Über die per 1.7.2021 erfolgten Änderungen im Bereich des sog. „e-commerce“ bzw insbesondere auch beim Versandhandel innerhalb der Europäischen Union sowie der damit einhergehenden Bedeutung des „EU One Stop Shop“ (EU-OSS) haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach informiert (vgl insbesondere unseren NL-Beitrag „UMSATZSTEUER | e-commerce - Aktuelle Entwicklungen im EU-Versandhandel“ vom 23.2.2021). 

Nachfolgend möchten wir Sie über die – nunmehr kostenlos mögliche - Verwendung der in diesem Zusammenhang zweckdienlichen EU-DatenbankAccess2Markets“ informieren:

Access2Markets 

Diese von der Europäischen Union (EU-Kommission) zur Verfügung gestellte Plattform ist ein gutes Tool, um relativ einfach die Umsatzsteuersätze für bestimmte Produkte bzw Waren bestimmen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die richtige Zolltarifnummer ausgewählt wird. Für die Klassifizierung der Waren würde grundsätzlich der 6-stellige HS Code bzw die 8-stellige Nummer der Kombinierten Nomenklatur genügen. Die nationalen Umsatzsteuersätze der jeweiligen Bestimmungsländer sind allerdings nur mit der 10-stelligen Nummer des Zolltarifs, dem sog. „TARIC“, verknüpft. 

Vereinfachend kann die Zolltarifnummer auch durch Eingabe des Produktnamens bzw einer genauen Produktbezeichnung in der Eingabemaske ermittelt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Ähnliche Produkte, die sich teilweise nur durch einen Inhaltsstoff oder in einem Verarbeitungsschritt unterscheiden, können unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, da sie aufgrund der Produktbeschaffenheit unterschiedlich zu tarifieren sind. Im Normalfall kann daher die korrekte Zolltarifnummer nicht direkt durch Eingabe eines Produktnamens ermittelt werden, sondern es sind meist zusätzliche Kriterien auszuwählen bzw im Rahmen eines Ausschlussverfahrens mehrere Vorschläge einzugrenzen, um letzten Endes den korrekten TARIC zu erhalten. 

Die Plattform „Access2Markets“ kann unter diesem LINK aufgerufen werden. 

Bestimmung des TARIC 

Die reine Produktbezeichnung bzw der Produktname führt aufgrund von möglichen Mehrfachzuordnungen beim Zolltarif oftmals nicht unmittelbar zum gewünschten richtigen Umsatzsteuersatz. Besonders in jenen Fällen, in denen ähnliche Produkte unterschiedliche Inhaltsstoffe haben können, verschiedene Produkte zusammengefügt werden oder die Zusammensetzung der charakterbestimmenden Bestandteile sehr stark variieren kann, sind die Regelungen und die Reihenfolge bei der Tarifierung zu beachten. Im Zollrecht gibt es bei der Bestimmung der Zolltarifnummer allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Mit diesen Vorschriften werden Konkurrenzen geklärt und insofern eine verpflichtende Rangfolge der möglichen Nummern definiert. In vielen Fällen wird sich der Umsatzsteuersatz auch bei einer gewissen Unschärfe bei der Tarifierung nicht ändern. Es gibt allerdings viele Produktgruppen, bei denen die Zuordnung des TARIC darüber entscheidet, ob ein ermäßigter Steuersatz oder der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. 

Der Aufbau des Zolltarifs mit allen möglichen Positionen und Unterpositionen bis hin zum 10stelligen TARIC kann beispielsweise auf der Hompage der Europäischen Union abgerufen werden. Diese Datenbank ist sehr detailliert und umfangreich. Jedem Produkt der Welt kann mithilfe des TARIC eine Zolltarifnummer zugeordnet werden. Zu beachten ist, dass nur die ersten sechs Ziffern eines Produktes, der sog. HS-Code, weltweit gleich sind. 

Unter diesem LINK kann die TARIC-Datenbank aufgerufen werden:

Unterschiedliche Steuersätze bei ähnlichen Produkten 

Mitunter können sehr ähnliche Produkte unterschiedlichen Steuersätzen zugeordnet sein. Die genaue Zuordnung ist letzten Endes in den EU-Mitgliedstaaten etwas unterschiedlich geregelt, da die MwStSyst-RL den einzelnen Mitgliedstaaten hierbei einen gewissen Spielraum eingeräumt hat. Beispielsweise kann es bei Lebensmitteln, Getränken oder Tierfutter zu Diskrepanzen kommen. Auch werden in manchen Ländern gewisse Textilien umsatzsteuerlich besonders kategorisiert, um bestimmten Personengruppen gezielt Begünstigungen zukommen zu lassen. Beachten sollte man auch die Möglichkeit, dass besondere Gegebenheiten und Situationen, wie etwa die derzeit nach wie vor andauernde Corona-Krise, Regierungen oftmals dazu veranlassen, Produkte mit Sondersteuersätzen zu versehen. Diese können allerdings nur dann genutzt werden, wenn die Produkte zuvor korrekt in den Zolltarif eingeordnet wurden (beispielsweise Schutzausrüstung, Masken, Hygieneartikel, Arzneimittel udgl). Es sind aber nicht immer nur gewollte Lenkungseffekte der Regierungen, die zu unterschiedlichen Steuersätzen führen. Nicht selten ist es auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) selbst, der durch seine Rechtsprechung Klarheit bei der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gegenüber dem Regelsteuersatz verschafft (beispielsweise bei der Gleichstellung von elektronischen und physischen Druckwerken). 

Beispiel (aus der Lebensmittelindustrie): 

  • Molkeprodukte unterliegen in Österreich grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz (TARIC: 0404 90 8100). Wenn es sich jedoch um ein Fruchtsaftgetränk handelt, welches Bestandteile von Milchfett aufweist, dann unterliegt dieses Getränk dem normalen Steuersatz von 20% (TARIC: 2202 99 9910). 

ICON-Zollexpertise 

Die Bestimmung der exakten Zolltarifnummer kann daher mitunter sehr komplex sein und einige Zweifelsfragen aufwerfen. Sollten Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen oder möchten Sie sich einfach nur vergewissern, ob die von Ihnen vorgenommene Zuordnung korrekt ist, so können wir Sie bei der Plausibilisierung der Zolltarifnummern gerne unterstützen. 

Wie bereits berichtet, sind einige UmsatzsteuerexpertInnen unserer Service Line "Indirect Tax & Customs" seit einigen Monaten auch nach „Austrian Standards“ zertifizierte Zoll-Experten, die sich mit den Vorschriften zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestens auskennen. Nähere Informationen dazu finden Sie HIER.

FAZIT

Das neue „EU-OSS-System“ als „One-Stop-Shop“ für die umsatzsteuerliche Compliance erleichtert Versandhändlern die Meldung ihrer Umsätze innerhalb der Europäischen Union. Um die korrekten Umsatzsteuersätze für die einzelnen Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten herauszufinden, bietet die EU-Kommission die Plattform „Access2Markets“ nunmehr kostenlos an. Die korrekte Einordnung der versandten Produkte in den Zolltarif ist für die Ermittlung des im Einzelfall richtigen USt-Satzes unerlässlich. Dabei kann es aber durchaus zu Zweifelsfragen kommen, zumal im Einzelfall mehrere Zolltarifnummern in Betracht kommen könnten, jedoch nach den Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nur eine davon richtig ist. 

Bei der Klärung von Zweifelsfragen sind Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Umsatzsteuer- und ZollexpertInnen unserer Service "Indirect Tax & Customs"​​​​​​​ gerne behilflich!