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LOHNSTEUER | Sechstelbegünstigung auch vom BMF bestätigt

Presslmayer Elisabeth

Die bereits im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2010 enthaltenen Ausführungen zur sechsteloptimierten Auszahlung von Prämien wurden nunmehr auch vom Finanzministerium bestätigt. Weiters wurden Zweifelsfragen geklärt. Dies geht aus einer Anfragenbeantwortung an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hervor.

Um eine sechsteloptimale Auszahlung von Prämien zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen zwingend eingehalten werden:

1.  Bei der notwendigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist folgendes zu beachten:

    • Zwingende Schriftform
    • Vereinbarung ist bereits vor der ersten Auszahlung (Vorsicht bei Akontierungen)  zu treffen und hat Anspruch und Auszahlungsmodalität zu enthalten.
    • Die Vereinbarung kann nachträglich nicht mehr geändert werden.
    • Eine unternehmerisch einheitliche Vorgehensweise ist nicht erforderlich, dh mit den einzelnen Mitarbeitern können unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden. 
    • Die Einräumung eines einseitigen Rechts (zB Gestaltungsrecht des Arbeitgebers) ist nicht ausreichend.

2.  Darüber hinaus muss der anteilige laufende Bezug über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ausbezahlt werden, dh die Prämien müssen auf mind. 7 Raten (6/7 als laufender Bezug, 1/7 als sonstiger Bezug) verteilt ausbezahlt werden. Akontierungen sind grundsätzlich möglich (siehe oben), jegliche Aufrollungen gelten aber als laufender Bezug.


(siehe dazu auch unseren Newsletter vom 7.2.2011)