NEWS  |   |  

UMSATZSTEUER | Vorsteuerrückerstattungsanträge - die Uhr tickt!

Gföllner-Wöß Bettina  |  Sturm Kurt

Für die Einreichung von Vorsteuervergütungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu beachten: der 30. Juni 2012 für Drittstaaten und der 30. September 2012 für EU-Mitgliedsstaaten. Wie unterscheiden sich die beiden Verfahren?    

Vorsteuervergütung in Drittstaaten (zB Schweiz, Kroatien, Norwegen)   

  1. Der 30. Juni 2012 ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann.

  2. Der Vergütungsantrag sowie sämtliche Dokumente und Belege müssen bis zum 30. Juni im Original bei der ausländischen Vergütungsbehörde eingegangen sein.

 
Diesbezüglich gibt es keine Änderung zur bisherigen Abwicklung.  

Vorsteuervergütung in EU-Mitgliedstaaten  

Zur Erinnerung die wichtigsten Bedingungen die dabei zu beachten sind: 

  1. Seit  1. Jänner 2010 sind Vorsteuererstattungsanträge für alle EU-Mitgliedstaaten ausnahmslos über das elektronische Portal FinanzOnline in Österreich einzureichen. Die Frist für die Einreichung von Vergütungsanträgen für das Kalenderjahr 2011 endet mit 30. September 2012.

  2. Die Vorlage von Papierrechnungen im Original bzw. Original-Einfuhrdokumente ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.  Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Weg eine Kopie der Rechnung oder des Einfuhrdokuments einzureichen ist. Dies gilt für Belege ab einer Bemessungsgrundlage von 1.000 bei Kraftstoffrechnungen ab 250.

Tipp:
 
Prüfen Sie, bevor ein Vergütungsantrag gestellt wird, ob  auch die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn zB für eine zugekaufte Leistung die Steuerschuld in Deutschland zu übernehmen ist (Reverse Charge gemäß § 13b dUStG) dann sind für diesen Zeitraum Vorsteuerbeträge nicht im Vergütungsverfahren, sondern im Veranlagungsverfahren zu beantragen.  

 

Wenn Sie dazu Informationen bzw. Unterstützung benötigen, würden wir uns freuen, Ihnen dabei behilflich zu sein. Als Ansprechpartner in der ICON kontaktieren Sie bitte unsere Spezialistin Fr. Bettina Gföllner, Tel. 69412/2042 oder bettina.gfoellner@­icon.at.