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UMSATZSTEUER | Nachweise im Beförderungsfall

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Ein vieldiskutiertes Thema ist seit jeher, wie die Nachweise in Beförderungsfällen aussehen müssen, damit den gesetzlichen Vorgaben sowie jener der Verordnung 401/1996 entsprochen wird. Die Erfüllung dieser Vorgaben ist entscheidend: nur damit ist der Vertrauensschutz gemäß Rz 4016 UStR 2000 gewährt. In Beförderungsfällen ohne Spediteur gibt es dazu neue Vordrucke.


In Beförderungsfällen ohne Spediteur sind nunmehr die Vordrucke aus den UStR 2000 zu verwenden (Anhang 5 und 6 UStR 2000). Bisher wurden selbst konzipierte Verbringungserklärungen und Empfangsbestätigungen verwendet. Wenn sie diese auch weiterhin verwenden, wird das zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung führen, da es nunmehr eine genaue Vorgabe gibt.


Hier finden Sie die neuen Vordrucke