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VORSTEUERERSTATTUNG | Rechtzeitig Unterlagen übermitteln

Gföllner-Wöß Bettina  |  Sturm Kurt

Die Fristen für Vorsteuererstattungen für das Jahr 2012 in Drittländern (zB Norwegen oder Schweiz) enden am 30.06.2013, in der EU erst am 30.9.2013. Nur die exakte Einhaltung der Fristen und des geforderten Prozederes sichert den Erfolg.

Vorsteuererstattung in Drittländern

Die Frist endet am 30.06.2013. Bis dahin müssen die Anträge mit den Originalbelegen und einer Originalunternehmer- bescheinigung bei den jeweiligen ausländischen Finanzbehörden per Post eingegangen sein. 

Vorsteuererstattung EU-Mitgliedstaaten

Bei der Antragstellung in EU-Mitgliedstaaten gilt eine längere Frist: der 30.09.2013. Jedoch: Auch für die Anträge in der EU sollten Sie nicht zu lange zuwarten, um Zinsnachteile und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Achtung: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage mit mindestens 1.000,- Euro und Tankbelege über 250,- Euro einzuscannen und als PDF-File mit dem Vergütungsantrag mitzusenden sind. Geschieht dies nicht, wird der Antrag abgelehnt, da er als nicht vollständig eingereicht gilt. Sofern die Einreichfrist 30.09. abgelaufen ist, können keine Belege mehr nachgereicht werden und es besteht in diesem Fall keine Einspruchs- bzw. Berufungsmöglichkeit!

Die Anträge müssen über das elektronische Portal (Finanzonline) eingereicht werden.

INFO-Broschüre zum Download

Einen Überblick über die Vorsteuererstattung in 27 EU- und 3 Nicht-EU-Mitgliedsländern bietet die von uns verfasste Broschüre "Isolierte Vorsteuererstattung in Europa", die Sie downloaden können.

Was wir für Sie tun können?

Wenn Sie sich mit den Details nicht belasten möchten, sondern nur sichergehen wollen, dass die Ihnen im Ausland in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer erstattet wird:

Kontaktieren Sie unsere zuständige Expertin, Frau Bettina Gföllner, Senior Accountant, bettina.gfoellner@icon.at,
Tel-Nr. 0732/69412/2042. Wir bitten Sie, uns die Unterlagen ehestmöglich zu übermitteln.

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung von Vergütungsanträgen benötigen, helfen wir Ihnen gerne.