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BILANZIERUNG | Das Eigenkapital der GmbH & Co KG ab 31.12.2013

Die im Vorjahr veröffentlichten Neuerungen für die Bilanzierung des Eigenkapitals von GmbH & Co KG sind für Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 verpflichtend anzuwenden. Weiters wurde kürzlich auch ein angepasstes Formblatt für die Bilanz einer "kleinen" GmbH & Co KG zur Offenlegung im Firmenbuch kundgemacht.

Allgemeine Hinweise

Anlass für die geänderte Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG (auf Basis der gleichnamigen AFRAC-Stellungnahme vom März 2012, mit welcher die alte Richtlinie IWP/RL 4 aus dem Jahr 1990 substituiert wurde) ist primär die geänderte Rechtslage durch das Handelsrechtsänderungsgesetz 2005, mit dem das ehemalige Handelsgesetzbuch (HGB) durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt wurde und damit auch wesentliche Änderungen im Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Personengesellschaften, welche bereits vor dem 1.1.2007 gegründet wurden, die alte Rechtslage des HGB auch weiterhin anwenden dürfen und daher grundsätzlich auch nicht zu einer Änderung ihres Eigenkapitalausweises verpflichtet sind (Übergangsbestimmung des § 907 Abs 9 UGB).

Weiters war auch der einschlägigen Rechtsprechung zu den sog. "kapitalistischen Personengesellschaften" iS § 221 Abs 5 UGB (bei denen keine natürliche Person als Vollhafter fungiert) und deren Ähnlichkeit zu den Kapitalgesellschaften (insb. faktische Haftungsbeschränkung) Rechnung zu tragen.

Die Regelungen der neuen AFRAC-Stellungnahme konnten bereits ab Veröffentlichung (freiwillig) berücksichtigt werden, sind aber jedenfalls verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen. Demgemäß sind die geänderten Rechnungslegungsvorschriften für das Eigenkapital von GmbH & Co KG, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, im Jahresabschluss zum 31.12.2013 zwingend zu beachten.

Die empfohlene Eigenkapitalgliederung (gemäß AFRAC-Stellungnahme)


I.    Komplementärkapital

1.    Vereinbarte Einlagen
2.    abzgl. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen/genehmigte Entnahmen
3.    Verlustanteil aus Vorjahren

II.    Kommanditkapital

1.    Bedungene Einlagen
2.    abzgl. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen/genehmigte Entnahmen
3.    Verlustanteil aus Vorjahren

III.    Kapitalrücklagen

IV.    Gewinnrücklagen

V.    Den Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn/Verlust (davon Gewinnvortrag)

Erläuterungen zu den einzelnen Posten

Hinsichtlich Erläuterung der einzelnen Posten im Eigenkapitalblock verweisen wir auf unseren ausführlichen NL-Beitrag vom 10.4.2012 "GMBH & CO KG - Neuerungen für die Bilanzierung des Eigenkapitals".

Anhangangaben

Ergänzend zum generellen Informationserfordernis im Zusammenhang mit dem Eigenkapital einer GmbH & Co KG ist noch anzumerken, dass bei der erstmaligen Anwendung die Vorjahreszahlen anzupassen sind und mit entsprechenden Angaben im Anhang erläutert werden müssen.

Firmenbucheinreichung (Formblätter)

Aufgrund der neuen Eigenkapitalgliederungsvorschriften erfolgte zwischenzeitig auch bereits eine entsprechende Anpassung des Formblatts für die Offenlegung der Bilanzen "kleiner" GmbH & Co KGs (zur Übermittlung an das Firmenbuchgericht):

In den Anlagen zu der am 28.10.2013 im Bundesgesetzblatt kundgemachten Verordnung (BGBl. II Nr. 320/2013) findet sich ua auch das Formular "Offenzulegender Auszug aus der Bilanz der kleinen GmbH & Co KG und sonstiger kleiner kapitalistischer Personengesellschaften (§ 221 Abs 5 UGB)" samt zugehörigem Anhangteil. Die neuen Formulare sind grundsätzlich für Firmenbucheinreichungen ab 1.11.2013 zu verwenden. Für Jahresabschlüsse, deren Geschäftsjahre bereits vor dem 1.1.2013 begonnen haben, dürfen noch die Formulare in der bisher gültigen Fassung verwendet werden. Erfolgt die Offenlegung in elektronischer Form, so sind die neuen Formblätter ab 1.1.2014 zu verwenden.

Die im Verordnungswege veröffentlichten Formblätter sind natürlich nur für "kleine" Kapitalgesellschaften bzw kapitalistische Personengesellschaften, insbesondere GmbH & Co KG, zu verwenden, zumal prüfungspflichtige Gesellschaften bekanntlich umfangreichere Informationen zum Jahresabschluss, insbesondere auch den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, offenzulegen haben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen das WP-Team sowie auch die übrigen Berater der ICON gerne zur Verfügung!