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CORONAVIRUS | November-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Bei den seit März 2020 laufenden staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen wird es – aus heutiger Sicht – zu keinen Neuauflagen oder Verlängerungen von Maßnahmen bzw Förderzeiträumen mehr kommen. Die COFAG-Zuschüsse sind mit März 2022 ausgelaufen (bzw die letzte Antragsfrist für den Verlustersatz III am 30.9.2022). Auch die div. temporären steuerlichen Maßnahmen haben ein Ablaufdatum. Dennoch gibt es bei einzelnen Förderinstrumenten nach wie vor Nachjustierungen und Klarstellungen. Auch werden uns die verschiedenen Instrumente aufgrund von nachträglichen Prüfungen noch längere Zeit beschäftigen. Um weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres November-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.

Nachfolgend informieren wir Sie – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über Neuigkeiten seit unserem letzten Update (NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Oktober-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen“ vom 31.10.2022).


​​​​​​​Aktuelles zu COFAG-Zuschüssen


Aktuelle Fristen und Termine

COVID-19-Sonderfristen für Steuererklärungen

Hinsichtlich der - bereits mehrfach verlängerten – Toleranzfristen betreffend die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 in vertretenen Fällen (sog. „Quotenregelung“), die – wie zuletzt berichtet - seitens des BMF nochmals bis 31.12.2022 verlängert worden waren, gibt es eine weitere Erleichterung: Laut BMF werden nunmehr auch die Fristen für jene noch offenen Quotenfälle für 2020, für welche Einzelfristverlängerungsverfahren anhängig sind, aus verwaltungsökonomischen Gründen ebenfalls bis Jahresende erstreckt, sodass im Ergebnis alle noch offenen Quotenfälle 2020 bis 31.12.2022 verlängert sind.
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Sonstige Hinweise

COVID-19-Förderungen als Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung

Das Finanzministerium hat in einer Presseaussendung vom 3.11.2022 mitgeteilt, dass im kommenden Jahr die Prüfung der Corona-Förderungen einen erklärten Schwerpunkt darstellen wird:

Die Finanzverwaltung erstellt derzeit den Prüfplan für das Jahr 2023. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der COVID-19-Förderungen, um die bereits vor der Genehmigung von Hilfszahlungen durchgeführten ex-ante-Prüfungen um eine weitere wichtige Prüfmaßnahme zu ergänzen.

Die Finanzverwaltung hat seit dem Krisenjahr 2020 zahlreiche zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung der Coronakrise übernommen und neben den steuerlichen Maßnahmen (insb. vereinfachte Herabsetzung der ESt- und KöSt-VZ sowie spezielles COVID-19-Ratenzahlungsmodell) etwa rund 83.000 Ergänzungsgutachten für die Abwicklung von Wirtschaftshilfen zur ex-ante-Überprüfung von Anträgen auf Hilfszahlungen erstellt. Dadurch seien schon vorweg rund 130 Mio EUR an beantragten Zuschüssen nicht gewährt worden. Zudem habe die COFAG durch ihre eigenen Kontrolltätigkeiten weitere 300 Mio EUR an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart.

Nichtsdestotrotz werde nunmehr auch ex-post, also nach Gewährung der Förderung, weiter geprüft, um eine missbräuchliche Verwendung von Steuergeld auszuschließen. Sowohl durch das Finanzamt Österreich (FAÖ) als auch das Finanzamt für Großbetriebe (FAG) werden Prüfungen der Wirtschaftshilfen im Rahmen von Außenprüfungen, Nachschauen und begleitenden Kontrollen stattfinden.

Leistungsstatistik: Aufgrund der behördlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen und der Übernahme von Zusatzaufgaben während der Pandemie habe sich die angestammte Prüftätigkeit der Finanzverwaltung in den Coronajahren 2020 bis 2022 gegenüber den Vorjahren reduziert und zu anderen Bereichen, wie etwa der oa Erstellung von Ergänzungsgutachten für die COFAG, verlagert. Während 2019 noch fast 70.000 Betriebsprüfungen stattgefunden hatten, wurden 2020 nur noch rund 43.000 Betriebe, 2021  ca 38.000 Betriebe und 2022 bis Ende September etwa 30.000 Betriebe geprüft. Insgesamt habe die Finanzverwaltung im Jahr 2021 durch Außenprüfungsmaßnahmen aber ein Mehrergebnis von knapp 1,2 Mrd EUR erzielt, was fast dem Mehrergebnis von 2019 in Höhe von knapp 1,3 Mrd EUR entspricht. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und der Ausnahmesituation im Jahr 2020 war das Mehrergebnis mit 930 Mio EUR etwas niedriger.

Die Finanzverwaltung gehe mit Fingerspitzengefühl vor, um redliche Unternehmer nicht zusätzlich zu belasten, hingegen seien unrechtmäßig bezogene Hilfen jedenfalls zurückzufordern. Der Finanzminister erinnerte in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit für betroffene Unternehmen, zu hohe Hilfszahlungen rechtzeitig proaktiv zurückzuzahlen und zu melden (sog. „Korrekturmeldungen“), um empfindliche Strafen zu vermeiden.

Weiters wurde auf das spezielle Corona-Förderprüfungsgesetz (CFPG) hingewiesen, welches die Überprüfung der COVID-19-Unterstützungsleistungen an Unternehmen sowie auch Non-Profit-Organisationen regelt. Im Rahmen dieser Überprüfungen kann nach Feststellung eines möglichen Fördermissbrauchs auch eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Daraufhin kann es zu einer Rückforderung der zu hoch ausbezahlten Mittel und harten Strafen kommen (soferne eben keine zeitgerechten proaktiven Korrekturen gegenüber der COFAG erfolgt sind).


Aktuelles zur COVID-19-Investitionsprämie


​​​​​​​Hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften in Zusammenhang mit der rechtzeitigen Beendigung von prämienbegünstigten Anlageninvestitionen (sog. „Investitionsdurchführungszeitraum“ bis spätestens 28.2.2023) und deren Abrechnung (binnen Dreimonatsfrist ab Inbetriebnahme und Bezahlung) verweisen wir auf unseren aktuellen NL-Beitrag „„INVESTITIONSPRÄMIE | ACHTUNG auf den Ablauf wichtiger Fristen!“ vom 27.11.2022 ).

 

Aktuelles zu steuerlichen Maßnahmen


Im Rahmen einer am 15.11.2022 im Nationalrat beschlossenen Sammelnovelle wurde ua auch das Umsatzsteuergesetz geändert und damit die USt-Befreiungen für Lieferungen bzw ig Erwerbe von COVID-19-Tests und Corona-Impfstoffen nochmals um sechs Monate bis 30.6.2023 verlängert (§ 28 Abs 53 Z 5 UStG).


FAZIT


Wir hoffen, Ihnen mit diesem Update zum aktuellen Stand im Bereich der COVID-19-Förderungen wieder einen guten Überblick gegeben zu haben und werden im Rahmen unseres Newsletters gerne auch weiterhin über berichtenswerte Entwicklungen berichten. 

Zweckdienliche Informationen erhalten Sie auch in unseren div. Webinaren zu diesen und ähnlichen Themen (siehe ICON Veranstaltungskalender). Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen ExpertInnen der Service Line "Corporate Tax" gerne zur Verfügung.  

Alle unsere bisherigen Newsletter-Beiträge zu diesem Themenschwerpunkt (Stichwort „CORONAVIRUS“) finden Sie HIER​​​​​​​.