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DEUTSCHLAND | BMF-Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlicht!

Greinstetter Karin  |  Hummer Martin

Mit BMF-Schreiben vom 22.12.2016 hat das deutsche Bundesministerium für Finanzen die finale Fassung der umfangreichen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGA veröffentlicht. Darin findet sich die Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung hinsichtlich der in Deutschland gesetzlich normierten Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ergebnisaufteilung zwischen Betriebsstätten und Stammhaus bzw übrigem Unternehmen. 

In Deutschland wurde der OECD-Betriebsstättenbericht, also die internationalen Grundsätze (Authorized OECD Approach – AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte von ertragsteuerlichen Betriebsstätten, im Außensteuergesetz in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt (insb. § 1 Abs 5 AStG sowie Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV). Dazu wurden nunmehr umfangreiche Verwaltungsgrundsätze in ihrer Endfassung veröffentlicht (VWG BsGa)1) 

Um eine Betriebsstätte für Zwecke der Ertragsbesteuerung wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln, sind ihr nach § 1 Abs 5 dAStG in einem ersten Schritt die entsprechenden Funktionen (Personalfunktionen), Vermögenswerte, Chancen und Risiken sowie ein anteiliges Eigenkapital (Dotationskapital) zuzuordnen. Auf Grundlage dieser Zuordnung sind in einem zweiten Schritt die Art der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte und die Verrechnungspreise für diese Geschäftsbeziehungen zu bestimmen. Auf Grundlage von § 1 Abs 6 dAStG 2) hat das dBMF weiters die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)3) erlassen. 

Das nunmehr veröffentlichte BMF-Schreiben vom 22.12.2016 betreffend die „Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa)“ stellt sehr umfangreich bzw detailliert auf insgesamt 186 Seiten4) (bzw 464 Randnummern) die Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung für die grenzüberschreitende Einkünftezuordnung von in- und ausländischen Betriebsstätten dar. Damit bilden die VWG BsGa den Schlusspunkt der nationalen Umsetzung des OECD-Betriebsstättenberichts vom 22.10.2010 („AOA“). Nach dem AOA erfolgt die Gewinnabgrenzung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus grundsätzlich wie zwischen zwei eigenständigen und unabhängigen Unternehmen („Functionally Separate Entity Approach“). 

Nachdem die Verwaltungsgrundsätze (VWG BsGa) eine Konkretisierung zur Verordnung (BsGaV) darstellen, referenziert erstere jeweils auf die Bestimmungen in der Verordnung: Unter Verweis auf die §§ 30 ff BsGaV finden sich die für Bau- und Montagebetriebsstätten besonders relevanten Vorschriften in Rn 341 ff der VWG BsGa. 

Die bereits seit Längerem bestehenden Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze (VWG Betriebsstätten)5) sind grundsätzlich weiter anzuwenden, sofern diesen  nicht durch § 1 Abs 5 dAStG, BsGaV, VWG BsGa oder DBA derogiert worden ist. 

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen ICON-Experten für internationales Steuerrecht jederzeit gerne zur Verfügung!

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1)
BMF-Schreiben vom 22.12.2016 (GZ: IV B5 – S 1341/12/10001-03) betreffend „Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa)“
2) § 1 Abs 6 dAStG wurde durch Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe e des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) angefügt
3) Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung - BsGaV) vom 13.10.2014. Die Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten finden sich in den Paragraphen 30 ff der Verordnung!
4) wovon die Seiten 2 bis 11 das umfangreiche Inhaltsverzeichnis betreffen
5) Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - SEStEG - (BGBl. 2006 I S. 2782) idF vom 25.8.2009.