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GOLFSTAATEN | VAT-Einführung in ersten GCC-Staaten ab 1.1.2018!

Schopper Franz  |  Wernick Barbara

Bereits vor eineinhalb Jahren hatten wir darüber informiert, dass die Einführung einer Umsatzsteuer (VAT) in den Ländern des Gulf Cooperation Council (GCC) beschlossen wurde. Zwischenzeitig haben alle GCC-Staaten eine gemeinsame Rahmenvereinbarung unterzeichnet. In zwei dieser Staaten, nämlich in Saudi-Arabien und in den VAE, steht die planmäßige Einführung mit Stichtag 1.1.2018 unmittelbar bevor. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen in diesem Bereich. 

Über den Beschluss der Einführung eines VAT-Systems in den GCC-Staaten hatten wir bereits mit unserem NL-Beitrag „GOLFSTAATEN | Neueinführung einer Umsatzsteuer ab 2018“ vom 3.5.2016 informiert. Im Mai 2017 wurde sodann eine gemeinsame Rahmenvereinbarung aller GCC-Staaten über die Einführung einer VAT veröffentlicht und inzwischen von allen GCC-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. In dieser Rahmenvereinbarung wurden gemeinsame Regeln für die VAT festgelegt, welche die einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. In einigen Bereichen, vor allem bei den Ausnahmeregelungen (zB Zero Rating vs Exemption), haben die einzelnen GCC-Mitgliedsstaaten Optionsmöglichkeiten und legen somit die endgültigen Regeln in ihrem lokalen Recht individuell fest. 

Eckpunkte der Rahmenvereinbarung

  • Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
  • Standardsteuersatz 5%
  • Verpflichtendes Zero Rating für
      - Medicine and medical equipment
      - Cross-border good and passenger transportation services
      - Goods exported outside GCC territory
      - Certain cross-border supplies of services
  • Verpflichtende Exemption
      - Financial Services
  • Registrierungsgrenzen (auch für Ausländer)
       - 
    Verpflichtende Registrierung bei VAT-pflichtigen Jahresumsätzen von mehr als 100.000 USD
       - Freiwillige Registrierung bei VAT-pflichtigen Jahresumsätzen zwischen 50.000 und 100.000 USD
       - Verpflichtendes Reverse Charge-Verfahren für Lieferungen und Leistungen nicht ansässiger 
         Unternehmen und bestimmten Voraussetzungen
  • Regelungen zur Lieferort- und Leistungsortbestimmung

Zunächst war geplant, dass die VAT-Einführung in allen GCC-Staaten zeitgleich per 1.1.2018 erfolgen soll, aufgrund der umfangreichen notwendigen Vorarbeiten (nationale Gesetzgebung, Richtlinien, Einrichtung von zuständigen Behörden,..) verzögert sich jedoch die Umsetzung bei den meisten Ländern, sodass letztlich nur Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) den ursprünglichen Zeitplan einhalten werden. In diesen beiden Staaten wurden inzwischen sowohl das nationale VAT-Gesetz als auch die dazugehörigen Durchführungsrichtlinien veröffentlicht.

Aktueller Stand in den einzelnen GCC-Staaten

Saudi Arabien 

Saudi Arabien führt also die VAT per 1.1.2018 plangemäß ein. Derzeit müssen sich alle Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten die Registrierungsgrenzen erreicht haben, oder erwarten, diese in den nächsten 12 Monaten zu erreichen, für die VAT registrieren lassen. Die Deadline dafür ist bereits der 20.12.2017. Auch ausländische Unternehmen, die VAT-pflichtige Umsätze in Saudi-Arabien erzielen und damit die Registrierungsgrenzen überschreiten, müssen sich registrieren lassen, wobei in diesem Fall zwingend ein lokaler Tax Agent engagiert und bei der Registrierung bekannt gegeben werden muss. 

Vereinigte Arabische Emirate (VAE) 

Auch in den VAE erfolgt die Einführung der VAT planmäßig per 1.1.2018. Sog. „large taxpayers“ (steuerpflichtiger Jahresumsatz von mehr als 40,8 Mio USD) mussten sich bereits bis 31.10.2017 registrieren lassen. Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 2,7 Mio USD mussten sich bis 30.11.2017 registrieren, alle anderen Unternehmen spätestens bis VOR der Einführung am 1.1.2018.

Grundsätzlich müssen sich auch ausländische Unternehmen, welche die Registrierungsgrenzen überschreiten, zur VAT registrieren lassen. Für bestimmte Umsätze von ausländischen Unternehmen in den VAE ist jedoch ein Reverse Charge-Verfahren geplant. Gerne sind wir Ihnen bei der Überprüfung behilflich, ob für Ihre konkreten Tätigkeiten in den VAE eine Registrierung notwendig ist.

Oman

Der Oman hat noch kein endgültiges Datum bekannt gegeben, aber es wird erwartet, dass die geplante VAT spätestens mit 1.1.2019 eingeführt werden wird. Derzeit läuft die Umsetzung der Rahmenvereinbarung in nationales Recht. 

Katar 

Die Einführung der VAT in Katar wird nun für das Jahr 2018 erwartet. Zuletzt hatte die Katar-Krise bzw damit verbundene Blockaden die zum 1.1.2018 geplante Einführung verzögert. 

Kuwait 

Auch in Kuwait ist die Einführung der VAT für das Jahr 2018 geplant. Ein genaues Einführungsdatum ist noch nicht bekannt gegeben worden, es wurde jedoch bereits im August 2017 ein Gesetzesentwurf für das neue VAT-Gesetz vom kuwaitischen Ministerrat abgesegnet. 

Bahrein 

Bahrein hat bereits bekannt gegeben, dass die Einführung der VAT Mitte 2018 stattfinden soll, ein genaues Datum liegt jedoch bis dato nicht vor.

Und was können wir für Sie tun?

Da es aufgrund der Lieferort-und Leistungsortbestimmungen vor allem bei Anlagenbauprojekten dazu kommen kann, dass auch Leistungen, die außerhalb der GCC-Staaten erbracht werden, in den GCC-Staaten dennoch VAT-pflichtig sind, überprüfen wir gerne ihre konkreten Projekte daraufhin, damit die VAT nicht zum überraschenden Kostenfaktor für Sie wird. 

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Ansprechpartner unserer internationalen Steuerabteilung gerne zur Verfügung!