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GRIECHENLAND | Echtzeitmeldungen von Steuerdaten ab 1.7.2021!

Griechenland hatte bereits im Jahr 2019 das geplante System für „Echtzeitmeldungen“ steuerpflichtiger Umsätze vorgestellt, wonach alle in Griechenland ansässigen Unternehmer verpflichtet werden sollen, Steuer- und Buchungsdaten in Echtzeit via elektronischer Plattform „MyData“ zu melden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die offizielle Einführung dieser elektronischen Echtzeitmeldungen – nach derzeitigem Stand - auf den 1. Juli 2021 verschoben. Im nachstehenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen iZm den neuen Echtzeitmeldungen im EU-Mitgliedstaat Griechenland.

Einführung der MyData-Plattform

Am 1. August 2019 stellte die griechische Finanzverwaltung erstmals Richtlinien für „MyData“ (my digital accounting and tax application) betreffend die Online-Übermittlung von Steuer- und Buchungsdaten in Echtzeit vor (basierend auf der Entscheidung des griechischen Ministeriums L.4646/2019). Mit der Einführung der digitalen Echtzeitdatenübermittlung folgt Griechenland dem Trend zur Steuerdigitalisierung, wie etwa auch bereits Spanien (SII-Meldungen) oder Ungarn (Echtzeitmeldungen). 

Mit der Einführung einer digitalen Echtzeitmeldung von Steuer- und Buchungsdaten möchte die griechische Finanzverwaltung insbesondere die Steuerbetrugsbekämpfung verbessern (Griechenland weist derzeit eine der größten Mehrwertsteuerlücken in der EU auf). Deshalb sollen künftig die Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen mit den auf der MyData-Plattform erfassten Daten abgeglichen und überprüft werden. 

Ursprünglich sollten die Meldungen via MyData-Plattform bereits mit 1. Jänner 2021 starten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde der Start aber zunächst auf den 1. April und sodann auf den 1. Juli 2021 verschoben. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es noch zu weiteren Verzögerungen bzw Abänderungen kommen könnte. 

Die Verpflichtung zur digitalen Echtzeitmeldung von Steuer- und Buchungsdaten erstreckt sich in erster Linie auf Unternehmer, die in Griechenland ansässig sind (umsatzsteuerliche und/oder ertragsteuerliche Betriebsstätte). Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch Unternehmer, die in Griechenland nur umsatzsteuerlich registriert sind, ebenfalls von der neuen Meldepflicht erfasst werden. Eine konkrete Aussage der griechischen Finanzverwaltung liegt dazu jedoch noch nicht vor. 

Für den Zugang zur MyData-Plattform ist keine gesonderte Registrierung notwendig. Die Zugangsdaten sind die gleichen wie für die elektronische Abgabe von Steuererklärungen. 

Meldepflichtige Umsätze

Die in Griechenland ansässigen Unternehmer haben der Finanzbehörde regelmäßig über die MyData-Plattform folgende Daten zu übermitteln: 

  • Elektronische Rechnungen 

Zu melden sind griechische Inlandsumsätze (Inlandslieferungen und sonstige Leistungen), Vorsteuerbelege, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren aber auch innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen.

Bei den Meldungen von Ausgangsrechnungen sind insbesondere folgende Angaben zu erfassen: 

  • UID-Nummer des Leistungsempfängers
  • Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers
  • Leistungskategorie (Lieferung/sonst. Leistung)
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Steuerbemessungsgrundlage
  • USt-Betrag
  • Bruttobetrag 

Bei den Eingangsrechnungen von in Griechenland ansässigen Unternehmen werden die Daten automatisch mit der Meldung des leistenden Unternehmens übernommen. Eingangsrechnungen für innergemeinschaftliche Erwerbe oder Einfuhren sind jedoch auf der MyData-Plattform gesondert zu melden. 

  • Buchhaltungseinträge 

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Rechnungen sind auch alle Buchhaltungseinträge, welche das steuerliche Ergebnis verändern, zu melden. Darunter fallen insbesondere Einträge im Zusammenhang mit: 

  • Lohnverrechnung
  • Sozialversicherungsbeiträgen
  • Abschreibungen
  • Ausgaben, die von der Rechnungslegungspflicht befreit sind (zB Gemeinschaftsausgaben, Abrechnungen für Versorgungsleistungen, Bankkosten etc.);

Datenübermittlung und Fristen

Wird pro Monat nur eine geringe Anzahl an Rechnungen ausgestellt bzw. empfangen (bis zu 50 Rechnungen), dann ist es nicht zwingend notwendig, eine Schnittstelle für die Echtzeitmeldung einzurichten. Die Rechnungen können diesfalls auch händisch oder mittels einer angepassten Excel-Datei bis zum 20. Tag des Folgemonats auf die MyData-Plattform hochgeladen werden. Die Einrichtung einer Schnittstelle zwischen der MyData-Plattform und dem unternehmensinternen ERP-System für die automatische Datenübermittlung ist aber grundsätzlich auch hier möglich.

Ab einer größeren Anzahl von Rechnungen wird die Echtzeitübermittlung über eine Schnittstelle zwischen der MyData-Plattform und Ihrem ERP-System dringend empfohlen. 

Wie bereits ausgeführt, starten die Meldungen via MyData-Plattform laut derzeitigem Plan am 1. Juli 2021. Es müssen jedoch nachträglich auch alle meldepflichtigen Daten für das 1. Halbjahr 2021 (nach)erfasst werden, und zwar grundsätzlich bis 20. Juli 2021. Die griechische Finanzverwaltung gewährt für die ersten Monate jedoch eine Schonfrist bis 31. Oktober 2021. Bis dahin sollten jedoch alle meldepflichtigen Daten für diesen Zeitraum auf der MyData-Plattform hochgeladen werden. 

Die Meldungen via MyData-Plattform sind jedenfalls für alle in Griechenland ansässigen Unternehmer verpflichtend. Die griechische Finanzverwaltung hat noch keine konkreten Strafbeträge für Meldeversäumnisse bzw. inkorrekte Meldungen mitgeteilt, es ist jedoch davon auszugehen, dass eine diesbezügliche Veröffentlichung in den nächsten Monaten noch folgen wird. 

Es sei auch nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtlinien für die neue digitale Echtzeitmeldung von Steuer- und Buchungsdaten in Griechenland noch nicht endgültig fixiert wurden und es daher in den nächsten Monaten noch zu weiteren Konkretisierungen bzw. Erweiterungen oder Abänderungen kommen kann.

FAZIT

Griechenland folgt mit der Einführung einer digitalen Echtzeitmeldung von Steuer- und Buchungsdaten via elektronischer Plattform „MyData“ (my digital accounting and tax application) dem aktuellen Trend zur Steuerdigitalisierung. Der Start dieser elektronischen Meldungen ist derzeit für den 1. Juli 2021 geplant, es ist jedoch möglich, dass es angesichts der nachhaltigen COVID-19-Pandemie noch zu weiteren Verschiebungen kommt. Nach derzeitigem Stand sind nur in Griechenland ansässige Unternehmer zu den Meldungen verpflichtet (Änderungen sind aber noch denkbar). Zu melden sind alle in Griechenland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze sowie auch innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen aus Griechenland. Zudem sind auch alle steuerwirksamen Buchhaltungseinträge, welche also das Steuerergebnis bzw. die Buchhaltung verändern, zu melden. Die Meldungen für das 1. Halbjahr 2021 sind grundsätzlich bis 20. Juli 2021 nachzuerfassen. Die griechische Finanzverwaltung wird jedoch für diese Nachmeldungen eine Schonfrist bis 31. Oktober 2021 gewähren. 

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung Ihrer Projekte in Griechenland benötigen, stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen ExpertInnen der Service Lines „Indirect Tax & Customs“ bzw auch „International Tax“​​​​​​​ gerne zur Verfügung!