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INDIEN | Steuerreform: Die neue Goods and Service Tax

Karte Oliver  |  Schopper Franz

Indien steht kurz vor der Einführung einer Goods and Service Tax (GST) und damit der wohl größten Steuerreform seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1947. Das indische Unterhaus (Lok Sabha) hat am 29.3.2017 die notwendigen Gesetze für die Einführung der GST beschlossen. Damit sollte einer erheblichen Vereinfachung des derzeit komplexen Systems indirekter Steuern nichts mehr im Wege stehen. 

Mit der Einführung dieser Goods and Service Tax (GST) soll eines der weltweit komplexesten indirekten Steuersysteme erheblich vereinfacht und vereinheitlicht werden. Aktuell werden der 1. Juli 2017 oder der 1. September 2017 als mögliche Einführungstermine genannt. Eine Einführung nach dem 15. September 2017 ist aus gesetzestechnischen Gründen nicht mehr möglich. 

Wie komplex die indirekten Steuern in Indien derzeit geregelt sind, ist auch aus der nachfolgenden Übersicht erkennbar, zumal diese jene Steuern auflistet, die durch die GST ersetzt werden sollen:

Steuern der Zentralregierung                   Steuern auf Ebene der Bundesstaaten
Central Excise Duty (Herstellung von Waren)Value Added Tax (Lieferungen)
Service Tax (Dienstleistungen)Central Sales Tax (Lieferungen)
Additional Customs Duty (Importe)Entry Taxes (Einfuhr)
Special Additional Customs Duty (Importe)Octroi/ Local Body Tax (Einfuhr)
Swachh Bharat Cess (Zuschlag Service Tax)Luxury Tax (Hotelleistungen)
Additional Excise Duty (bestimmte Waren) Entertainment Tax (auf Vergnügungen)
Purchase Tax (bestimmte Waren) 

Wie aus obiger Tabelle ebenfalls hervorgeht, dürfen aktuell sowohl die einzelnen Bundesstaaten als auch der Bund selbst (Zentralregierung) indirekte Steuern auf unterschiedliche Transaktionen erheben. Von dieser grundsätzlichen Systematik weicht auch die neue GST nicht ab und besteht aus folgenden drei Komponenten: 

  • Central Goods and Service Tax (CGST)
    Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Bundesstaats

  • State Goods and Service Tax (SGST)
    Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Bundesstaats

  • Integrated Goods and Service Tax (IGST)
    Lieferungen und Leistungen zwischen zwei Bundesstaaten. Import von Waren (+ Zoll) und Dienstleistungen.

Die indische GST ist, wie auch die in Europa üblichen Mehrwertsteuersysteme (VAT), als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug konzipiert. Da sowohl der Bund (Zentralregierung - CGST) als auch die Länder (Bundesstaaten - SGST) eine GST erheben, stellt sich jedoch die indische Umsatzsteuervoranmeldung und der damit verbundene Vorsteuerabzug als äußerst komplexe Angelegenheit dar. Der Standardsteuersatz wird voraussichtlich bei 28 % liegen. 

Welche Auswirkungen hat die GST auf österreichische Unternehmen?  

  • Import von Waren

Ab Inkrafttreten der GST unterliegt der Import von Waren der IGST. Zusätzlich fällt beim Warenimport wie bisher die indische Zollabgabe (Basic Customs Duty) an.  

  • Erbringung von Dienstleistungen in Indien

Anstelle der Service Tax unterliegen Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen zukünftig ebenso der IGST. Verfügen die ausländischen Leistungserbringer über keine GST-Registrierung in Indien, wird die IGST mittels einer Art Reverse-Charge-Verfahren abgeführt. Dies bedeutet, dass die Rechnung netto ohne GST ausgestellt wird und der indische Kunde die GST selbst berechnen und an die zuständige Behörde abführen muss. Der Rechnungsbetrag sollte nicht um die abgeführte IGST gekürzt werden. Wie bisher fällt beim Import von Dienstleistungen zusätzlich die Forschungs- und Entwicklungsabgabe (R&D-Cess) an. 

Was können wir für Sie tun? 

Für Fragen einer korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer Geschäftsfälle bzw. für nähere Details zur GST (ermäßigte Steuersätze, Vorsteuerabzug etc) stehen Ihnen die Verfasser jederzeit zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in allen anderen Belangen des indischen Steuersystems. Dabei können wir auf langjährige Erfahrung im Umgang mit den unterschiedlichsten Steuerthemen in Indien zurückgreifen.