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INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG | IFRS-Update 2025

Auch im Bereich der internationalen Rechnungslegung nach IFRS kommt es alljährlich zu diversen Neuerungen und Anpassungen. Deshalb möchten wir Ihnen im Folgenden wieder einen kurzen Überblick über neue bzw geänderte Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) sowie deren Interpretationen (IFRIC/SIC) geben.

Allgemeine Hinweise zu IFRS

Das IASB („International Accounting Standards Board“) konzipiert und veröffentlicht regelmäßig die IFRS („International Financial Reporting Standards“) und bringt außerdem deren Interpretationen durch das IFRIC („International Financial Reporting Interpretations Committee“) heraus. Die vom IASB verabschiedeten IFRS sind von den Unternehmen in der EU jedoch nicht unmittelbar anwendbar, sondern müssen durch die EU-Kommission unter Beiziehung des ARC („Accounting Regulatory Committee“) zunächst den sog. „Endorsement Process“ durchlaufen und werden nach erfolgter Zustimmung veröffentlicht. 

Die Anwendung neuer Standards erfordert bereits vor den eigentlichen Bilanzierungsarbeiten erhebliche Vorbereitungsmaßnahmen. Um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es einer zeitgerechten Vorbereitung seitens der IFRS anwendenden Unternehmen.

Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnt, sind die Änderungen des IAS 21 anzuwenden. Zudem wurden im vergangenen Jahr neue Standards bzw Anpassungen bestehender Standards veröffentlicht, deren Anwendung erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2026 bzw ab 1. Jänner 2027 vorgesehen ist. 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Zeitpunkte der Veröffentlichung sowie das Inkrafttreten der einzelnen Standards (IFRS und IAS):​​​​​

Nachfolgend werden die bereits ab 1. Jänner 2025 anzuwendenden Änderungen von IAS 21 kurz erläutert:
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IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen 

Das IASB veröffentlichte im August 2023 die finalen Änderungen an IAS 21 „Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)“. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung der Europäischen Kommission am 13. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte die Übernahme der Änderungen zur Anwendung in Europa. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind nicht rückwirkend anzuwenden. Konkret wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Spezifizierung von umtauschbaren bzw nicht-umtauschbaren Währungen: Eine Währung gilt als umtauschbar, wenn zum Bewertungszeitpunkt die Möglichkeit besteht, die Währung über Märkte oder Umtauschmechanismen in eine andere umzutauschen. Hingegen gilt eine Währung NICHT in eine andere Währung umtauschbar, wenn ein Unternehmen lediglich einen unwesentlichen Betrag der anderen Währung erhalten kann. 
  • Bestimmung des anzuwendenden Stichtagskurses, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist: Ist eine Währung zum Bewertungszeitpunkt nicht umtauschbar, hat das Unternehmen den Stichtagskurs zu schätzen. Für diese Schätzung ist ein Kurs anzunehmen, der bei einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen Marktteilnehmern gegolten hätte und der die vorliegenden wirtschaftlichen Bedingungen möglichst getreu widerspiegelt.
  • Angabe zusätzlicher Informationen bei Mangel an Umtauschbarkeit: Liegt ein Mangel an Umtauschbarkeit vor, hat ein Unternehmen jene Informationen anzugeben, die den Abschlussadressaten die Beurteilung ermöglichen, welche (voraussichtlichen) Auswirkungen der Mangel an Umtauschbarkeit einer Währung auf die finanzielle Lage und Cashflows des Unternehmens haben (können).

Die Änderungen erstrecken sich auch auf Änderungen an IFRS 1Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, in dem die Umtauschbarkeit von Währungen zwar angesprochen, bislang jedoch nicht näher definiert wurde. 

FAZIT

Wie jedes Jahr, stehen im Bereich der internationalen Rechnungslegung nach IFRS auch heuer wieder einige Neuerungen bzw. Anpassungen an. Eine rechtzeitige Vorbereitung und frühzeitige Umstellung im Rechnungswesen helfen dabei, Schwierigkeiten zu vermeiden.

Dieses Update zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS sollte nur einen allgemeinen Überblick geben. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Autorinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen des Bilanzierungs- und WP-Teams der Service Line Audit gerne zur Verfügung!