Die erste Auslegungshilfe zum EU-MPfG
Ende November 2020 ist die erste umfassende Kommentierung zum EU-MPfG erschienen. Das neue Gesetz verpflichtet Intermediäre, wozu unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Banken zählen aber auch den Steuerpflichtigen dazu, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen beim BMF anzuzeigen, um einen Informationsaustausch über unerwünschte Steuerpraktiken zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. 24 Autoren aus Wissenschaft und Praxis haben jedes Kapitel des EU-MPfG kompakt, übersichtlich und praxistauglich aufbereitet, jeweils unter Berücksichtigung der verfügbaren Gesetzesmaterialien, des einschlägigen Schrifttums und der unionsrechtlichen Vorgaben.
Stefan Bendlinger und Valentin Bendlinger haben an dem Projekt mitgearbeitet und sich ausführlich mit § 7 EU-MPfG (Meldepflicht des Intermediärs) und § 8 EU-MPfG (Meldefristen) auseinandergesetzt.
Zur Einstimmung finden Sie hier eine Leseprobe.