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LITAUEN | Neues Reverse Charge für Bauleistungen ab 1.7.2015

Wie bereits in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, hat nun auch Litauen vom Wahlrecht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Gebrauch gemacht und ein Reverse Charge für Bauleistungen eingeführt.

Mit Wirkung ab 1. Juli 2015 wurde nunmehr auch in Litauen – auf Basis von Artikel 199 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – ein „Reverse Charge“ für Bauleistungen eingeführt, wonach es für die umfassten Leistungen zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt. Die neue Vereinfachungsregelung umfasst „Bauleistungen“ im Sinne des Art. 7 Abs. 4 des litauischen Umsatzsteuergesetzes (litUStG). Dabei ist zu beachten, dass der Bauleistungsbegriff in Litauen relativ restriktiv definiert ist. Konkret sind vom neuen Bauleistungs-Reverse Charge nur Arbeiten erfasst, die im Zuge des Baus oder Abrisses von Gebäuden ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Vereinfachungsregelung nur für jene Bauarbeiten gilt, welche unmittelbar mit einem Bau in Verbindung stehen. Ebenso gilt das neue Reverse Charge-System für die Abnahme fertiger Gebäude durch den Auftraggeber, sofern eine solche Abnahme nach Art. 7 Abs. 4 des litUStG unter den Begriff der Erbringung von Dienstleistungen fällt. Zusätzlich muss es sich beim Auftraggeber um einen in Litauen zur Umsatzsteuer registrierten und nach litauischem Recht steuerpflichtigen Unternehmer handeln.

Sofern Sie laufende Projekte in Litauen abwickeln beziehungsweise neue Aufträge geplant sind, sollte umgehend geprüft werden, inwieweit die Einführung des neuen Bauleistungs-Reverse Charge Einfluss auf die Fakturierung Ihrer eigenen Umsätze beziehungsweise auf die Fakturierung der Umsätze von Subunternehmern hat. Sollten Sie Bauleistungen in Litauen zukaufen, welche von diesem Reverse Charge erfasst sind und ist Ihr Unternehmen als steuerpflichtiges Unternehmen in Litauen zur Umsatzsteuer registriert, sollten keine Rechnungen mit Ausweis der nationalen Umsatzsteuer akzeptiert werden (kein Recht auf Vorsteuerabzug!).

Da noch nicht sämtliche Details für die Umsetzung des Bauleistungs-Reverse Charge in Litauen per 01.07.2015 abschließend geklärt sind, sind weitere Durchführungsvorschriften seitens der litauischen Finanzbehörde abzuwarten.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Mitarbeiter des ICON-Umsatzsteuerteams gerne zur Verfügung!