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MOLDAU | TRANSFER PRICING - Neue Verrechnungspreisvorschriften

Die Republik Moldau hat - im Gefolge ihrer EU-Beitrittsbemühungen - erstmals Verrechnungspreisvorschriften eingeführt. Demnach haben verbundene Personen nunmehr eine entsprechende Dokumentation zu erstellen und einzureichen. Die Nichtbeachtung der neuen Verpflichtungen ist mit Strafen bedroht. In Moldau tätige Unternehmen sollten sich daher mit den neuen Vorschriften vertraut machen.  

Die Republik Moldau (mitunter auch „Moldawien“ genannt) hatte im März 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, und im Juni 2022 wurde dem zwischen der Ukraine und Rumänien eingebetteten Land der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt. Erstmals wurden im nationalen Steuerrecht Moldaus nun auch Bestimmungen über Verrechnungspreise und den Fremdvergleichsgrundsatz implementiert. Die aktuellen Maßnahmen betreffend Transfer Pricing zielen insofern auf eine Annäherung der lokalen Gesetzgebung an die EU- und OECD-Empfehlungen ab.

Zum Vergleich: Im EU-Mitgliedstaat Österreich etwa wurde bereits ab dem Jahr 2016 mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz1) eine dreigliedrige Dokumentationspflicht, bestehend aus länderbezogenem Bericht, Master File und Local File geschaffen, wobei der Dokumentationsinhalt in einer Verordnung2) geregelt wird.  

Bei Transaktionen mit verbundenen Parteien müssen Steuerzahler der Republik Moldau den Fremdvergleichsgrundsatz einhalten und eine Dokumentation zur Verfügung stellen. Dabei sind auch innerstaatliche Transaktionen mit verbundenen Unternehmen erfasst.

Die Definition von „verbundenen Parteien“ steht im Einklang mit den OECD-Grundsätzen. Voraussetzung ist eine direkte und indirekte Mindestbeteiligung von 25% oder eine sonstige wirtschaftliche Kontrolle.

Die vom Anwendungsbereich erfassten Steuerpflichtigen müssen eine Dokumentation erstellen und diese auch einreichen. Der Umfang dieser Dokumentation richtet sich nach dem kumulierten Jahresumsatz aller Transaktionen mit verbundenen Parteien.

Es sind alle in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 vorgesehenen Methoden zulässig, ausdrücklich die Preisvergleichsmethode, die Kostenaufschlagsmethode, die Wiederverkaufspreismethode, die transaktionsbezogene Nettomargenmethode und die transaktionsbezogene Gewinnaufteilungsmethode.

Im Gesetz sind auch Strafen für die Nichtbefolgung der Dokumentationspflichten vorgesehen:

  • 30.000 bis 50.000 MDL (ca. 1.470 bis 2.450 EUR) für die verspätete Vorlage;
  • 150.000 bis 200.000 MDL (ca. 7.340 bis 9.790 EUR) für eine nicht verwertbare Dokumentation;
  • 300.000 bis 500.000 MLD (ca. 14.700 bis 24.500 EUR) für die Nichtvorlage der Dokumentation.
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FAZIT

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Multinationale Konzerne
, die in der Republik Moldau tätig sind, sollten jedenfalls die neue Transfer Pricing-Gesetzgebung analysieren. Insbesondere sind die Dokumentationspflichten zu beachten, wonach das Dokumentationsfile – nach den derzeit vorliegenden Informationen proaktiv - an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss. Für die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben sind Strafen vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass die lokalen Steuerbehörden die Einhaltung der neuen Vorschriften ab dem Jahr 2024 überprüfen werden.

Mit dem BEPS-Projekt und dem Final Report 2015 wurde eine Entwicklung betreffend die Dokumentation von Verrechnungspreisen in Gang gesetzt, die – auf freiwilliger Basis - zunehmend auch Nicht-EU- bzw -OECD-Staaten, wie nun auch die Republik Moldau, erfasst. Die „weißen Flecken“ auf der Landkarte - Länder, die (noch) keine Erstellung und Übermittlung einer Transfer Pricing-Dokumentation fordern – werden somit zusehends kleiner.

Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen ExpertInnen unserer Service Lines „Transfer Pricing“ oder „International Tax".

 


1) Bundesgesetz über die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation (Verrechnungspreisdokumentationsgesetz – VPDG), BGBl I 2016/77 idF BGBl I 2019/104.
2) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bundesgesetzes über die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation (Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung – VPDG-DV), BGBl II 2016/419.