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POLEN | UMSATZSTEUER - Neue Kontrollinstrumente zur Betrugsbekämpfung

Schmidthaler Karin  |  Sommer Michaela

Die Ausweitung von Meldepflichten, zusätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, erfreut sich in den EU-Mitgliedstaaten immer größerer Beliebtheit. Die Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens bzw zur Betrugsbekämpfung sind vielschichtig (elektronische Rechnungserstellung und -übermittlung, automatisierter Datenaustausch, Monitoring, Split Payment). In Polen haben seit 1.1.2018 alle zur USt registrierten Unternehmen monatlich gesonderte Kontrollmeldungen einzureichen (die in Zukunft ev. die Umsatzsteuererklärungen ersetzen könnten). Weiters wurde per 1.7.2018 ein Split Payment System eingeführt (derzeit auf freiwilliger Basis). Lesen Sie hier die näheren Details zu den aktuellen Kontrollmaßnahmen in Polen. 

Auf die neuen Herausforderungen für Unternehmer aufgrund diverser zusätzlicher Meldeverpflichtungen in den verschiedenen EU/EWR-Ländern haben wir bereits in mehreren Newsletter-Beiträgen hingewiesen, zuletzt insbesondere: 

12.07.2018: UMSATZSTEUER | Digitales Reporting bald auch in UK, Italien und Norwegen!

09.06.2018: SPANIEN | UMSATZSTEUER-Meldeverpflichtungen ab 01.07.2018 neuerlich verschärft!

07.05.2018: RUMÄNIEN | UMSATZSTEUER – Doch keine Entschärfung für Split Payments?

14.10.2017: UNGARN | UMSATZSTEUER – Tägliche Rechnungsübermittlung ab 01.07.2018! 

Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in Polen:

Kontrollmeldung  

Die verpflichtende Abgabe einer Kontrollmeldung, zusätzlich zur UVA, wurde in Polen bereits mit 01.07.2016, zunächst jedoch nur für Großunternehmen, eingeführt. Der Anwendungsbereich wurde mit 01.01.2017 auf Klein- und Mittelunternehmen ausgeweitet. Seit 01.01.2018 sind ALLE in Polen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmer (auch Kleinstunternehmer!) zur Abgabe dieser gesonderten Kontrollmeldung verpflichtet. 

Die Kontrollmeldung muss im XML-Format monatlich bis spätestens 25. des Folgemonats elektronisch übermittelt werden. Die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Kontrollmeldung bleibt von einer etwaigen Pflicht zur bloß quartalsweisen Einreichung der Umsatzsteuererklärung unberührt. 

Selbst wenn im Falle einer unterlassenen Kontrollmeldung das Steueraufkommen nicht bedroht ist, wird die Nichtabgabe der Meldung dennoch in einem beträchtlichen Ausmaß sanktioniert. Konkret wird eine ausbleibende Kontrollmeldung als „Verweigerung der Übermittlung von verpflichtenden Steuerinformationen“ gewertet und dies mit einem Bußgeld von bis zu 120 Tagessätzen pönalisiert. 

Seitens des polnischen Finanzministeriums wird derzeit jedoch angedacht, dass die Kontrollmeldung ab 01.01.2019 ev. die Umsatzsteuererklärung ersetzen könnte. Die tatsächliche Umsetzung dieses Vorhabens gilt es zu beobachten. 

Split Payment

Seit 01.07.2018 können Unternehmer - freiwillig - die Umsatzsteuer auf ein separates Konto des Leistungsempfängers überweisen. Die polnischen Banken wurden im Vorfeld dazu verpflichtet, neben den bestehenden Geschäftskonten der Unternehmer eigene Umsatzsteuer-Konten einzurichten. 

Um die freiwillige (!) Anwendung des Split Payments für Unternehmer zu fördern, wurden seitens der Politik folgende Anreize geschaffen: 

  • Die Vorsteuer wird binnen 25 Tagen (ansonsten 60 Tagen) erstattet.
  • Sofern die Umsatzsteuer vor Fälligkeit von einem USt-Konto überwiesen wird, wird dieser Betrag verzinst (Verzinsung iHv 1,5 % pa).
  • Die Gesamthaftung für die Abführung der Umsatzsteuer aus dem Erwerb von sog. „heiklen Waren“ (etwa elektronische Geräte, Kraftstoff, Rohr- und Stahlprodukte, je ab einem Wert von 50 TPLN) entfällt.
  • Zusätzliche Bußgelder (für fälschlicherweise geltend gemachte Vorsteuern) sowie ein besonderer Zinssatz für Verspätungszinsen kommen nicht zur Anwendung. 

FAZIT 

Positiv ist anzumerken, dass sich die polnische Regierung für die Einführung des Split Payments auf freiwilliger Basis entschieden hat und hier auch Anreize für die tatsächliche Inanspruchnahme geschaffen hat (anders als etwa in Rumänien, vgl dazu unseren NL-Beitrag „RUMÄNIEN | UMSATZSTEUER - Doch keine Entschärfung für Split Payments?“ vom 07.05.2018). Obwohl das Split Payment in Polen erst mit 01.07.2018 eingeführt wurde, wird es bereits von einigen Unternehmen genutzt. Fraglich ist freilich, ob die bisherigen Anreize für das freiwillige Split-Payment ausreichen werden, um dieses „Must Have“ einer modernen Steuerverwaltung tatsächlich attraktiv für eine breite Unternehmerschaft zu gestalten, oder ob vielleicht in weiterer Folge doch noch eine diesbezügliche Verpflichtung für die Unternehmen geschaffen wird. 

Auch gilt es zu beobachten, ob die allgemeine, derzeit gesondert erforderliche Kontrollmeldung in Polen in Zukunft tatsächlich die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ersetzen wird, zumal derlei Kontrollinstrumente in den einzelnen Staaten bis dato stets zusätzlich zu den regulären Steuererklärungen eingeführt wurden. 

Auf diese neuen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wird ua auch im Rahmen unseres nächsten „USt-Update“ eingegangen. Den Link zur Anmeldung für dieses Seminar im Rahmen der ICON TAX ACADEMY finden Sie hier: 

  • 07.11.2018: Umsatzsteuer-Update | Wien  

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen ExpertInnen des ICON-Umsatzsteuerteams gerne zur Verfügung!