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QUELLENSTEUERN | Technische Dienstleistungen im UN-Musterabkommen

Die Besteuerung technischer Dienstleistungen führt immer wieder zu Konflikten. In Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden Einkünfte aus technischen Dienstleistungen häufig als Unternehmensgewinne eingestuft. Manche Staaten ordnen derartige Einkünfte demgegenüber als Lizenzzahlungen ein. Die UN hat sich schon sehr lange mit diesem Thema auseinandergesetzt und plant nun, einen eigenen Artikel über die Besteuerung von technischen Dienstleistungen in das UN-Musterabkommen aufzunehmen. Demgemäß soll für technische, leitende und beratende Dienstleistungen ein Quellenbesteuerungsrecht vorgesehen werden. 

Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist einerseits der bereits eingangs erwähnte Konflikt, vor allem aber die sog. „Digital Economy“. Denn während das geltende Steuerrecht noch immer an das Vorliegen einer physischen Präsenz vor Ort anknüpft, werden Dienstleistungen heutzutage vielfach zB „online“ erbracht. Die betreffenden Dienstleister setzen dabei niemals auch nur einen Fuß in das Zielland, welches folglich mangels physischer Präsenz keinen Besteuerungsanspruch geltend machen kann. Der neue Artikel 16 des UN-Musterabkommens („UN-MA“) soll daher dem Zielland ein Quellenbesteuerungsrecht auf Vergütungen für technische, leitende und beratende Dienstleistungen verschaffen, und zwar auch dann, wenn die Dienstleistung gänzlich von einem anderen Land aus erbracht wird. Quellenstaat ist diesfalls das Land, aus dem die Zahlung stammt. 

Das UN-Musterabkommen ist, wie auch das OECD-Musterabkommen, eine Standardvorlage für den Abschluss konkreter zwischenstaatlicher Doppelbesteuerungsabkommen. Tendenziell wird das UN-Musterabkommen von „Entwicklungsländern“ herangezogen. Österreichs DBA-Politik baut hingegen auf dem OECD-Musterabkommen auf. 

ICON-Steuerexperte Matthias Mitterlehner stellt in seinem in Heft 4/2017 der Fachzeitschrift SWI auf den Seiten 180 bis 188 veröffentlichten Beitrag den geplanten neuen Artikel 16 UN-MA vor und hat darin auch die wesentlichen Aussagen der Kommentierung zusammengefasst und erläutert. Zudem analysiert der Autor, welche Auswirkungen ein derartiger Artikel in österreichischen DBA auf die Besteuerungsrechte Österreichs hätte. Hier geht’s zum Artikel: 

  • <link file:5503 download herunterladen der datei>UN-Musterabkommen -  Neue Bestimmung zur Besteuerung technischer Dienstleistungen geplant

An dieser Stelle möchten wir auch nochmals auf unser kürzlich im LexisNexis-Verlag erschienenes <link de news buecher book detail>Handbuch Quellensteuern Band I: Abzugsteuer nach § 99 EStG hinweisen. Dieses bietet Ihnen eine umfassende und praxisorientierte Aufarbeitung der österreichischen Abzugsbesteuerung. 

Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Verfasser mit dem gesamten ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!